Gerhard Joseph von Herresdorf

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Gerhard Joseph von Herresdorf (* in Köln; † 11. September 1792[1] in Köln) war Priester und Offizial.

Er war der Sohn von Susanne Gertz geb. von Stoesberg und Ignatius Franz von Herresdorf, einem Kölner Bürgermeister.[1]

Nachdem er 1745 zum Lic. jur. promoviert hatte, wurde er, der Sohn eines Kölner Bürgermeisters, zum Priester geweiht. 1750 übertrug ihm der Kölner Weihbischof Franz Kaspar von Franken-Siersdorf sein Kanonikat an St. Severin (Köln) und 1752 auch auf sein Kanonikat, welches Herresdorf am 8. Dezember antrat. Von 1740 bis 1778 Kanoniker in Bonn und auch in Münstereifel, wurde er am 21. Januar 1776 Domherr zu Köln;[1] das Amt hatte er bis zu seinem Tod inne[2]. Bereits unter Erzbischof Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels zum Geistlichen Konferenzrat aufgestiegen, ernannte ihn Erzbischof Maximilian Franz von Österreich am 31. Dezember 1788[1] zum Offizial. Zugleich war er auch Hofgerichtspräsident und Sekretär des Geistlichen Rates.[1]

Siehe auch: Liste der Kölner Domherren

Einzelnachweise

  1. a b c d e Heinrich Molitor: Die Verwendung der Amtsbezeichnungen „Generalvikar“ und „Offizial“ bei der Kölner Kurie während des 17. und 18. Jahrhunderts (= Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein. Band 66, Ausgabe jg). 1. Dezember 1964, S. 189, doi:10.7788/annalen-1964-jg07.
  2. Hermann Heinrich Roth: Das kölnische Domkapitel von 1501 bis zu seinem Erlöschen 1803. In: Erich Kuphal (Hrsg.): Der Dom zu Köln. Festschrift zur Feier der 50. Wiederkehr des Tages seiner Vollendung am 15. Oktober 1880 (= Veröffentlichungen des kölnischen Geschichtsvereins. Nr. 5). Köln 1930, S. 294.
VorgängerAmtNachfolger
Johann Arnold von SchönheimKölner Offizial
17871792
Peter Josef Cramer von Clauspruch