Wartislaw III.

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Siegel Wartislaw III.

Wartislaw III. (* um 1210; † 17. Mai 1264) war ein Herzog von Pommern aus dem Greifenhaus. Er regierte ab etwa 1226 bis zu seinem Tode das pommersche Teilherzogtum Pommern-Demmin.

Leben

Wartislaw III. war der einzige Sohn von Herzog Kasimir II. von Pommern, der in dem Teilherzogtum Pommern-Demmin regierte. Als Herzog Kasimir II. im Dezember 1219 starb, war Wartislaw – um 1210 geboren – noch recht jung. Für ihn hatte daher zunächst seine Mutter Ingardis, vermutlich eine dänische Prinzessin, für einige Jahre, wahrscheinlich bis Mitte der 1220er Jahre, die Regentschaft inne. Zu dieser Zeit stand Pommern wie der gesamte südliche Ostseeraum noch unter der Oberherrschaft Dänemarks. Aber die Gefangennahme König Waldemars II. von Dänemark 1223 und die dänische Niederlage in der Schlacht bei Bornhöved (1227) brachen die Vormachtstellung des nordischen Reiches über die Slawenländer. Ein letzter Einfall der Dänen in sein Land konnte von Wartislaw III. 1234 mit der Hilfe Lübecks abgewehrt werden.

Zwei Jahre später musste er, dessen häufigste Residenz die Burg bei Demmin, das Haus Demmin, war, umfangreiche territoriale Verluste hinnehmen. Im Westen verlor er 1236 das Land Zirzipanien, das sind die Landschaften östlich des Kummerower Sees bis Güstrow, an die Herrschaft Rostock. Im selben Jahr erkannte er im Vertrag von Kremmen die Oberherrschaft des Markgrafen von Brandenburg an und trat diesem die Länder Stargard, Beseritz und Wustrow, im Wesentlichen das spätere Mecklenburg-Strelitz, ab.

Seit dieser Zeit erfolgte aber auch der Zustrom deutscher Siedler nach Pommern. 1236 lassen sich erstmals Deutsche im Gefolge des Herzogs urkundlich nachweisen. Deutliches Zeichen des nun einsetzenden Landesausbaus war die Verleihung von Stadtrechten. Wartislaw III. verlieh an Demmin (vor 1249), Greifswald (1250) und Greifenberg (1262) das Stadtrecht. Ferner verlieh er gemeinsam mit Bischof Hermann von Cammin an Kolberg (1255) und gemeinsam mit seinem Vetter Herzog Barnim I. an Stavenhagen (1252), Wolgast (1257) und Wollin (1262) das Stadtrecht. In all diesen Fällen verlieh er das Stadtrecht nach lübischem Recht.

Tafel in Eldena

Verheiratet war Herzog Wartislaw III. mit einer Sophia, deren Herkunft nicht überliefert ist. 1264 starb Wartislaw III., ohne Söhne zu hinterlassen, so dass die Demminer Linie der Herzöge von Pommern mit ihm ausstarb. Sein Erbe trat sein in Stettin residierender Vetter Barnim I. an. Diesem war es im Vertrag von Landin 1250 gelungen, die 1236 in Kremmen getroffene Vereinbarung, wonach Wartislaws Herrschaftsgebiet nach dessen unbeerbtem Tode an Brandenburg fallen sollte, wieder aufzuheben. Wartislaw III. wurde im Kloster Eldena bei Greifswald beigesetzt.

Seine Witwe Sophia erhielt als Leibgedinge vermutlich Wollin. Sie vermählte sich vermutlich nach 1265 ein zweites Mal mit einem Pribislaw de Slawia.

Siehe auch

Literatur

  • Dietmar Lucht: Herzog Wartislaw III. von Pommern. In: Baltische Studien, Neue Folge Bd. 53, 1967, S. 13–15.
  • Edward Rymar: Rodowód Książąt pomorskich, Sczecin 2005, S. 151–154.
  • Martin Wehrmann: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. Veröffentlichungen der landesgeschichtlichen Forschungsstelle für Pommern, Reihe 1, Bd. 5. Leon Saunier, Stettin 1937, S. 53–55.
  • Dirk Schleinert: Pommerns Herzöge. Die Greifen im Porträt. Hinstorff, Rostock 2012, ISBN 978-3-356-01479-2, S. 38–40.

Weblinks

Commons: Wartislaw III. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien