Grenzschutz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. März 2021 um 20:28 Uhr durch Bicycle Tourer (Diskussion | Beiträge) (Klammern korrigiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Israelische Grenzpolizei im Einsatz
Grenzpatrouille in Estland
Inspektionsgruppe von US-Soldaten und der afghanischen Grenzpolizei an der Grenze zwischen Afghanistan und Pakistan

Der Grenzschutz dient der staatlichen und supranationalen Hoheit. Der Schutz des innerhalb der Grenzen liegenden Gebietes, welches durch internationales Recht festgelegt ist, soll durch die Überwachung, Kontrolle und Verteidigung der Grenzen und ihrer umliegenden Gebiete gewährleistet werden. So wurden und werden beim Grenzübertritt Personen oder Güter durch polizeiliche, militärische oder paramilitärische Organisationseinheiten überprüft, um Gefahren abzuwehren.

Der Grenzschutz ist nicht mit der Grenzaufsicht des Zolls zu verwechseln.

Deutschland

Im Einzelnen steht der Begriff unter anderem für:

  • Grenzschutz Ost – als Sammelbezeichnung für 1918/1919 aufgestellte deutsche Verbände.
  • Bundesgrenzschutz – als paramilitärisch organisierte Polizeitruppe der Bundesrepublik Deutschland seit 1951; sie ist in Bundespolizei umbenannt worden.
  • Bayerische Grenzpolizei – vom 15. März 1947 bis 31. März 1998, Neugründung 2. Juli 2018; für Schleierfahndungen im Grenzgebiet.[1]
  • Hessische Grenzpolizei – zwischen der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Grenzpolizei in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) – vom 1. Dezember 1946 bis 6. Oktober 1949 bzw. in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) vom 7. Oktober 1949 bis 15. Mai 1952; danach als DGP formiert.
  • Deutsche Grenzpolizei (DGP) in der DDR vom 16. Mai 1952 bis 14. Dezember 1961.
  • Grenztruppen der NVA (GT/NVA) – vom 15. September 1961 bis 1973 bzw. Grenztruppen der DDR (GT/DDR) von 1973 bis 30.  September 1990 – als Teil der Bewaffneten Organe der DDR; Vorläufer war die Deutsche Grenzpolizei (DGP).
  • Grenzschutz der DDR (GS/DDR) – für den ab Januar 1990 in der DDR aufgebauten polizeilichen Grenzschutz, der unter der DDR-Regierung de Maizière vom 15. Juli 1990 bis 2. Oktober 1990 dem Ministerium des Innern der DDR unterstellt war und am 3. Oktober 1990 vollständig vom Bundesgrenzschutz (BGS) übernommen wurde.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Söder und Herrmann geben Startschuss für neue Grenzpolizei. 2. Juli 2018 (muenchen.tv [abgerufen am 9. Juli 2018]).