Wechselkennzeichen

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Wechselkennzeichen, in der Schweiz auch Wechsel-Kontrollschild oder Wechselnummer, ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur jenes Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung können in Deutschland seit dem 1. Februar 2012 Wechselkennzeichen ausgegeben werden. Dabei besteht das Wechselschild aus einem Wechselelement, das jeweils vor der Fahrt umgesteckt werden muss, und je einem starren Teil für jedes Fahrzeug[1] nach dem Muster Wechselelement = B WK 123 + starrer Teil = 2.

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Fahrzeughalter die Kennzeichenschilder mit gleichen Abmessungen an den jeweiligen Fahrzeugen verwenden können. Das Wechselkennzeichen darf nicht gleichzeitig an beiden Fahrzeugen geführt werden.[1] Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragen wird.[2]

Laut einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) würden vor allem der Automobilhandel und das Kfz-Handwerk von dem neuen Wechselkennzeichen profitieren. Auch eine Umfrage der Dekra unter 1800 Autofahrern lässt auf einen gesteigerten Absatz in der Automobilbranche schließen. 37 Prozent der Befragten würden sich demnach im Zuge der Einführung des Wechselkennzeichens „sehr wahrscheinlich“ ein neues Fahrzeug zulegen. Weitere 37 Prozent würden sich „eventuell“ für den Kauf eines Autos entscheiden. Allerdings wurde die Studie vor dem 16. Dezember 2011 auf Basis der ursprünglichen (österreichischen) Version durchgeführt.

Wie die Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen aussehen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Der ADAC hat eine entsprechende Police entwickelt. Anders als bei der Zweitwagenversicherung können mit einem Wechselkennzeichen versehene Fahrzeuge nicht parallel gefahren werden. Das austauschbare Nummernschild muss immer am aktuell genutzten Fahrzeug angebracht werden. Die Kfz-Versicherung mit einem Wechselkennzeichen tritt demnach nicht in direkte Konkurrenz zur Zweitwagenversicherung. Vielmehr könnte sie das bisher gängige Saisonkennzeichen ersetzen. Möglicherweise könnte eine Wechselkennzeichenversicherung auch finanzielle Vorteile für Autofahrer bringen. Der Policeentwurf des ADAC sieht vor, dass nicht für alle mit einem Wechselkennzeichen versehenen Fahrzeuge Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse würden Beiträge fällig werden. Zumindest für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dies als gesichert; wie die Regelung für die Kaskoversicherung aussieht, bleibt abzuwarten.

Ob das neue Wechselkennzeichen tatsächlich die gewünschte Resonanz in der Bevölkerung bringen wird, ist bislang umstritten, da die Versicherungsindustrie keine nennenswerten Vergünstigen einräumen will.[3]

Die Zeitschriften Oldtimer-Markt und Oldtimer-Praxis begrüßten unter Bezugnahme auf dieses Gutachten die Einführung des Wechselkennzeichens ausdrücklich und verwiesen darauf, dass dies ein Konjunkturprogramm der Kfz-Industrie sei, das kostenneutral und ohne Hinnahme des Verlustes historisch wertvollen Materials auskommt, im Gegensatz zur teuren und umstrittenen Abwrackprämie.

Analog zur Abwrackprämie wäre für die deutschen Autohersteller der Effekt voraussichtlich deutlich geringer, da sie sich die Einkünfte durch steigende Produktion mit ausländischen Herstellern teilen müssten. Die Versicherer reagieren mit Skepsis auf die geplante Einführung des Wechselkennzeichens. Sie rechnen mit Einnahmeverlusten von bis zu fünf Prozent,[4] der Beitragsverlust wird auf Sicht voraussichtlich von der gesamten Versichertengemeinschaft zu tragen sein.

[Bearbeiten] Rote Kennzeichen

Eine schon vor 2012 übliche Form des Wechselkennzeichens sind die Roten Kennzeichen, welche als Händler-Wechselkennzeichen oder für Oldtimer Verwendung finden. Das Kennzeichen hat enthält in roter Schrift auf weißem Grund nach dem Unterscheidungszeichen (für die Zulassungsbehörde) die Zahlenkombinationen „06“ (für Händler) bzw. „07“ (für Oldtimer) und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen, z.B. EA 0655. Das sogenannte Sammler-Wechselkennzeichen mit der beginnenden Ziffernfolge „07“ darf für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren verwendet werden. Unklarheit herrscht über den Status von Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen im Ausland, beispielsweise bei grenzüberschreitenden Oldtimer-Treffen.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk ‚Wechselkennzeichen‘ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden darf. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. beim Puch-G) können ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden.[5] Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teureren Fahrzeug. Sofern gewünscht, fällt eine zusätzliche Teilkaskoprämie für das preisgünstigere Fahrzeug an.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b Bundesgesetzblatt vom 30. Januar 2012, Seite 105f
  2. Bundesrat:Pressemitteilungen
  3. Neues Wechselkennzeichen: Das Luftnummernschild. In: Spiegel Online, 18. Januar 2011
  4. www.kfz-wechselkennzeichen.de
  5. Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (PDF)
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