Kfz-Kennzeichen (Österreich)
Inhaltsverzeichnis
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Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990 [Bearbeiten]
Im Jahre 1988 wurde beschlossen, neue Kfz-Kennzeichen in Österreich einzuführen. Die ersten neuen Kennzeichen wurden ab Mitte November 1989 in Tirol ausgegeben, bundesweit wurden ab 1. Jänner 1990 nur mehr neue Kennzeichen ausgegeben.
Kennzeichentafeln nach dem alten Schema (siehe Absatz „Auslaufende Kfz-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiterhin gültig. Erst wenn die Zulassungsdaten in irgendeiner Form geändert werden, wird das Kennzeichen auf das neue System umgestellt, so dass neue Kennzeichentafeln angebracht werden müssen.
Systematik [Bearbeiten]
Das Nummerierungsschema setzt sich aus einem „Unterscheidungszeichen“ (Kennbuchstaben für den Verwaltungsbezirk (politischen Bezirk), die Statutarstadt, die Landesregierung oder Bundesbehörden) und einem sogenannten „Vormerkzeichen“ zusammen (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben, das in ansteigender Reihenfolge vergeben wird).
Die Kennzeichen haben eine schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten. Seit 1. November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen „A“ unter dem EU-Sternenkranz. Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Kroatien und Norwegen.
Bereits vor dem 1. November 2002 waren blaue Aufkleber mit dem EU-Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Deren Verwendung stellt prinzipiell Kennzeichenmanipulation dar, sie wurden jedoch per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.
Manche Motorradeigner begannen schriftfreie Randteile von Kennzeichentafeln wegzuschneiden um Luftwiderstand und Platz zu sparen, was gelegentlich auch von der Polizei bestraft wurde, während stattdessen ein knappes Umfalten des Blechs toleriert wurde. Seit April 2005 werden für Motorräder generell Kennzeichentafeln in kleinerem Format und mit kleinerer Schrift ausgegeben.
Wappen [Bearbeiten]
Kennungen und Vormerkzeichen werden durch ein Emblem getrennt:
- Bei normalen Kennzeichen ist es das Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes.
- Bei Dienstfahrzeugen von Bundesbehörden ist es das Bundeswappen.
- Bei Diplomatenkennzeichen fungiert ein Bindestrich als Trennzeichen.
Abmessungen [Bearbeiten]
Kennzeichentafeln - meist im rechteckigen Querformat mit gerundeten Ecken - haben folgende Abmessungen (Breite x Höhe):
- Einzeilig: 520 x 120 mm, Schrifthöhe 67 mm
- Zweizeilig: 200 x 300 mm
- Motorrad: 200 x 250 mm oder seit 1. April 2005: 170 x 210 mm
- Motorfahrrad: 115 x 150 mm (rot) - fünfeckig: die untere Kante wird durch zwei Schrägen gebildet, die abgerundet in einem fünften Eck zusammenlaufen
Kennungen – Liste [Bearbeiten]
Quelle: [1]
Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen [Bearbeiten]
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte Personengruppen besteht die Kennung aus dem Buchstaben „A“.
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten → Auslaufende Kennzeichen) beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für die Finanzverwaltung ab 1. Jänner 2005).
Nach § 53 Kraftfahrgesetz können bei Kraftfahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten zu feierlichen Anlässen verwendet werden, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein.
Bezirks- und Behördenkennungen [Bearbeiten]
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A
B
D
E
F
G
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H
I
J
K
L
M
N
O
P
|
R
S
T U V
W
Z
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Vormerkzeichen [Bearbeiten]
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in den Landeshauptstädten fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein „Mischen“ von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung des Buchstaben Q und der Umlaute Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer „0“ an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe „O“ an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
- KI–42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
- Zulässige Kombinationen sind: KI–1AAA, KI–10AA, KI–100A; KI–10ZZZ, KI–100ZZ, KI–1000Z.
- Zulässige Kombinationen für Wien sind: W–10AAA, W–100AA, W–1000A, W–10000A; W–100ZZZ; W–1000ZZ, W–10000Z.
Bei der Vergabe der ersten Kennzeichen gingen die Behörden ganz unterschiedlich vor. Für jedes Bundesland stand fest, ob am Ende ein, zwei oder drei Buchstaben standen. Entsprechend kürzer war der Nummernblock. Zusammen mit dem Unterscheidungszeichen gab es außer im Fall der Bundeshauptstadt Wien sechs Zeichen. Von den anderen Zulassungsbezirken war der Bezirk Salzburg-Umgebung (SL) der erste, der eine weitere Stelle auf dem Kennzeichenschild benötigte.
Während Wien mit 10000A (nur ein Buchstabe) begann, starteten die steirischen Vormerkzeichen mit drei Buchstaben (1AAA bzw. 10AAA in Graz). Bei den Buchstaben wurde jeweils die erste Stelle zuerst gewechselt: nach 9AAA kam 1BAA. Mit Einführung der Zulassung durch die Versicherer wurde dieses System geändert.
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung. Solche Kennzeichen („Kennzeichen Sub-Serien“) werden in Verordnungen kundgemacht, die in Amtsblättern der Behörden, beispielsweise in der Grazer Zeitung,[4] verlautbart werden:
- A Bevorzugte Straßenbenutzer, z. B. Dienstfahrzeuge der Landesbehörden, Rotes Kreuz,... (L-1234A)
- BB Bundesbahn (W-1234BB)
- BE Bestattung (W-1234BE)
- BF Berufsfeuerwehr (G-123BF)
- BH Bezirkshauptmannschaft (DL-100BH)
- EW Elektrizitätswerk (W-1234EW)
- FW Feuerwehr (AM-12FW)
- FF Freiwillige Feuerwehr (FF-10FF)
- GE Gemeindeeigene Fahrzeuge (SW-10GE)
- GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
- GW Gaswerk (W-1234GW)
- KT Gewerbliche Kleintransporte (W-1234KT)
- LO Linienomnibusse (W-1234LO)
- LR Landesregierung (P-123LR)
- LV Landesverwaltung (I-110LV)
- MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
- MW Mietwagen (P-123MW)
- RD Rettungsdienst (Ambulanz)(ME-100RD)
- RK Rotes Kreuz (WN-12RK)
- TX Taxi (SW-12TX)
- VB Verkehrsbetriebe, Fahrzeug der Wiener Linien GmbH & Co KG, wenn es nicht ein Linienomnibus ist (z. B. Betriebsinspektion, Hilfs- und Wartungsfahrzeuge usw.) (W-1234VB)
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Beispiel:
- N–1 Landeshauptmann von Niederösterreich
- TK–10 Konsul im Land Tirol
Polizeikennzeichen [Bearbeiten]
Nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie wurde schrittweise eine neue Nummerierung eingeführt, die noch nicht abgeschlossen ist. Waren früher nach dem Kennzeichen oft nur drei- oder vierstellige Ziffernkombinationen üblich, sind nun die Ziffernkombinationen der Polizeifahrzeuge immer fünfstellig. Die erste Ziffer bestimmt dabei die jeweils zuständige Landespolizeidirektion, wobei eine alphabetische Reihung der LPDs vorgenommen wurde. Es ergeben sich daher folgende Kennzeichen:
- Burgenland bspw. BP-18888
- Kärnten bspw. BP-28888
- Niederösterreich bspw. BP-38888
- Oberösterreich bspw. BP-48888
- Salzburg bspw. BP-58888
- Steiermark bspw. BP-68888
- Tirol bspw. BP-78888
- Vorarlberg bspw. BP-88888
- Wien bspw. BP-98888
Mopedkennzeichen [Bearbeiten]
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist dasselbe wie bei den anderen Fahrzeugen, meist werden vierstellige Vormerkzeichen zugeteilt (in Wien fünfstellige).
Wunschkennzeichen [Bearbeiten]
In Österreich sind so genannte „Kennzeichen nach eigener Wahl“ möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer eine beliebige Buchstaben-Zahlen-Kombination als Vormerkzeichen beantragen kann.
Die Vormerkzeichen bestehen, umgekehrt wie bei den normalen Kennzeichen, aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Buchstabenteil besteht aus ein bis fünf Buchstaben, dabei können alle Buchstaben von A bis Z außer dem Q gewählt werden. Als Ziffernteil dient eine Zahl von 1 bis 99999. Die Gesamtlänge des Kennzeichens inklusive dem Unterscheidungszeichen muss fünf bis sieben Zeichen betragen. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen im Vormerkzeichen drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen.
Beispiele:
- GM–HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
- W–A12345 für ein Wunschkennzeichen aus Wien
Die gewünschte Kombination kann von der Behörde auch abgelehnt werden (zum Beispiel nationalsozialistische Abkürzungen). Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, die ab dem 1. September 2009 227,20 Euro (vorher 172 Euro) plus 18 Euro bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre lang und kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Diese Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zugute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden. Das gleiche gilt auch für juristische Personen.
Wunschkennzeichen gelten auch die volle Laufzeit von 15 Jahren, wenn das Buchstabenkürzel des jeweiligen Bezirkes aufgelassen wurde. So wurden im Zuge der Bezirkszusammenlegungen in der Steiermark die Kennzeichen der ehemaligen Bezirke aufgelassen. Damit verlieren bei Ummeldung die Standardkennzeichen ihre Gültigkeit, während die Wunschkennzeichen auch auf andere Fahrzeuge übertragbar sind.[5]
Kennzeichentafeln für besondere Zwecke [Bearbeiten]
Kennzeichentafeln für besondere Zwecke haben einen andersfarbigen Hintergrund:
- Blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern). Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
- Ausnahmen:
- In Deutschland und Ungarn muss eine Kopie des Probefahrtscheines mitgeführt werden (gilt dort als normale Zulassungsbescheinigung).
- In Liechtenstein ist eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- In der Schweiz und in Italien: keine zusätzlichen Anforderungen
- Blaue Kennzeichentafeln werden nur an Gewerbebetriebe ausgegeben, für private Fahrten ins Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen vorgesehen (siehe unten). Die Überlassung eines Fahrzeuges an einen Kaufinteressenten ist bis maximal 72 Stunden möglich. Für private Zwecke dürfen Probefahrtkennzeichen nicht verwendet werden.[6]
- Ausnahmen:
- Blau mit rotem Streifen am rechten Ende für vorübergehende Zulassungen (Zulassung für maximal ein Jahr, wenn eine Privatperson ihren ordentlichen Wohnsitz oder eine Firma ihren eingetragenen Sitz nicht in Österreich hat – entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
- Grün für Überstellungsfahrten im In- und Ausland
- Rot in verkleinerter fünfeckiger Ausführung mit weißem Rand für Motorfahrräder und Microcars
- Rot in normaler Größe als Kennzeichen für ausländische Anhänger lt. § 83 KFG, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie seit der 28. KFG-Novelle auch für temporär befestigte Vorrichtungen, bei denen das Originalkennzeichen verdeckt wird. Das sind bei PKW beispielsweise Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden, oder bei LKW Aufbaukräne, die nur zeitweise montiert sind.[7] Diese Kennzeichen tragen keine eigenen Nummern, sondern sind „Kopien“ der Nummer des Zugfahrzeuges. Die roten Kennzeichentafeln sind aber im Ausland nicht überall gültig.[8]
Wechselkennzeichen [Bearbeiten]
Ein Wechselkennzeichen kann in Österreich vom Fahrzeughalter für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge derselben Klasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) verwendet werden, wenn diese für diesen Zweck behördlich zugelassen wurden. Die beiden Kennzeichentafeln, die als Wechselkennzeichen ausgegeben werden, dürfen aber zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Die anderen Fahrzeuge dürfen ohne Kennzeichentafeln nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Einzelheiten siehe → Wechselkennzeichen.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln [Bearbeiten]
Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Stattdessen ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafeln auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Das ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, die man vor allem in Städten kaum bekommt.
Auslaufende Kfz-Kennzeichen [Bearbeiten]
Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)
Systematik [Bearbeiten]
Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, kein Wappen). Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit „schwarzen“ Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.
Länderkennungen ab 1947 [Bearbeiten]
- B Burgenland
- G Graz
- K Kärnten
- L Linz
- N Niederösterreich
- O - Oberösterreich (Damit der - schmal ausgeführte - Buchstabe „O“ nicht als eine führende Null „0“ fehlinterpretiert wird, folgt (nur) auf das „O“ ein kurzer Bindestrich und dann erst der Zahlenteil.)
- S Salzburg
- St Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
- BB Österreichische Bundesbahnen (seit 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben)
- BD Fahrzeuge im Bundesdienst (1988 bis 1997 von Bundesbussen verwendet)
- BG Bundesgendarmerie (wegen der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie ab 1. Juli 2005 auslaufend)
- BH Bundesheer
- BP Bundespolizei
- JW Justizwache (seit 1977)
- PT Post- und Telegraphenverwaltung
- ZW Zollwache
Die der Polizei und Gendarmerie zugedachte Buchstabenkombination EX (Exekutive)[9] wurde gesetzlich nicht umgesetzt.
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit andersfarbigem Hintergrund eingeführt:
- schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
- schwarz mit roter Umrandung für Anhänger
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen rechts für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.
Vormerkzeichen [Bearbeiten]
Zuerst waren nur Ziffern erlaubt.
Nachdem nicht genügend Nummern zur Verfügung standen, wurden ab 1. Oktober 1972 an Stelle der ersten Ziffer des Vormerkzeichens (100er-Stellen des Kennzeichens) einer der folgenden Buchstaben (die in der Systematik vorher nicht vorkamen) vergeben: A, C, E, J, M, R, U, X, Y, Z. Beispiel: N 11.A02, N 11.C99, usw. (6. Novelle zur KDV 1967)
Ab 23. Jänner 1981 wurden dafür alle Buchstaben, ausgenommen B, I, O, Q und W, vergeben. (11. Novelle zur KDV 1967)
Nummernserien der einzelnen Behörden [Bearbeiten]
Burgenland [Bearbeiten]
- Eisenstadt (Stadt Eisenstadt und Freistadt Rust, Landespolizeidirektion)
- 1–999
- 8.000–8.999
- Eisenstadt-Umgebung
- 1.000–1.999
- Neusiedl am See
- 2.000–2.999
- Mattersburg
- 3.000–3.999
- Oberpullendorf
- 4.000–4.999
- Oberwart
- 5.000–5.999
- Güssing
- 6.000–6.999
- Jennersdorf
- 7.000–7.999
- Diese Serien wurden durch Zuzählen von 10.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199
Niederösterreich [Bearbeiten]
-
- 1.000–1.999 Amstetten
- 2.000–2.999 Baden
- 3.000–3.999 Bruck an der Leitha
- 4.000–4.999 Gänserndorf
- 5.000–5.999 Gmünd
- 6.000–6.999 Wien-Umgebung
- 7.000–7.999 Hollabrunn
- 8.000–8.999 Horn
- 9.000–9.999 Korneuburg
- 10.000–10.999 Krems
- 11.000–11.999 Lilienfeld
- 12.000–12.999 Melk
- 13.000–13.999 Mistelbach
- 14.000–14.999 Mödling
- 15.000–15.999 Neunkirchen
- (16.000–16.999 nicht vergeben)
- 17.000–17.999 Bezirk Sankt Pölten
- 18.000–18.999 Scheibbs
- 19.000–19.999 Tulln sowie Fahrzeuge des Landes Niederösterreich
- 20.000–20.999 Waidhofen an der Thaya
- 21.000–21.999 Wiener Neustadt-Land
- 22.000–22.999 Zwettl
- 23.000–23.999 St. Pölten Stadt, Landespolizeidirektion
- 24.000–24.999 Wiener Neustadt Stadt, Landespolizeidirektion
- 25.000–25.999 Krems an der Donau Stadt, Magistrat
- 26.000–26.999 Waidhofen an der Ybbs Stadt, Magistrat
- 27.000–27.999 Schwechat Stadt, Landespolizeidirektion
- (28.000–28.999 Mödling Stadt (wurde aber ab den 1960er Jahren nicht mehr ausgegeben))
- Diese Serien wurden durch Zuzählen von 30.000, 60.000, 90.000 beziehungsweise 100.000 erweitert.
- Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312
Salzburg [Bearbeiten]
1 - 29999; 100000 - 129999, 200000 - 229999; 300000 - 329999; 400000 - 429000 Bundespolizeidirektion Salzburg Salzburg
30000 - 49000; 130000 - 149000 Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung (Flachgau,z.B Oberndorf bei Salzburg, Straßwalchen, Sankt Gilgen)
50000 - 59000; 150000 - 159000 Bezirkshauptmannschaft Hallein (Tennengau)
60000 - 69000; 160000 - 169000 Bezirkshauptmannschaft Sankt Johann im Pongau (Pongau)
70000 - 89000; 170000 - 189000 Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Pinzgau)
90000 - 99000; Bezirkshauptmannschaft Tamsweg (Lungau)
Weitere Bundesländer [Bearbeiten]
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen und all ihren Zifferncodes (PDF; 7,7 MB)
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)
Buchstaben im Ziffernblock [Bearbeiten]
In Wien, und auch den Städten Linz und Graz reichten je 999.999 Nummern aus, die im Wesentlichen der Reihe nach vergeben wurden.
Indem in den (acht) Bundesländern mit von Land zu Land etwas unterschiedlicher Systematik jedem Bezirk nur charakteristische Gruppen und Folgen von Tausender-Serien zugeordnet wurden, konnte aus vielen Kfz-Kennzeichen - nämlich aus den Ziffern links des Tausenderpunktes - mit etwas lokaler Kenntnis rasch der Bezirk erkannt werden.
Die jeweils sechsstelligen Landes-Nummernräume erschöpften sich für einige Bezirke allerdings so viel früher als bei lückenloser Nummernvergabe.
Statt aufwendig alte lange schon zurückgegebene Kennzeichennummern wieder neu auszugeben, entschloss man sich durch Mutation der Hunderterziffer zu einem Buchstaben neue Serien zu erschaffen. Schon der Buchstabe „A“ an der Hunderterstelle erweitert den Nummernraum um 10 %, so kommen zu einem einzelnen Tausend (etwa „N 19.xxx“" für Tulln) hundert weitere Nummern dazu („N 19.Axx“).
Zum bessern Ablesen, Merken und Notieren schieden Buchstaben aus, die schon als Kennung von Ländern oder Städten dienten, länderautonom auch schwerer unterscheidbare wie F, G, H.
Solche Kennzeichen mit einem Buchstaben aus (A, C, E, J, R, U) wurden in mehreren Bezirken Niederösterreichs, der Steiermark und in Linz-Land (OÖ) ausgegeben. In Innsbruck-Land (T) wurden hingegen Buchstaben aus der Serie (A, C, D, E, F, H) und nur hinter 12 als Tausenderzahl verwendet.
Ausgabe der Kennzeichen [Bearbeiten]
Grundsätzlich erfolgt in Österreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.
Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu elf Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.
Österreichische Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden, die zwar vom Zulassungsbesitzer gekauft werden müssen, nach deren Verwendung aber an die Behörde zur Vernichtung zurückgegeben werden müssen. Es ist also nicht möglich, seine alten Tafeln zu sammeln. Bei einem Fahrzeugwechsel verbleibt das Kennzeichen in der Regel beim Besitzer und werden auf das neue Fahrzeug übernommen. Bei einem Besitzerwechsel war früher immer eine neue Nummernvergabe notwendig, auch wenn der alte Besitzer „seine“ Nummer nicht behalten wollte. Nun ist die Übernahme des Kennzeichens allerdings möglich. All dies gilt jedoch nur bei gleichbleibendem Zulassungsbezirk.
Hergestellt werden die Kennzeichen auf Bestellung der Behörde durch einige konzessionierte Unternehmen, die die Tafeln mit großen Sicherheitsauflagen einzeln (Wunschkennzeichen, Nachbestellungen) oder in Serien (Neuanmeldungen) anfertigen.
Trivia [Bearbeiten]
Vor Einführung der neuen Kennzeichen 1988 wurden der Bevölkerung mehrere Vorschläge zur Auswahl vorgelegt. Darunter gab es auch eine Version, die nach amerikanischem Vorbild einen Slogan vorsah, wie: Wien ist anders, Graz hat's, In Linz beginnt's, ... Nicht zur Auswahl standen Versionen mit den alten Farben Weiß auf Schwarz, obwohl es eine Gruppe gab, die sich für die Beibehaltung dieser Farben stark machte. Darunter war auch Friedensreich Hundertwasser, der selbst neue Kennzeichen in diesen Farben entwarf.[10][11] Von diesem Vorschlag wurden auch einige Exemplare hergestellt und verkauft.
Gegen das Kennzeichen GB für die Expositur Gröbming gab es Proteste der Stadt Schladming, die in diesen Zuständigkeitsbereich fällt und nicht das Kürzel der kleineren Marktgemeinde auf dem Kennzeichen haben wollte. Man beantragte die Verwendung eines neutralen Kürzels wie DT für Dachstein-Tauern-Region. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis, dass alle Kürzel nach dem Namen der Bezirkshauptstadt vergeben sind (z. B. auch für die Salzburger Gaue) abgelehnt. Dieses Argument wird nicht mehr verwendet - die neuen Bezirke Murtal und Südoststeiermark haben die Kennzeichen MT und SO erhalten, die nicht mehr an die Bezirkshauptstadt anknüpfen. Das Kennzeichen BM (früher: Bezirk Bruck an der Mur) wurde beibehalten, bezeichnet nun aber den Bezirk Bruck-Mürzzuschlag.
Rust verfügt als einzige Statutarstadt nicht über ein eigenes Unterscheidungszeichen. Hingegen haben die Städte Leoben und Schwechat eigene Unterscheidungszeichen, obwohl sie weder Statutarstädte noch Bezirke sind. Die Abkürzung am Kennzeichen steht nämlich nicht für den Bezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird, sondern für die Zulassungsbehörde.
Bis 2012 war das von geringer Bedeutung, da bis dahin nur eine Behörde für zwei Bezirke zuständig war (Bundespolizeidirektion Eisenstadt für die Statutarstädte Eisenstadt und Rust). Am 1. September 2012 wurden jedoch die Bundespolizeidirektionen abgeschafft. Als Zulassungsbehörde ist für die Städte, in denen bis zum 31. August 2012 eine Bundespolizeidirektion zuständig war, die Landespolizeidirektion zuständig. Eine solche besteht jedoch nur einmal je Bundesland. Dies hätte bei strenger Anwendung des Grundsatzes „Abkürzung = Behörde“ bedeutet, dass viele größere Städte ihre eigenen Kennzeichen verloren hätten. Daher sind für die Landespolizeidirektionen weiter die bisherigen Kennzeichen für Fahrzeuge, die in den betreffenden einzelnen Städten zugelassen sind, vorgesehen. Bemerkenswert ist, dass nur ein knappes Jahr vorher die Beibehaltung des Kennzeichens BA für den Bereich der damals aufgelassenen Expositur Bad Aussee mit der Begründung abgelehnt wurde, eine Behörde (die Bezirkshauptmannschaft Liezen) könne nur ein Kennzeichen haben. Auch der Sonderfall Rust wurde im Verkehrsministerium vergessen, da E explizit nur für die Stadt Eisenstadt vorgesehen ist. Daher besteht ab dem 1. September 2012 keine Regelung, welche Kennzeichen für dort zugelassene Fahrzeuge auszugeben sind.
Siehe auch [Bearbeiten]
Weblinks [Bearbeiten]
- EU-Kennzeichen
- Bildliche Darstellungen; 'Austria' auswählen (englisch)
- Fotos von österreichischen Kennzeichen
- Geschichte der österreichischen Kraftfahrzeugkennzeichen
- Beschreibung von Kennzeichen aus Österreich mit Bildern
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Gesamte Rechtsvorschrift für Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, Fassung vom 19. Februar 2012; Abschnitt Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger
- ↑ a b c d Neues Jahr - neuer Bezirk Murtal auf ORF vom 1. Jänner 2012 abgerufen am 3. Jänner 2012
- ↑ http://steiermark.orf.at/news/stories/2558819/
- ↑ Grazer Zeitung, Amtsblatt für die Steiermark, 5. Stück, ausgegeben am 1. Februar 2013, ZDB-ID 1291268-2 S. 62: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 24. Jänner 2013, 11.0/211-1999.
- ↑ Tafelwechsel im Murtal in der Kleinen Zeitung 30. April 2012 abgerufen am 3. Jänner 2013
- ↑ Probefahrtkennzeichen, WKO Salzburg
- ↑ BGBl. I Nr. 57/2007, 28. KFG-Novelle, § 49 Abs. 8, 31. Juli 2007
- ↑ http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C%2C1033761%2C%2CeF9LRVlXT1JEX0FbMF09MTAwMSZ4X0tFWVdPUkRfQUFbMF09NTAwMyZ4X0NIQVJfMVswXT1FdXJvcGE%3D#ldb-content:1325538055567 Verkehrsbestimmungen in Tschechien] auf der Seite des ÖAMTC abgerufen am 2. Jänner 2012
- ↑ Polizei erhält „Ex“-Kennzeichen. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 6. September 1967, S. 5, Mitte rechts.
- ↑ Interview im Spiegel
- ↑ Fotos der Tafeln von Hundertwasser im Lehrerweb
Albanien | Andorra | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark2 | Deutschland | Estland | Europäische Union | Finnland | Frankreich2 | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kasachstan1 | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Niederlande2 | Norwegen2 | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland1 | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien2 | Tschechien | Türkei1 | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich2 | Weißrussland
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Åland | Färöer | Gibraltar | Isle of Man | Kanalinseln Alderney, Guernsey, Jersey | Kosovo | Transnistrien
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1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.
Kfz-Kennzeichen der Staaten von:
Afrika | Asien | Nordamerika | Südamerika | Ozeanien