Sportübertragungsrechte

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Sportübertragungsrechte sind die Rechte an der Übertragung von Sportveranstaltungen.

Juristische Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Rechtswissenschaft wird untersucht und vor Gericht ausgestritten, ob und wieweit bei Übertragung von Sportveranstaltungen ein Schutz geistigen Eigentums, der Leistungsschutz und das Hausrecht des Veranstalters grundsätzlich und im Einzelfall tangiert sind.[1]

Juristische Grundlagen von Sportübertragungsrechten liefern u. a. § 2, § 81 UrhG, lauterkeitsrechtliche Bestimmungen § 3, § 4 Nr. 9 UWG, das allgemeine Deliktsrecht des BGB (§§ 823 Abs. 1, 1004), die im KUG geregelten Persönlichkeitsrechte der Sportler.[2]

Verfahren und Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verkauft werden Sportübertragungsrechte im Auktionsverfahren von den Veranstaltern an den meistbietenden Sender.

Verdacht auf Kartellbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor 12. April 2018 hat die EU-Kommission wegen des Verdachts auf Kartellrechtsverstöße im Geschäft mit Sportübertragungsrechten mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern durchsuchen lassen. Das Unternehmen Fox Network Group erklärte, mit den Behörden zu kooperieren.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kirsten Stöver: Sportübertragungsrechte im Profi- und Amateurfußball. Regensburg 2010. (Recht der Informationsgesellschaft). ISBN 978-3-64310881-4.
  • Jens Hahne: Übertragungsrechte im Sport. Eine Studienarbeit an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel. München 2006, GRIN Verlag, ISBN 978-3-638-58667-2. 25 S.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kommentar von Stephan Pötters.Sebastian Diehl. 2011.
  2. Stöver 2010. S. 144–164.
  3. EU-Kommission lässt Sportrechtehändler durchsuchen orf.at, 11. April 2018, abgerufen 11. April 2018.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]