Zweiter Weihnachtsfeiertag

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Der Zweite Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember ist in den meisten europäischen Ländern ein gesetzlicher Feiertag zwischen den Jahren.

Verbreitung

Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie etwa ab dem 8. Jahrhundert eine Oktav, eine einwöchige Festzeit, in der aber die in diese Zeit fallenden bestehenden Heiligenfeste erhalten blieben.[1] Vor der Reformation gab es in den einzelnen deutschen Herrschaften je nach dem jeweiligen Landesfürsten bis zu fünf Weihnachtsfeiertage.

Der 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in den folgenden europäischen Ländern: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie in Zypern. In Spanien ist er nur in Katalonien und den Balearen[2] ein Feiertag, in Frankreich nur in den zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörenden Regionen, den heutigen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle. Auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und in Teilen der Schweiz wird der 26. Dezember als Feiertag angesehen, doch besteht dort keine landesweit geltende Regelung. In den übrigen europäischen Ländern ist er kein gesetzlicher Feiertag.

Liturgie

In den evangelischen Kirchen steht am zweiten Weihnachtsfeiertag (Christfest II)[3] nicht mehr die Geburtsgeschichte Jesu im Zentrum, sondern die Fleischwerdung (Inkarnation) des Wortes nach Johannes. Als Evangelium werden Joh 1,1–5 (6–8) 9–14 LUT, als Epistel Hebr 1,1–3 (4–6) LUT und aus dem Alten Testament Jesaja 11,1–9 LUT gelesen. Diese Praxis mit der Betonung des zweiten Feiertages hat den Stephanustag verdrängt.[4]

In der Liturgie der römisch-katholischen, der altkatholischen, der anglikanischen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird die Inkarnation am ersten Weihnachtsfeiertag gefeiert, wo in der Heiligen Messe „Am Tage“ das Evangelium von der Fleischwerdung des göttlichen Wortes verlesen wird. Der 26. Dezember wird hingegen – wie bereits vor Einführung der Weihnachtsoktav im 8. Jahrhundert – als Gedenktag des heiligen Stephanus begangen und ist Teil der Festoktav mit dem Gedenken an die comites Christi (Begleiter des Christuskindes).[4]

Weitere Tagesbenennungen

In Großbritannien und mehreren Ländern des Commonwealth nennt man den zweiten Weihnachtsfeiertag Boxing Day.

Einzelnachweise

  1. Philipp Harnoncourt: Weihnachtsoktav. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 10. Herder, Freiburg im Breisgau 2001.
  2. Max Adler: 2. Weihnachtsfeiertag in Spanien – Ein ganz normaler Werktag? Strandgazette, 26. Dezember 2014.
  3. Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und Evangelische Kirche der Union (Hrsg.): Evangelisches Gottesdienstbuch, Agende für die Evangelische Kirche der Union und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, 5. Aufl., Berlin: Verlagsgemeinschaft Evangelisches Gottesdienstbuch 2012, ISBN 978-3-7859-0933-1.
  4. a b Bieritz, Karl-Heinrich: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart, 2. Aufl., Berlin: Union-Verlag 1988, ISBN 978-3-372-00012-0, S. 175.