„Unterlassungsklage“ – Versionsunterschied

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Die '''Unterlassungsklage''' ist der Antrag auf eine [[Gericht|gerichtliche]] Entscheidung, mit der der [[Kläger]] eine künftige Beeinträchtigung oder drohende [[Störung]] rechtlich abwehren kann.
Die '''Unterlassungsklage''' ist der Antrag auf eine [[Gericht|gerichtliche]] Entscheidung, mit der der [[Kläger]] eine gegenwärtige oder künftige Beeinträchtigung seiner Rechte abwehren will. Dagegen werden mit der Verpflichtung zum [[Schadensersatz]] bereits eingetretene Rechtsverletzungen kompensiert ({{§|249|bgb|juris}} BGB).


Die Unterlassungsklage gehört zu den [[Leistungsklage]]n. Sie ist sowohl im [[Zivilrecht]] als auch im [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] möglich.
Sie gehört zum Bereich der [[Leistungsklage]].


== Zivilrecht ==
Eine Unterlassungsklage ist sowohl im [[Zivilrecht]] als auch im [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] möglich. Ein [[Unterlassungsanspruch]] im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer [[Eigentumsbeeinträchtigung]] ({{§|1004|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]), [[Besitzstörung]] ({{§|862|bgb|juris}} BGB), [[Namensrecht]]sverletzung ({{§|12|bgb|juris}} BGB) aber auch aufgrund von [[verbraucherschutz|verbraucherschützenden]] Rechten.
Ein [[Unterlassungsanspruch]] im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer [[Eigentumsbeeinträchtigung]] ({{§|1004|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]),<ref> [http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/PRESSE/Oberlandesgericht+Stuttgart+weist+Unterlassungsklage+gegen+Holztrocknungsanlage+in+Seewald+zurueck/?LISTPAGE=1178276 ''Oberlandesgericht Stuttgart weist Unterlassungsklage gegen Holztrocknungsanlage in Seewald zurück''] Webseite des [[Oberlandesgericht Stuttgart|Oberlandesgerichts Stuttgart]], 31. März 2014</ref>, [[Besitzstörung]] ({{§|862|bgb|juris}} BGB) oder Verletzung des [[Namensrecht]]s ({{§|12|bgb|juris}} BGB), aber auch im Interesse des [[verbraucherschutz]]es oder im [[Gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutzes]].<ref> Ekkehard Müller-Jentsch: [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/unterlassungsklage-verkaeufer-von-e-zigaretten-nutzt-zitate-von-krebsforscherin-1.2630155 Unterlassungsklage - Verkäufer von E-Zigaretten nutzt Zitate von Krebsforscherin''] [[Süddeutsche Zeitung]], 1. September 2015</ref> Gegen unwirksame [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] gewährt das [[Unterlassungsklagengesetz]] insbesondere den [[Verbraucherschutz|Verbraucherschutzverbänden]] im Wege der [[Verbandsklage]] besondere Unterlassungs- und Widerrufsansprüche.


Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus ([[Abmahnung]]).<ref> [http://www.welt.de/sport/article148107259/Netzer-droht-Zwanziger-mit-einer-Unterlassungsklage.html ''WM-Affäre: Netzer droht Zwanziger mit Unterlassungsklage''] [[Die Welt]], 27. Oktober 2015</ref><ref> [http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/netzwelt/nach-unterlassungsklage-aus-fuer-whatsapp-plus-id8744841.html ''Nach Unterlassungsklage: Aus für WhatsApp Plus''] shz.de, 21. Januar 2015</ref> Diese kann auch [[Rechtsmissbrauch|rechtsmissbräuchlich]] zur Einschüchterung des Beklagten eingesetzt werden,<ref>Tina Klopp: [http://www.zeit.de/digital/2009-10/pressefreiheit-online-journalismus ''Online-Zensur. Jede Woche eine Unterlassungsklage''] [[Die Zeit]], 26. Oktober 2009</ref> im us-amerikanischen Prozessrecht bekannt unter der Abkürzung [[SLAPP]].
Im öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen [[Rechtsnorm|Normen]]. Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen schlichten Verwaltungshandelns.


In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine [[Rechtsverletzung]] eingetreten sein und eine Wiederholung drohen ([[Rechtsschutzinteresse]]). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine sogenannte '''vorbeugende Unterlassungsklage'''<ref> [http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/277-BGH-Az-VI-ZR-26906-Vorbeugende-Unterlassungsklage-gegen-Bildberichterstattung.html BGH, Urteil vom 13. November 2007 - Az.: VI ZR 269/06] zur vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung</ref><ref> [http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20120137 Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 09.02.2012 - 3 Ca 1203/11] vorbeugende Unterlassungsklage ehrverletzender Äußerungen</ref> erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht. Das setzt im Rahmen der Zulässigkeit ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse voraus, das üblicherweise nur dann gegeben ist, wenn dem Kläger nicht zuzumuten ist, den Eintritt des abzuwehrenden Ereignisses abzuwarten oder [[vorläufiger Rechtsschutz|vorläufigen Rechtsschutz]] in Anspruch zu nehmen.
Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu ''unterlassen'', voraus ([[Abmahnung]]).


Im Wege der [[Zwangsvollstreckung]] wegen einer Unterlassung kann dem [[Schuldner]] ein [[Ordnungsmittel#Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach § 890 ZPO|Ordnungsgeld]] bis zu 250.000 Euro auferlegt werden ({{§|890|zpo|juris}} ZPO).
In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine [[Rechtsverletzung]] eingetreten sein und eine Wiederholung drohen ([[Rechtsschutzinteresse]]). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine sogenannte '''vorbeugende Unterlassungsklage''' erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht. Das setzt im Rahmen der Zulässigkeit ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse voraus, das üblicherweise dann nicht gegeben ist, wenn dem Kläger zuzumuten ist, den Eintritt des abzuwehrenden Ereignisses abzuwarten und ggf. [[vorläufiger Rechtsschutz|vorläufigen Rechtsschutz]] in Anspruch zu nehmen.

[[Ehrdelikt|Ehrverletzende Äußerungen]], die einen Straftatbestand erfüllen wie eine [[Beleidigung (Deutschland)|Beleidigung]], [[Üble Nachrede (Deutschland)|üble Nachrede]] oder [[Verleumdung (Deutschland)|Verleumdung]] können auch zur [[Strafanzeige|Anzeige]] gebracht werden.
== Öffentliches Recht ==
Im öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen [[Rechtsnorm|Normen]].<ref> [https://www.lecturio.de/magazin/verwaltungsrecht-der-oeffentlich-rechtliche-unterlassungsanspruch/ ''Verwaltungsrecht: der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch''] [[lecturio]], 6. März 2015</ref> Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen hoheitlicher Äußerungen oder schlichten Verwaltungshandelns wie beispielsweise die Veröffentlichung einer Liste aller in Deutschland mit Diethylenglykol ("Glykol") kontaminierten Weine unter Angabe der jeweiligen Abfüller<ref> [http://www.servat.unibe.ch/dfr/vw087037.html BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 3 C 2.88]</ref> oder die öffentliche Förderung von Projekten gegen die "[[Osho]]"- Bewegung.<ref>[http://www.agpf.de/Bundesverwaltungsgericht-7C21.90.pdf BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 21/90]</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
* Friedhelm Hufen: ''Verwaltungsprozessrecht.'' 8. Auflage. Beck Verlag, München 2011, ISBN 978-3-406-60981-7, S. 279–288; 425–431.
* Friedhelm Hufen: ''Verwaltungsprozessrecht.'' 8. Auflage. Beck Verlag, München 2011, ISBN 978-3-406-60981-7, S. 279–288; 425–431.

== Weblinks ==
{{Wiktionary|Unterlassungsklage}}
* Ralf Möller: [http://www.law5.de/unterlassung-bei-beleidigung-verleumdung/ ''Muster Unterlassungserklärung, Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage bei Beleidigung und Verleumdung''] 2015
* [[Paul Eltzbacher]]: [http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22129184%22 Die Unterlassungsklage : Ein Mittel vorbeugenden Rechtsschutzes''] Berlin, 1906. 1. Kap. Geschichte der Unterlassungsklage (vom [[Römisches Recht|römischen Recht]] bis zum [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]]). Digitalisat

== Einzelnachweise ==
<references />


{{Rechtshinweis}}
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[[Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Zivilprozessrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Verwaltungsprozessrecht (Deutschland)]]

Version vom 29. Dezember 2015, 12:36 Uhr

Die Unterlassungsklage ist der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, mit der der Kläger eine gegenwärtige oder künftige Beeinträchtigung seiner Rechte abwehren will. Dagegen werden mit der Verpflichtung zum Schadensersatz bereits eingetretene Rechtsverletzungen kompensiert (§ 249 BGB).

Die Unterlassungsklage gehört zu den Leistungsklagen. Sie ist sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht möglich.

Zivilrecht

Ein Unterlassungsanspruch im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB),[1], Besitzstörung (§ 862 BGB) oder Verletzung des Namensrechts (§ 12 BGB), aber auch im Interesse des verbraucherschutzes oder im gewerblichen Rechtsschutzes.[2] Gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen gewährt das Unterlassungsklagengesetz insbesondere den Verbraucherschutzverbänden im Wege der Verbandsklage besondere Unterlassungs- und Widerrufsansprüche.

Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus (Abmahnung).[3][4] Diese kann auch rechtsmissbräuchlich zur Einschüchterung des Beklagten eingesetzt werden,[5] im us-amerikanischen Prozessrecht bekannt unter der Abkürzung SLAPP.

In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen (Rechtsschutzinteresse). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine sogenannte vorbeugende Unterlassungsklage[6][7] erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht. Das setzt im Rahmen der Zulässigkeit ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse voraus, das üblicherweise nur dann gegeben ist, wenn dem Kläger nicht zuzumuten ist, den Eintritt des abzuwehrenden Ereignisses abzuwarten oder vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Im Wege der Zwangsvollstreckung wegen einer Unterlassung kann dem Schuldner ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro auferlegt werden (§ 890 ZPO).

Ehrverletzende Äußerungen, die einen Straftatbestand erfüllen wie eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung können auch zur Anzeige gebracht werden.

Öffentliches Recht

Im öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen Normen.[8] Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen hoheitlicher Äußerungen oder schlichten Verwaltungshandelns wie beispielsweise die Veröffentlichung einer Liste aller in Deutschland mit Diethylenglykol ("Glykol") kontaminierten Weine unter Angabe der jeweiligen Abfüller[9] oder die öffentliche Förderung von Projekten gegen die "Osho"- Bewegung.[10]

Literatur

  • Friedhelm Hufen: Verwaltungsprozessrecht. 8. Auflage. Beck Verlag, München 2011, ISBN 978-3-406-60981-7, S. 279–288; 425–431.
Wiktionary: Unterlassungsklage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Oberlandesgericht Stuttgart weist Unterlassungsklage gegen Holztrocknungsanlage in Seewald zurück Webseite des Oberlandesgerichts Stuttgart, 31. März 2014
  2. Ekkehard Müller-Jentsch: Unterlassungsklage - Verkäufer von E-Zigaretten nutzt Zitate von Krebsforscherin Süddeutsche Zeitung, 1. September 2015
  3. WM-Affäre: Netzer droht Zwanziger mit Unterlassungsklage Die Welt, 27. Oktober 2015
  4. Nach Unterlassungsklage: Aus für WhatsApp Plus shz.de, 21. Januar 2015
  5. Tina Klopp: Online-Zensur. Jede Woche eine Unterlassungsklage Die Zeit, 26. Oktober 2009
  6. BGH, Urteil vom 13. November 2007 - Az.: VI ZR 269/06 zur vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
  7. Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 09.02.2012 - 3 Ca 1203/11 vorbeugende Unterlassungsklage ehrverletzender Äußerungen
  8. Verwaltungsrecht: der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch lecturio, 6. März 2015
  9. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 3 C 2.88
  10. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 21/90