Regierungspräsident (Schweiz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Regierungspräsident, Landammann oder Staatsratspräsident ist dasjenige Mitglied in Kantonsregierungen der Schweiz, das den Rat präsidiert. Wie der Schweizer Bundesrat folgen die Kantonsregierungen dem Kollegialitätsprinzip, somit gilt der Präsident einer Kantonsregierung als Primus inter pares und wird in der Regel für ein Jahr gewählt. In den Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden leitet der Landammann zusätzlich die Landsgemeinde.

Früher fanden sich auch die Bezeichnungen Schultheiss und Bürgermeister.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]