Gerichtsbezirk Pinguente

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Pinguente
(slowenisch: Buzet)
(kroatisch: Buzet)
Basisdaten
Kronland Markgrafschaft Istrien
Bezirk Parenzo
Sitz des Gerichts Buzet (Pinguente)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Rovigno
Fläche 385,56 km2
(1910)
Einwohner 20.371
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Pinguente (italienisch: distretto giudiziario Pinguente; slowenisch: občina židovska Buzet, kroatisch: kotarsko satničtvo Buzet) war ein dem Bezirksgericht Capodistria unterstehender Gerichtsbezirk in der Markgrafschaft Istrien. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im nördlichen Istrien bzw. im heutigen Kroatien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien. Er ist heute Teil der Gespanschaft Istrien.

Um 1850 wurde in Istrien so wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Pinguente geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Rovigno, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Istrien bzw. Triest sowie Görz und Gradisca vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Pinguente.

Der Gerichtsbezirk Pinguente bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Pirano (Peran) und Capodistria (Koper) den Bezirk Capodistria.[3]

Der Gerichtsbezirk Capodistria 1869 eine Bevölkerung von 15.278 Personen auf. Bis 1910 wuchs die Einwohnerzahl auf 20.371 an. Von der Bevölkerung hatten 1910 17.294 Personen Kroatisch (84,9 %) als Umgangssprache angegeben, 2.151 sprachen Slowenisch (10,6 %), 874 Italienisch (4,3 %) und 15 Deutsch (0,1 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 386,59 km² sowie zwei Gemeinden. Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Pinguente zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks an Jugoslawien, wobei das Gebiet seit 1991 Teil der Republik Kroatien ist.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Italienisch-
sprachige
Slowenisch-
sprachige
Kroatisch-
sprachige
1869 15.278
1880 16.824 11 5.672 3.670 7.432
1890 17.742 26 990 1.834 14.856
1910 20.371 15 874 2.151 17.294

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Pinguente umfasste Ende Februar 1918 die zwei Gemeinden Pinguente (Buzet) und Rozzo (Roč).

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 [...]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)