Warnweste

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Warnweste gemäß EN 471, gelb
Warnweste gemäß EN 471, orange
Piktogramm "Warnweste benutzen" nach DIN EN ISO 7010

Eine Warnweste (auch Signalweste oder bes. für die Jagd Signaljacke) ist eine Weste in meist gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen, die zur besseren Sichtbarkeit von Personen dient. Sie wurde bis Oktober 2013 nach der EN 471 klassifiziert. Seit Juni 2013 ist die neue EN ISO 20471 gültig, die bisherige EN 471 verlor die Konformitätsvermutung nach der PSA-Richtlinie 89/686/EWG.

Im Straßenverkehr zählt sie in einigen Ländern zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen im Kraftfahrzeug. In Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn muss für jede Person im betreffenden Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. In Deutschland war das Mitführen einer Warnweste bis zum 30. Juni 2014 nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben und für Privatleute lediglich empfohlen. Infolge der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Beschluss des Bundesrates vom 5. Juli 2013) ist seit dem 1. Juli 2014 auch in der Bundesrepublik das Mitführen einer Warnweste in allen in Deutschland zugelassenen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Busse) Pflicht.[1][2]

Warnwesten werden zum Beispiel von Arbeitern im Straßenbau oder von Lkw-Fahrern getragen. Besonders auf der Autobahn bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, bereits aus großer Entfernung gesehen zu werden.

Warnwestenpflicht in Europa

  • Deutschland: Seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem Kraftfahrzeug eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471 oder EN ISO 20471) mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen vorgezeigt sowie zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands ausgehändigt werden (§ 31b StVZO). Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.[3] Sie ist verpflichtend für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge, die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen). Für Fahrzeuge, in welchen regelmäßig Versicherte Beifahrer sind, muss auch für die Beifahrer eine Weste mitgeführt werden.[4] Eine Tragepflicht einer Warnweste besteht allerdings nicht; das Bundesverkehrsministerium verweist hierbei stattdessen „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“.[5] Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € (Regelsatz des Bußgeldkataloges) vorgesehen.[6]
  • Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht einer Warnweste pro Fahrzeug beim Verlassen des Fahrzeuges (einschließlich Motorrädern) bei Unfällen und Pannen außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraße.[7] Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: 50 € bis 1.375 €.[8][9]
  • Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen, ebenso Fußgänger, die bei Dunkelheit unterwegs sind. Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.[7][9]
  • Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 besteht eine Mitführpflicht für mindestens eine Warnweste sowie eine Tragepflicht bei Verlassen des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls oder einer Panne des Fahrzeugs für alle Insassen (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads).[7] Auch Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.[10][11] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: Mindestens 90 €,[8] bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 22 €.[9]
  • Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt, die Warnweste tragen.[7] Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Fahrradfahrer müssen seit 1. August 2010 nach Einbruch der Dämmerung und im Tunnel auch tagsüber eine Warnweste tragen.[12] Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 41 €.[8]
  • Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[7] Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.[8]
  • Luxemburg: Seit 2008 besteht eine Tragepflicht einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs (einschließlich Motorrädern) bei Unfällen oder Pannen auf der Autobahn und auf Schnellstraßen. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Die Regel gilt nicht, wenn eine Ausweichmöglichkeit auf einen Rad- oder Fußgängerweg besteht.[13] Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 49 €.[8][9]
  • Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
  • Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[7] Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.[8]
  • Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen usw.) müssen seit 1. Mai 2005 mindestens eine Warnweste mitführen und diese dort tragen, wo sie auch ein Pannendreieck aufstellen müssen.[14] Auf Autobahnen, Autostraßen sowie Landstraßen müssen sie im Fall, dass das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abgestellt wird, ebenfalls getragen werden. Gilt nicht für Motorradfahrer.[15] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: 14 € bis 36 €.[8]
  • Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeugführer von Fahrzeugen mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- sowie Tragepflicht einer Warnweste; jedoch nicht für Motorrad- und Trikefahrer. Die Fahrzeugführer müssen eine Warnweste tragen, falls sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.[7][9] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: 60 € bis 300 €, bei Verstoß gegen die Tragepflicht: 120 € bis 600 €.[9]
  • Slowakei: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.[7] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: Mindestens 50 €.[8]
  • Slowenien: Eine Mitführpflicht einer Warnweste besteht nicht. Es besteht eine Tragepflicht einer Warnweste beim Verlassen des Wagens nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraße. Für Motorradfahrer besteht die Tragepflicht jedoch nicht. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: 40 €.[9]
  • Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.[7] Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: bis zu 50 €.[8]
  • Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines privaten oder gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Dabei muss für jeden Mitfahrer eine Weste vorhanden sein.[7]
  • Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.[16] Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: Bis zu 30.000 Forint ( 97,27 €).[8]
Warnwestenpflichten in Europa

Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail gibt es bei den Vorschriften der einzelnen Länder aber große Unterschiede. In manchen Ländern benötigt man nur eine je Fahrzeug, in anderen dagegen eine je Sitzplatz. Zum Teil gibt es auch keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles.

In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift bedingt. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften enthält jedoch Regelungen für gewerblich genutzte, mehrspurige Kraftfahrzeuge. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer, mitgeführt werden. Die Weste ist bei Instandsetzungsarbeiten, Abschlepp- oder Bergungsarbeiten auf öffentlichen Straßen zu tragen[17]. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden.

In Österreich haben sich bis 2010, nach vier Jahren Tragepflicht, die Unfälle aufgrund des Nichterkennens von Personen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn um 39 % vermindert. Die Zahl der Verunglückten reduzierte sich sogar um 53 %. Diese Ergebnisse und eine Blickanalysenstudie, die vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, sollen die Grundlage einer Initiative des Europäischen Automobil Clubs an das Europäische Parlament für eine europaweite einheitliche Regelung darstellen.[18]

Funktion

Die Warnweste kombiniert zwei verschiedene Funktionen zur besseren Erkennbarkeit:

  • Bei Tageslicht nutzt die in Tagesleuchtfarbe ausgeführte Fläche das einfallende Sonnenlicht und erscheint besonders hell, indem UV-Licht mittels Fluoreszenz in sichtbares Licht gewandelt wird. Besonders gut funktioniert dies in der Dämmerung und bei trübem Wetter (wegen des dann höheren Anteils an kurzwelligem Licht).
  • Bei Dunkelheit werfen die retroreflektierenden Elemente einfallendes Licht in Richtung der Lichtquelle zurück. Für diese Funktion muss sich daher der Beobachter nahe an einer die Umgebung ausleuchtenden Lichtquelle befinden. Bei Fahrzeugen ist dies durch das Abblendlicht gegeben, in anderen Fällen nur bei passender Anordnung der Beleuchtung.

Um die vorgesehene Sichtbarkeit zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Warnweste geschlossen getragen wird. Meist erfolgt dies mithilfe eines Klettverschlusses auf der Vorderseite der Weste.

Normen und Klassen für Warnkleidung

Beispiele für Warnkleidung (Warnhose und Warnjacke)
Piktogramm ähnlich des der DIN EN ISO 20471

Warnwesten sind in den Normen EN ISO 20471 und EN 1150 geregelt.[19] Während EN 1150 nur für Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch (d.h. Freizeitanwendung) gilt, regelt die EN ISO 20471 Warnkleidung auch für gewerbliche Anwendungen. Die bis Oktober 2013 gültige Norm EN 471 beschreibt drei Schutzklassen. Vorgeschriebene Warnkleidung im Straßenverkehr musste in der Regel mindestens Klasse 2 erfüllen. Für im gewerblichen Pannendienst Tätige ist Warnkleidung der Klasse 3 vorgeschrieben, für Personen im Rettungsdienst wird sie empfohlen.[20]

EN 471
Klasse
Fläche [m²]
fluoreszierenden Materials
Fläche [m²]
reflektierenden Materials
Beispiel, Bemerkung
2 0,50 0,13 Warnweste
3 0,80 0,20 Warnjacke mit langen Ärmeln, mit Reflexstreifen an Ärmeln

Für eine Warnweste nach EN 471 waren zwei umlaufende, 50 mm breite Reflexstreifen vorgeschrieben, während für Kleidung nach EN 1150 (Freizeitanwendungen) bereits ein einzelner, 25 mm breiter Reflexstreifen ausreicht.[19] Die Nachfolge-Norm die EN ISO 20471 geht über die Forderungen der bisherigen EN 471 hinaus. Zusätzlich zu den um den Torso laufenden Streifen werden vertikale Streifen gefordert.[21][22]

Weitere Änderungen der EN ISO 20471 im Vergleich zur EN 471 sind die zusätzliche Messung von Farbort und Leuchtdichte nach mindestens fünf Waschzyklen, die Überarbeitung der Designanforderungen sowie Änderung von Prüfanforderungen.[23]

Sonstige Verwendung

Mögliche Kennzeichnung für die Atemschutzüberwachung bei der Feuerwehr in Deutschland.

Als Funktionskennzeichnung

Gelegentlich werden Warnwesten in unterschiedlichen Farben auch als Kennzeichnungswesten verwendet, um Führungskräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Einsatz weithin sichtbar zu kennzeichnen.

Als Warnweste außerhalb des Straßenverkehrs

Warnwesten werden auch außerhalb des Straßenverkehrs zur besseren Erkennbarkeit von Personen eingesetzt, zum Beispiel bei der Eisenbahn, auf Flughäfen, auf Baustellen und Hafengebieten oder für Ordner in Stadien sowie als Kennzeichnung von Pressefotografen.

Bei der Jagd

Bei Veranstaltung einer Gemeinschaftsjagd in Deutschland sind Warnwesten Pflicht (§ 4 Abs. 12 UVV Jagd der SVLFG). Nicht nur für Jäger und Treiber, sondern auch für Hunde gibt es inzwischen Warnwesten für den jagdlichen Einsatz. Bei Drück- oder Treibjagden dienen diese der besseren Unterscheidung zwischen Wild und Hund.

Aufbewahrung

Oft sieht man, dass die Warnweste in Kraftfahrzeugen nur über einen der Sitze gehängt wird. Dabei ist aber zu bedenken, dass die Fasern, wenn sie dauernder Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden, ihre Fluoreszenzeigenschaften in kurzer Zeit verlieren und die Warnweste ihre Schutzwirkung verliert. Außerdem können solcherart aufbewahrte Warnwesten bei einem Verkehrsunfall die Wirkung des in Sitzlehnen angebrachten Airbags beeinträchtigen. Sinnvoller ist es daher, die Weste im Handschuhfach oder im Seitenfach einer Tür aufzubewahren, wo sie besser vor starker Sonneneinstrahlung geschützt ist.

Einfuhrschwierigkeiten in Deutschland in der Anfangszeit

In Deutschland bestanden hinsichtlich der Tarifierung von Warnwesten im Zeitraum der Einführung der Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten in Kraftfahrzeugen seitens des Handels Unsicherheit, ob die Warnwesten als Waren aus Kunststoff oder als Textilien zu deklarieren seien. Letztere sind bei der Einfuhr aus China genehmigungspflichtig.

In der Folgezeit wurden gegen jene Importeure, die falsch deklariert hatten, zum Teil empfindliche Geldbußen in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe verhängt. Die erhofften Gewinne aus dem Geschäft mit den Warnwesten wurden somit in vielen Fällen nicht erzielt.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Warnweste – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0401-0500/445-13%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  2. www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/warnwestenpflicht.aspx
  3. ADAC online
  4. http://pr-o.info/bc/uvv/12/31.htm
  5. Politik – Straßenverkehr – Wer keine Warnweste im Auto hat, muss zahlen. Artikel der Online-Ausgabe der Tageszeitung DIE WELT vom 30. Mai. 2014. Abgerufen am 28. Juni 2014.
  6. Weste dabei? Licht an?. Website des ADAC. Abgerufen am 26. Juni 2014.
  7. a b c d e f g h i j http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/warnweste
  8. a b c d e f g h i j Warnwestenpflicht in Europa – Stand Juni 2014. Website des ADAC. Abgerufen am 26. Juni 2014.
  9. a b c d e f g Warnwesten-Pflicht im Ausland – Stand Januar 2014. Website des ADAC. Abgerufen am 25. Oktober 2014.
  10. http://www.korsika.fr/blog/2008/10/warnwestenpflicht-fr-radfahrer-in.html
  11. http://www2.securiteroutiere.gouv.fr/vos-infos/presse/communiques/2-2008/CP_14-04-08.html
  12. http://www.n-tv.de/reise/Neue-Regeln-auf-Italiens-Strassen-article1646406.html
  13. http://www.autobild.de/artikel/neue-regeln-in-luxemburg-669304.html
  14. Warnweste auf ÖAMTC abgerufen am 19. Dezember 2014
  15. Rechtliches rund um die Warnweste bei ÖAMTC abgerufen am 25. Februar 2013
  16. Warnwesten in Europa auf ÖAMTC, abgerufen am 4. März 2010
  17. http://medien-e.bghw.de/m93/M93.htm
  18. Maximaler Schutz für wenig Geld: Warnweste für alle Europäer auf ARBÖ vom 4. März 2010, abgerufen am 4. März 2010.
  19. a b Warnwesten – Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, abgerufen 26. Jul 2009
  20. Information zum Thema Warnkleidung – Unfallkasse Berlin, abgerufen am 26. Jul 2009
  21. http://www.din.de/cmd?level=tpl-artikel&menuid=47387&cmsareaid=47387&cmsrubid=47393&menurubricid=47393&cmstextid=127118&3&languageid=de
  22. http://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-20471/165402017;jsessionid=heGxnf%20-8cHWt-sRGjw7ToNx.4?
  23. http://www.tuv.com/en/greater_china/about_us_cn/regulations_standard_updates/latest_regulations_en/latest_regulation_content_en_172617.html