Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen findet seit 1999 alle fünf Jahre statt. Vorher betrug die Legislatur bzw. Wahlperiode vier Jahre. Die Wahlen in den Jahren von 1948 bis einschließlich 1989 beziehen sich auf Grund der politischen Spaltung der Stadt nur auf West-Berlin.
Maßgeblich für die Rahmenbedingungen der Wahl ist das Landeswahlgesetz vom 25. September 1987 (PDF; 92 kB), zuletzt geändert am 6. Juli 2006. Wahlberechtigt ist nach § 1 jeder Deutsche, der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in Berlin wohnt.
Wahl 2011
Am 18. September 2011 wählten die Berliner Stimmbürger Rot-Rot ab. Die SPD gewinnt die Wahl vor der CDU und den Grünen. Erstmals zieht auch die Piratenpartei in ein Landesparlament ein.[2]
Wahlergebnisse über die Zeit
Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und anschließend gebildete Regierungen | |
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von 1950 bis 1990 nur West-Berlin | seit 1990 wieder Gesamt-Berlin |
Siehe auch
Weblinks
- Landeswahlleiterin für Berlin mit Rechtsgrundlagen und Wahlergebnissen
- Wahlergebnisse mit relativen Stimmanteilen bei Wahlrecht.de
- System der Wahlen zum Abgeordnetenhaus bei Wahlrecht.de
Einzelnachweise
- ↑ Amtliches Endergebnis
- ↑ Berlin wählt Rot-Rot ab, Die Zeit, 18. September 2011.