Einzahlung

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AufwandErtragKostenLeistungErlösAusgabeEinnahmeAuszahlungEinzahlungGesamtvermögenbetriebsnotwendiges VermögenGeldvermögenKasse
Abgrenzung der Grundbegriffe des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens hinsichtlich des Gesamtvermögens, des betriebsnotwendigen Vermögens, des Geldvermögens und der Kasse.[1]

Eine Einzahlung ist im Rechnungswesen ein Zufluss von Zahlungsmitteln in den Zahlungsmittelbestand. Komplementärbegriff ist die Auszahlung.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe Einzahlung und Auszahlung gehören zur Zahlungsmittelebene (sie betrachtet Stromgrößen).[2] Eine Einzahlung erhöht den Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks), aber nicht notwendigerweise auch das Geldvermögen, zu dem auch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gehören. Einzahlungen und Auszahlungen werden zum Cashflow verrechnet und wirken sich auf die Liquidität aus.

Abgrenzung Einzahlung/Einnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzahlungen und Einnahmen sind stets dann identisch, wenn sich sowohl der Zahlungsmittelbestand als auch das Geldvermögen ändern. Hier bewirkt der Geschäftsvorfall des Barverkaufs von Waren die Übereinstimmung von Einzahlungen und Einnahmen, weil sich der Kassenbestand und damit auch das Geldvermögen erhöht:

   Zahlungsmittelbestand  (+)
   + Forderungen          (0)
   - Verbindlichkeiten    (0) 
   = Geldvermögen         (+)        

Der Kundenkredit durch Vorauszahlung bewirkt eine Nichtübereinstimmung von Einzahlungen und Einnahmen. Die vorzeitige Zahlung durch den Kunden vor Lieferung führt zur Einzahlung durch Erhöhung des Zahlungsmittelbestands und zur Erhöhung der Verbindlichkeiten, die Einnahme erfolgt erst durch die spätere umsatzwirksame Lieferung:

   Zahlungsmittelbestand  (+)
   + Forderungen          (0)
   - Verbindlichkeiten    (+) 
   = Geldvermögen         (0)    

Einnahmenlose Einzahlungen liegen vor, wenn der Zahlungsmittelbestand erhöht wird und mit einer Verringerung der Forderungen oder Erhöhung der Verbindlichkeiten verbunden ist. Hierzu gehört die Tilgung eines Kredits durch den Schuldner, wodurch der Gläubiger Zahlungsmittel erhält und seine Kreditforderung ausbuchen kann. Einzahlungslose Einnahmen entstehen bei Geschäftsvorfällen, die den Zahlungsmittelbestand nicht berühren (etwa der Verkauf von Fertigerzeugnissen auf Zahlungsziel).[3]

Abgrenzung Einzahlung/Ertrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzahlung und Ertrag sind identisch, wenn dem Zahlungsmittelzufluss ein Ertragsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübersteht. Werden beispielsweise Kraftfahrzeuge des Fuhrparks durch Barzahlung veräußert, stimmen Einzahlung und Ertrag überein. Einzahlungen und Erträge sind nicht identisch, wenn etwa eine Zuschreibung auf das Anlagevermögen vorgenommen wird; ihr steht keine Einzahlung gegenüber.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Einzahlung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sönke Peters (Begründer), Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Einführung. 12., durchgesehene Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München u. a. 2005, ISBN 3-486-57685-2 (Google Books).
  2. Peter Janakiew, Unternehmensführung-Rechnungswesen-Controlling, 2009, S. 123
  3. Carl-Christian Freidank, Kostenrechnung, 2012, S. 20