Direktorialsystem

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Weltkarte über die Regierungssysteme
Staats- und Regierungsformen der Welt
  • Präsidentielle Republik
  • Semipräsidentielle Republik
  • Republik mit einem exekutiven Staatschef oder Direktorium, von der Legislative bestimmt
  • Parlamentarische Republik
  • Konstitutionelle Monarchie
  • Parlamentarische Monarchie
  • Absolute Monarchie
  • Einparteiensystem (ggf. mit Blockparteien)
  • Verfassungsrechtliche Bestimmungen ausgesetzt
  • Kein verfassungsrechtlich festgelegtes Regime
  • Keine eigenständige Regierung
  • Stand: 2023

    Das Direktorialsystem ist eine Organisationsform der Führungsspitze[1] und zugleich im politischen Kontext ein Regierungssystem. Alternativbezeichnung sind für letzteres Direktoriales Regierungssystem oder Direktorialverfassung.

    Organisationstheoretischer Begriff

    Kennzeichnend ist, dass ein Mitglied der Instanz (z. B. eines Unternehmens) besondere Rechte bei der Willensbildung hat und Entscheidungen mit einem Alleinentscheidungsrecht, mit einem Entscheidungsrecht gegen eine qualifizierte Mehrheit oder mit einem Entscheidungsrecht gegen eine einfache Mehrheit herbeiführen kann.

    Beim Direktorialsystem liegt die gesamte Entscheidungsbefugnis und somit auch die Verantwortung in einer Hand. Die nachgeordneten Stellen haben nur geringen Entscheidungsspielraum. Die Führung ist straff und einheitlich.

    Politikwissenschaftlicher Begriff

    Aufbauend auf der organisatorischen Vorstellung hat sich der Begriff in der Politikwissenschaft als Regierungssystem eingebürgert, bei dem die Regierung idealtypisch als kollegiales Organ der Exekutive vom Parlament oder Nationalversammlung gewählt wird und von dieser nicht abhängig ist, das heißt, nicht durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden kann. In der Regel übernimmt die Regierung zugleich die Aufgaben eines Staatsoberhaupts. Der Vorsitzende des Direktoriums besitzt eine Sonderstellung und ist meist de facto Staatschef. Ihm sind aber wesentlich weniger Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen als in anderen Regierungsformen. Die nachfolgenden Verwaltungsbehörden sind an die Entscheidungen des Direktoriums gebunden. In der Realität wurden die Direktorien aber oftmals nicht von einem demokratischen Parlament gewählt, sondern ernannt oder sie haben sich autonom eingesetzt.

    Empirische Beispiele

    Historische Beispiele

    Ein Beispiel für das Direktorialsystem ist die Herrschaft der Jakobiner zu Zeiten der Französischen Revolution.

    Auch das nach dem Prager Fenstersturz von den oppositionellen protestantischen Ständen installierte System Böhmens war ein Direktorialsystem.

    Das helvetische Direktorium war von 1798 bis 1803 die Exekutive in der Helvetischen Republik (Schweiz).

    Die nach der Revolution vom Februar 1917 gebildete Russische Provisorische Regierung war im Juli 1917 ebenfalls in ein Direktorium umgebildet worden.

    Die heutige Schweiz

    Das einzigartige Regierungssystem der Schweiz wird in der heutigen Politikwissenschaft ebenfalls in Anlehnung an die historischen Vorbilder als Direktorialsystem bezeichnet. Hierbei stellt der Bundesrat auf Bundesebene bzw. der Regierungsrat (in der Westschweiz: Staatsrat) auf kantonaler Ebene das Direktorium dar. Es existiert kein Regierungschef; der jeweils für ein Jahr gewählte Bundespräsident (Bund) beziehungsweise Regierungs- oder Staatsratspräsident oder Landammann (Kantone) ist nur ein Primus inter pares, also den anderen Exekutivmitgliedern weitestgehend gleichgestellt.

    Die schweizerische Konkordanzdemokratie zeichnet sich überdies dadurch aus, dass das Parlament weder einen Regierungschef noch die Regierung als Ganzes, sondern – auf Bundesebene – die einzelnen Regierungsmitglieder entsprechend der Parteistärke wählt. Von 1959 bis 2008 und erneut seit 2015 gilt die sogenannte Zauberformel, aufgrund welcher die vier im Parlament am stärksten vertretenen Parteien grundsätzlich im Verhältnis 2:2:2:1 im Bundesrat vertreten sein sollen. Auch auf kantonaler Ebene, wo die Regierung vom Volk gewählt wird, respektieren die Parteien mehr oder weniger die Ansprüche der jeweils anderen politischen Richtungen.

    Außer im Kanton Jura kann die Regierung nicht per Misstrauensvotum gestürzt werden.

    Literatur

    • Thomas Bernauer et al.: Einführung in die Politikwissenschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009.
    • William Roberts Clark et al.: Principles of Comparative Politics. CQ Press, Washington 2009.

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. Erich Kosiol: Organisation der Unternehmung, Wiesbaden 1962, S. 117 f.