Johannes Bugenhagen der Jüngere

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Johannes Bugenhagen d. J.

Johannes Bugenhagen der Jüngere (* 31. Dezember 1527 in Wittenberg[1]; † 12. Februar 1594 ebenda[2]) war ein deutscher lutherischer Theologe.

Leben

Es ist zu unterscheiden zwischen zwei Söhnen namens Johannes Bugenhagen. Der Erste wurde in einer Zeit geboren, als in Wittenberg wieder einmal die Pest ausgebrochen war. Sein Vater Johannes Bugenhagen war zu jener Zeit mit seiner jungen Familie in das Haus Martin Luthers gezogen, wo man sich gegenseitig stützte und in der schweren Zeit die Alltagsprobleme bewältigte. Im gleichen Jahr war durch den Tod der Schwester seines Vaters, Hanna (am 2. November 1527 in Wittenberg im Wochenbett an der Pest), ein bedauernswerter Trauerfall in der Familie eingetreten. Diese war seit dem 6. Dezember 1525 mit Georg Rörer verheiratet gewesen, und der junge Vater und Witwer, fand nun ebenfalls im Hause Luthers Aufnahme. Seine Mutter Walpurga, die Tochter des Torgauer Bürgers Peter Trillert, war in dieser Zeit hochschwanger gewesen. Auch die Frau Luthers Katharina von Bora, hatte am 10. Dezember 1527 die Tochter Elisabeth zur Welt gebracht.

Am 31. Dezember desselben Jahres hatte Walpurga Bugenhagen den Sohn Johannes geboren. Dies wiederum war für Luther der Anlass, Jacob Probst in Bremen das Ereignis mitzuteilen. Zwar schien die Fessel der Pest beseitigt, dennoch trat nun im Hause Bugenhagen eine erneute Erkrankung der Kinder auf. Der ältere Bugenhagen sah sich in einer ausweglosen Situation, der er nicht gewachsen war. Daher legte er als gläubiger Christ die Geschicke seiner beiden Söhne in die Hand Gottes und betete für deren Gesundung. Doch der kleine Johannes starb schon Anfang April 1528, sein älterer Bruder Michael (Bugenhagens Brief an Stefan Roth vom 6. Mai 1528: „Deus abstulit mihi duos filios,“ O. VOGT (Hg.), Dr. Johannes Bugenhagens Briefwechsel, Stettin 1888–99, Gotha 1910. Mit einem Vorwort und Nachträgen von Eike Wolgast, Hildesheim 1966, 74f., hier 75) und der Sohn des Diakons der Wittenberger Stadtkirche Johann Mantel an den Folgen am 26. April 1528.

Dem Vater wurden zu jener Zeit Aufgaben in Braunschweig übertragen. Da er bereits beide Söhne in Wittenberg verloren hatte und nicht das Leben seiner jungen Familie gefährden wollte, nahm er seine Ehefrau und die Tochter Sara auf seine Reise nach Braunschweig und anschließend nach Hamburg mit.

1531 wurde dem Ehepaar in Lübeck ein weiterer Sohn geschenkt, den sie wieder Johannes nannten. Er kann nach wie vor „Johannes Bugenhagen der Jüngere“ genannt werden.

Johannes Bugenhagen d. J. tritt frühestens in der Zeit in Lübeck und ab 1537 in Dänemark in Erscheinung. Seine erste Erziehung wird er wohl von seinem Vater genossen haben, zumal während des Aufenthalts in Dänemark 1537–1539 und dann sowohl an der Wittenberger Stadtschule als auch im Kreise der Reformatoren. Bereits am 17. April 1552 konnte er so seinen ersten akademischen Titel als Baccalaureus der Sieben Freie Künste erwerben, und zwar erstaunlicherweise ein Jahr bevor er sich offiziell an der Universität Wittenberg am 7. Juli 1553 immatrikuliert hatte.

Kurz darauf, am 3. August 1553, erwarb er den Magistergrad in den philosophischen Grundwissenschaften und konnte bald Vorlesungen an der Universität halten. Nachdem er sich am 1. Juni 1556 mit (Anna-)Maria, der Tochter des Torgauer Bürgers Andreas Stolp, vermählt hatte, wurde an der philosophischen Fakultät ein Lehrstuhl für hebräische Sprache eingerichtet. Diesen übernahm als erster der jüngere Bugenhagen am 22. Januar 1557 und erhielt dafür eine Vergütung von 40 Gulden, um Repetitionskurse im Hebräischen zu halten. Dabei erteilte er in dieser Sprache Elementarunterricht, in dem er seinen Schülern die Grammatiken des Sebastian Münster und des Johann Isaak erklärte und alttestamentliche Bücher auslegte. Nachdem er im Wintersemester 1565/66 Dekan der philosophischen Fakultät gewesen war, versah er ab am 3. März 1560 das Amt des zweiten Predigers an der Wittenberger Schlosskirche[3].

Am 5. März 1565 richtete die philosophische Fakultät eine besondere, für Theologiestudenten bestimmte Lektion über Melanchthons „Examen ordinandorum“ ein und übertrug diese ihrem Dekan Johannes Bugenhagen. Das „Examen“ war zuerst in deutscher Sprache in der mecklenburgischen Kirchenordnung von 1552 erschienen. Schon zur Zeit Luthers und Melanchthons war ein Magister als „catecheta ordinandorum“, also der Kandidaten, denen das Predigtamt aufgetragen werden sollte, angestellt. Katechet und Kompendium sollten hauptsächlich für die „armen gemeinen Ordinanden, so nicht viel Latein studieret und zu Dorfprediger berufen waren“, da sein. Die Wittenberger Universität empfahl 1577 Melanchthons „Examen ordinandorum“ allen gelehrten Predigern und Theologen zu eingehendem Studium. Wohl auch deshalb lagen zu dieser Zeit schon Unterricht und Prüfung ganz in der Hand der theologischen Fakultät. Dergestalt zur Theologie hingeführt, wurde Bugenhagen am 18. März 1570 in die theologische Fakultät aufgenommen, absolvierte am 5. Mai das Lizentiat und erwarb sich am 11. Mai 1570, gemeinsam mit Caspar Cruciger der Jüngere, Christoph Pezel, Heinrich Moller, Friedrich Widebram und Nikolaus Selnecker den theologischen Doktorgrad.

Auffällig an Bugenhagen ist, dass er trotz aller konfessionellen Auseinandersetzungen unbeschadet blieb. Obwohl man alle Theologen der Philippisten 1574 als Kryptocalvinisten vertrieben hatte, blieb er als einziger Theologe auf seinem Lehrstuhl, weil er die Torgauer Artikel (1574) unterschrieben hatte. Nachdem Georg Major verstorben war, übernahm 1580 Bugenhagen dessen unbesetzten Lehrstuhl und wurde, nachdem er schon 1577 das Amt des Dekans der theologischen Fakultät bekleidet hatte, nun abermals in diese Position eingeführt. Ebenfalls war er im Wintersemester 1568 und 1575 Rektor der Universität. Nach dem Tod von Matthäus Blöchinger wurde er am 7. März 1585 Propst sowie Superintendent in Kemberg und übernahm das Subrektorat der Universität im Wintersemester 1584. Da er weitgehend erblindet war und seit 1590 keine Predigten mehr halten konnte, gab er aus Altersgründen 1592 das Amt des Propstes auf und kehrte ins Privatleben nach Wittenberg zurück, wo er 1594 verstarb.

Familie

Bugenhagen war zwei Mal verheiratet. Seine erste Ehe schloss er am 1. Juni 1556 in Wittenberg mit Anna Stolp, die Tochter des Torgauer Bürgers Andreas Stolp († -1556). Aus der ersten Ehe sind Kinder bekannt.

  • Katharina Bugenhagen heiratete am 29. Mai 1581 Hieronymus Hippolyt aus Hildesheim.
  • Johannes Bugenhagen III. (* 29. April 1560 in Wittenberg; † 14. November 1594 in Bleddin)
  • Maria Bugenhagen I (* 1. August 1561 in Wittenberg; † -1567)
  • Martha Bugenhagen (* 1. August 1561 in Wittenberg)
  • Maria Bugenhagen (* 1567; † 28. August 1580 in Wittenberg)
  • Elisabeth Bugenhagen I. (* 1. Juli 1563 in Wittenberg; † 12. Juli 1564 in Wittenberg) und
  • Elisabeth Bugenhagen II. (* 8. Juni 1568 in Wittenberg)

Nachdem seine erste Frau am 7. Oktober 1580 gestorben war, heiratete er am 8. Juli 1582 in Wittenberg Magarethe die Tochter des Notars Friedrich Drachstedt (* 1529 in Eisleben; † 8. Mai 1600 in Wittenberg) aus Wittenberg und dessen erster Frau Magarethe, die Tochter des Georg Major und der Magarethe von Mochau († 10. Oktober 1577). Aus der Ehe stammen scheinbar Margaretha Bugenhagen (* Kemberg, Taufpatin in Wittenberg) und Friedrich Bugenhagen (immatr. 30. September 1593 UWB). Vielleicht sind dies auch Kinder von Johannes Bugenhagen III. Nach dem Tod von Bugenhagen verheiratete sich seine zweite Frau am 19. Oktober 1596 in Wittenberg wieder mit Magister Johannes Knorr aus Hanau.

Werke

  • Consilia theologia

Literatur

  • Heinz Kathe: Die Wittenberger Philosophische Fakultät 1502–1817 (= Mitteldeutsche Forschungen. Band 117). Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2002, ISBN 3-412-04402-4.
  • Walter Friedensburg: Geschichte der Universität Wittenberg. Max Niemeyer, Halle (Saale) 1917
  • Irene Dingel und Günther Wartenberg: Die Theologische Fakultät Wittenberg 1502 bis 1602. Leipzig 2002, ISBN 3374020194
  • Gustav Kawerau: Johannes Bugenhagen Pomeranus. In: Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). Band 3, Leipzig 1897, Seite 532
  • Christian Gottlieb Jöcher: Allgemeines Gelehrten–Lexikon. 1. Teil, A–C, Spalte 1472, Leipzig 1750
  • Wolfgang Klose und Wolfgang Harms: Das Wittenberger Gelehrtenstammbuch. Das Stammbuch von Abraham Ulrich (1549–1577) und David Ulrich (1580–1623). Halle 1999, ISBN 3932776763
  • Otto Vogt: Dr. Johannes Bugenhagens Briefwechsel. Hildesheim 1966, Mit einem Vorwort und Nachträgen von Eike Wolgast, Reprint der Ausgaben Stettin 1888–99 und Gotha 1910, weiter ergänzt
  • Theodor Wotschke: Aus Wittenberger Kirchenbüchern. In: Archiv für Reformationsgeschichte (ARG). 1932
  • Pfarrbuch Kirchenprovinz Sachsen. Band 1, Seite 98, Leipzig 2003, ISBN 3-374-02083-6
  • Johann Heinrich Feustking: Das Leben des ersten verehelichten Predigers, Bartholomai Bernhardi von Feldkirchen. Wittenberg 1705, S. 65–68
  • Veramando: Achtes Gespräch im Reich der Todten Zwischen Bartholomai Bernhardi von Feldkirch, Probsten zu Kemberg..., Frankfurt und Leipzig 1729, S. 19–22
  • Karl Pallas: Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise. Erster Teil, Halle 1906, S. 199–204
  • Helmar Junghans: Verzeichnis der Rektoren, Prorektoren, Dekane, Professoren und Schloßkirchenprediger der Leucorea vom Sommersemester 1536 bis zum Wintersemester 1574/75. In: Irene Dingel und Günther Wartenberg: Georg Major (1502–1574). Ein Theologe der Wittenberger Reformation. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2005, ISBN 3374023320
  • Christopher Spehr: Reformatorenkinder. In: Lutherjahrbuch 77 (2010), 183–220.

Einzelnachweise

  1. Weimarer Lutherbriefausgabe
  2. Kirchenbuch Wittenberg
  3. Buchwald Wittenberger Ordiniertenbuch