Sonderorganisationen der Vereinten Nationen

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Die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (englisch United Nations Specialized Agencies) sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständige Internationale Organisationen, die durch nach Artikel 63 der Charta geschlossene völkerrechtliche Abkommen mit den Vereinten Nationen verbunden sind. Die Zusammenarbeit dieser Organisationen mit den UN und auch untereinander wird durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.

Derzeit sind folgende 17 Organisationen UN-Sonderorganisationen:

Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1952 war auch die Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO) in Genf (Schweiz) eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen.

Darüber hinaus kooperieren auch andere Organisationen auf völkervertraglicher Grundlage eng mit den Vereinten Nationen, doch beruhen die entsprechenden Abkommen nicht auf Artikel 63 der Charta, sodass sie keine Sonderorganisationen darstellen; sie werden als verwandte Organisationen (engl. related organizations) bezeichnet. Diese sind:

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