Witwe
Ein Witwer (Wwr.) bzw. eine Witwe (Wwe.) ist eine überlebende Person, deren Ehepartner verstorben ist.
Witwe oder Witib (veraltet, in Österreich auch Wittib) oder Witfrau (schweizerisch, ansonsten veraltet) bezeichnet Frauen, die ihren Ehepartner verloren haben; Witwer bzw. Witmann (schweizerisch, ansonsten veraltet) Männer, die ihre Ehepartnerin verloren haben.
Verwitwet ist neben ledig, verheiratet und geschieden einer der vier weltweit üblichen Familienstände. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber auf andere Lebensgemeinschaften.
Demografie
Die Zahl der Witwen ist höher als die der Witwer. Dies ist bedingt durch die höhere Lebenserwartung von Frauen und den Altersunterschied bei der Heirat (Frauen sind meist jünger als ihre Männer).
In Kriegszeiten vergrößert sich die Anzahl der Witwen relativ zu den Witwern, so lange der Krieg sich nicht auf die Heimatbevölkerung konzentriert und solange die Bürde der Beteiligung an Kampfhandlungen nicht gleichmäßig zwischen Soldatinnen und Soldaten verteilt ist.
Soziale Stellung
Dass Witwen eine „gute Partie“ sind, wurde literarisch beispielsweise in der Lustigen Witwe von Franz Lehár aufgenommen: Die reiche Dame wird heiß umschwärmt und weiß ihr Witwendasein zu nutzen, um nach dem Tode ihres Mannes in größerer Freiheit, auch größerer finanzieller Freiheit zu leben.
Tatsächlich dürften die meisten Witwen (und Witwer) es in der Realität erheblich schwerer haben. Die Versorgung von Witwen sowie Waisen ist ein wichtiges Thema in der Geschichte der Fürsorge und später des Sozialstaates, vor allem nach Kriegen, die viele „Kriegerwitwen“ hinterlassen haben.
Hinzu kommt, vor allem in vorindustriellen Gesellschaften, der niedrigere soziale Status einer Witwe, besonders wenn sie kinderlos ist. Im Extremfall gilt das Leben einer Witwe als wertlos, was sich in Bräuchen wie der Witwenverbrennung (Sati) ausdrückt, die selbst heute noch gelegentlich in Indien illegal praktiziert wird.
In streng patrilinearen Gesellschaften existiert auch heute noch der Brauch der Schwagerehe, wo ein Bruder des Verstorbenen dessen Witwe heiratet, um seine Linie fortzusetzen.
Rechtslage in Deutschland
- siehe Artikel: Rente wegen Todes
In Deutschland wird die überlebende Lebenspartnerin bzw. der überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls als Witwe bzw. Witwer bezeichnet. Eine rechtliche Gleichstellung mit Witwen/Witwern bei der Hinterbliebenenversorgung wurde Anfang des Jahres 2005 in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, bei Beamten wurde sie in den vergangenen Jahren umgesetzt und bei Angehörigen der freien Berufe steht sie zum Teil noch aus.
Eine Hinterbliebenenrente wird nicht gezahlt, wenn die Heirat innerhalb eines Jahres vor dem Tod des Verstorbenen erfolgte, sofern nicht nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Annahme gerechtfertigt ist, dass es nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gewesen war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (so genannte Versorgungsehe).
Literatur
- Britta-Juliane Kruse: Witwen. Kulturgeschichte eines Standes im Spätmittelalter und Früher Neuzeit. De Gruyter, Berlin u. a. 2007, ISBN 978-3-11-018926-1 (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Habil.-Schr., 2005).
- Gesa Ingendahl: Witwen in der Frühen Neuzeit. Eine kulturhistorische Studie (= Geschichte und Geschlechter. Bd. 54). Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2006, ISBN 3-593-38171-0 (Zugleich: Jena, Univ., Diss., 2004–2005: Die Wittib.).
- Martina Schattkowsky (Hrsg.): Witwenschaft in der Frühen Neuzeit. Fürstliche und adlige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung (= Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Bd. 6). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2003, ISBN 3-936522-79-0.