Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen

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Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen ist eine Erweiterung des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, die sich spezifisch mit der internationalen Rechtsstellung von internationalen Organisationen befasst. Sie wurde 1986 von der Völkerrechtskommission erarbeitet und zur Unterzeichnung freigegeben.

Ratifikationen

Bisher zählt sie 41 Ratifikationen, davon 29 seitens Staaten. Zum Inkrafttreten werden 35 staatliche Ratifikationen benötigt.

Die 29 Vertragsstaaten sind: Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Uruguay, Senegal, Liberia, Gabun, Australien, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Schweden, Estland, Weißrussland, Moldawien, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Spanien, Deutschland, Niederlande, Belgien, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Österreich, Kroatien, Ungarn, Tschechien und die Slowakei.

Zusätzlich haben 12 internationale Organisationen formale Bestätigungen des Übereinkommens ausgestellt: die IAEO, ICAO, Interpol, ILO, IMO, OPCW, CTBTO Preparatory Commission, Vereinte Nationen, UNIDO, UPU, WHO, WIPO.

Unterzeichnungen

Die Unterzeichnerstaaten, die nicht ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben, sind: Elfenbeinküste, DR Kongo, USA, Brasilien, Bosnien und Herzegowina, Südkorea, Japan, Serbien, Montenegro, Marokko, Ägypten, Sudan, Burkina Faso, Benin, Sambia und Malawi.

Zusätzlich gibt es internationale Organisationen, die unterschrieben haben, aber noch nicht ihre formalen Bestätigungsverfahren abgeschlossen: Europarat, FAO, ITU, UNESCO, WMO.

Siehe auch

Weblinks