Charta der Vereinten Nationen

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Basisdaten
Titel: Charta der Vereinten Nationen
(bzw. Satzung der Vereinten Nationen)
Kurztitel: UN-Charta
(im deutschen Amtsgebrauch VN-Charta)
Abkürzung: UN-Ch.
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich: Vertragsstaaten
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Datum des Gesetzes: 26. Juni 1945
Inkrafttreten am: 24. Oktober 1945
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. August 1980 (BGBl. II 1980, S. 1252)
Weblink: Volltext der UN-Ch.
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Charta der Vereinten Nationen (von Charta, Aussprache [ˈkarta...]), in Österreich Satzung der Vereinten Nationen, ist der Gründungsvertrag und damit die „Verfassung“ der Vereinten Nationen (UN). Sie wurde am 26. Juni 1945 durch die 51 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet (Polen unterzeichnete später und wurde dadurch 51. Gründungsmitglied) und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion (1991 Rechtsnachfolge durch Russische Föderation), China (von 1945 bis 1971 repräsentiert durch die Republik China, seit 1971 repräsentiert durch die Volksrepublik China), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.

Die Charta als völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Änderungen der Charta erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung, darunter die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der UN-Charta [Bearbeiten]

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

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