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Die Charta der Vereinten Nationen ist die „Verfassung“ der Vereinten Nationen (UN). Sie wurde am 26. Juni 1945 durch die 50 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet (Polen unterzeichnete später und wurde dadurch 51. Gründungsmitglied) und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion (seit 1991 Russische Föderation), China, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.
Die Charta als völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Änderungen der Charta erfordern eine 2/3-Mehrheit, darunter die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
[Bearbeiten] Inhalt der UN-Charta
- Kapitel: Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen (Art. 1, 2)
- Kapitel: Mitgliedschaft (Art. 3-6)
- Kapitel: Organe (Art. 7, 8)
- Kapitel: Die Generalversammlung (Art. 9-22)
- Kapitel: Der Sicherheitsrat (Art. 23-32)
- Kapitel: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Art. 33-38)
- Kapitel: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Art. 39-51)
- Kapitel: Regionale Abmachungen (Art. 52-54)
- Kapitel: Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Art. 55-60)
- Kapitel: Der Wirtschafts- und Sozialrat (Art. 61-72)
- Kapitel: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 73, 74)
- Kapitel: Das internationale Treuhandsystem (Art. 75-85)
- Kapitel: Der Treuhandrat (Art. 86-91)
- Kapitel: Der Internationale Gerichtshof (Art. 92-96)
- Kapitel: Das Sekretariat (Art. 97-101)
- Kapitel: Verschiedenes (Art. 102-105)
- Kapitel: Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit (Art. 106, 107)
- Kapitel: Änderungen (Art. 108, 109)
- Kapitel: Ratifizierung und Unterzeichnung (Art. 110, 111)
UN-Feindstaatenklausel