Brautpaar

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Ein Brautpaar bei der Trauung (Standes­amt Eberswalde in der Märchenvilla, 2005)
Die Brautschmückung (Rudolf Epp, 1888)

Das Brautpaar – auch Hochzeitspaar, Brautleute oder Traupaar – bezeichnet ein Paar am Tag ihrer Vermählung bzw. Eheschließung (Hochzeit); Braut bezeichnet die Frau, Bräutigam den Mann. Traditionellerweise ging der Hochzeit ein Verlöbnis voraus, das aber stark an Bedeutung verloren hat. Nach der Hochzeit werden die beiden Ehefrau und Ehemann genannt (Ehegatten).

Wortherkunft

Das Wortpaar „Braut“ (ursprünglich für „Neuvermählte“, seit Luther in der ostmitteldeutschen Bedeutung „Verlobte“) und „Bräutigam“ ist im Deutschen eines der wenigen, bei dem die männliche Wortform aus der weiblichen abgeleitet ist (vergleiche Movierung). „Braut“ kommt vom althochdeutschen brūt, aber die genaue Herkunft des Wortes ist ungeklärt.[1][2] Vergleichbar ist das mittelhochdeutsche briuten („sich vermählen, beiliegen; jemandem beiliegen“).[3] Zugrundegelegt werden kann gemeingermanisch brūþi („Neuvermählte, besonders am Hochzeitstag“), vergleichbar zu gotisch brūþs sowie altfranzösisch bru für „Schwiegertochter“ und in nordfranzösischer Mundart für „junge Ehefrau“. Verwandt ist lateinisch brutis (oder altgriechisch βροὖτις): „verheiratete Tochter, junge Frau“.[4]

Der zweite Wortteil in „Bräuti-gam“ geht auf das mittelhochdeutsche gome oder gume zurück, ein im Neuhochdeutschen verschwundenes Wort für „Mann“ (verwandt mit lateinisch homo „Mann, Mensch“).[5][6] Bereits das althochdeutsche brūtigomo bedeutete daher wörtlich „Brautmann“ oder „Mann der Braut“.

Für Braut und Bräutigam gibt es auch die Ausdrücke Hochzeiterin und Hochzeiter.[2][6] Die Bezeichnung Traupaar bezieht sich auf die Trauung, sie kann auch in nicht religiösem Zusammenhang verwendet werden, beispielsweise bei einer freien Trauung.

Braut wird auch im übertragenen Sinn verwendet, etwa im Liedtext von La Paloma: „des Seemanns Braut ist die See“. Braut ist auch ein umgangssprachlicher Ausdruck für die einem Mann „versprochene“ Frau oder für die eigene Freundin, mit weiteren scherzhaften Bedeutungen.[2]

Brautwerbung

Brautwerbung Herzog Heinrich I. und Mathilde von Engern, 909 (Historiengemälde von Konrad Astfalck, 1896)

Brautwerbung oder Brautschau bezeichnet eine Art von sozialen Ritualen, bei denen für oder durch einen heiratswilligen Mann eine passende Braut und spätere Ehefrau gesucht wird.[7][8][9] Die Formen eines solchen, oft mit Imponierverhalten verbundenen Umwerbens werden in den verschiedenen Gesellschaften durch Gesetze, Sitten und Bräuche stärker oder – vor allem in modernen Gesellschaften – schwächer geregelt.

In den Herrscherhäusern des europäischen Kulturraums konnte „auf Brautschau zu gehen“ eine kostspielige Heiratsstrategie mit diplomatischen Verhandlungen und Fernreisen umfassen; dabei ging es vorrangig um Allianzbildungen zwischen Familien und Familienverbänden (Sippen) derselben sozialen Schicht. Umgangssprachlich bedeute Brautschau auch, dass ein heiratswilliger Mann viele Tanzvergnügen aufsuchte oder seine Familie häusliche Tanzveranstaltungen ermutigte.

Als Brautwerber wird ein Mittler bezeichnet, der im Namen eines heiratswilligen Mannes bei den Eltern der Braut für eine Verlobung/Heirat wirbt (früher Freywerber, von freien: um eine Frau werben).[10]

Die Brautschau ist ein Schwank, der ab 1819 in den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm steht.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: Braut – Sammlung von Bildern
Wiktionary: Brautpaar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Braut – Zitate

Einzelnachweise

  1. Worteintrag: Braut. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 30. Juli 2019
  2. a b c Duden online: Braut. Abgerufen am 30. Juni 2019.
  3. Jürgen Martin: Die „Ulmer Wundarznei“: Einleitung – Text – Glossar zu einem Denkmal deutscher Fachprosa des 15. Jahrhunderts (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 52). Königshausen & Neumann, Würzburg 1991, ISBN 3-88479-801-4 (zugleich medizinische Dissertation Würzburg 1990), S. 122.
  4. Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Herausgegeben von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin/New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 97: Braut, und S. 97–98: Bräutigam.
  5. Worteintrag: Bräutigam. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 30. Juli 2019
  6. a b Duden online: Bräutigam. Abgerufen am 30. Juni 2019.
  7. Worteintrag: Brautschau. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 30. Juli 2019
  8. Duden online: Brautwerbung. Brautschau. Abgerufen am 30. Juni 2019.
  9. Lexikoneintrag: Brautschauen. In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Leipzig 1793–1801, Band 1, Spalte 1171.
  10. Lexikoneintrag: Brautwêrber. In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Leipzig 1793–1801, Band 1, Spalte 1171.