Wilhelm von Rappard

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Wilhelm von Rappard (* Mai 1788 in Hamm, Westfalen; † 30. Juli 1827 in Torgau, Provinz Sachsen) war ein königlich-preußischer Oberstleutnant und Landrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er stammte aus der 1791 geadelten, kleve-märkischen Familie Rappard. Der Vater Friedrich Wilhelm Berthold von Rappard war 1820–30 erster Chefpräsident des Oberlandesgerichtes in Hamm. Seinen Unterricht erhielt er in seinem Elternhaus. Da er schon früh Neigungen zum Soldatenberuf zeigte, trat er bereits im Alter von 13 Jahren 1801 als Junker in die preußische Armee ein. Im Jahr 1806 wurde er zum Fähnrich befördert. Bereits ein Jahr später war er Sekondeleutnant und nahm am Krieg von 1806 teil. Im Jahr 1813 kam er zur Adjutantur im schlesischen Schützenbataillon. Dort wurde er zunächst zum Premierleutnant und dann zum Kapitän ernannt. Rappard nahm an den Feldzügen zwischen 1813 und 1815 teil. Er zeichnete sich unter anderem in der Schlacht bei Bautzen und der Völkerschlacht bei Leipzig aus.

Im Jahr 1815 wurde er in das preußische Kriegsministerium versetzt, wo er – seit 14. April 1818 Major[1] – 1819 Mitglied des ersten Departements wurde. Ein Jahr später wechselte er zum Grenadierregiment Kaiser Franz. Später wurde er zum Bataillonskommandanten im 20. Linieninfanterieregiment (in Torgau) ernannt. Im Range eines Oberstleutnants verließ er 1825 den aktiven Militärdienst und wurde als Landrat des Kreises Torgau im Regierungsbezirk Merseburg der Provinz Sachsen angestellt, starb aber schon im Jahr 1827.

Rappard verfasste ein Handbuch zur Belehrung der Landwehr-Subaltern-Offiziere über ihre Berufs- und Dienstpflichten (zwei Auflagen, 1818 und 1823).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen. Bd. 6: Provinz Sachsen. Bearb. von Thomas Klein, Marburg/Lahn 1975, S. 149.
  • Friedrich August Schmidt, Bernhardt Friedrich Voigt: Neuer Nekrolog der Deutschen. Band 5, Teil 2, Seite 738, Nr. 256 (Digitalisat).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Militair-Wochenblatt Nr. 96 vom 25. April 1818 S. 549.