Wilhelm Kregel

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Wilhelm Kregel (* 20. Februar 1909 in Rümelingen, Luxemburg; † 3. Juni 1994 in Verden) war ein deutscher Richter und Sportfunktionär. Von 1970 bis 1974 war er Präsident des Deutschen Sportbundes.

Leben

Ausbildung und Justizkarriere

Wilhelm Kregel wuchs in Verden auf. Er studierte Jura und wurde 1931 in Marburg mit einer zivilrechtlichen Arbeit über „Störungsansprüche des Mieters gegen Dritte“ promoviert. Danach war er Referendar, Assessor und ab 1938 schließlich Landgerichtsrat in Hannover. 1943 wechselte er als Oberlandesgerichtsrat nach Celle.[1][2]

Von 1940 bis Kriegsende diente er in der Wehrmacht, zuletzt war er Hauptmann der Reserve. Er wurde sechsmal verwundet.[2]

Kregel kehrte nach seinem Einsatz als Soldat im Zweiten Weltkrieg 1947 in den Justizdienst zurück. Von 1951 bis 1956 war er Richter am Bundesgerichtshof. Als beisitzender Senatsrichter war er an den Urteilen vom 7. Januar 1956 (IV ZR 211/55 und IV ZR 273/55)[3] beteiligt, in dem NS-Unrecht gegen Sinti und Roma im Zeitraum von 1940 bis 1943 gerechtfertigt wurde. Die Urteilsgründe werden als Beispiel für fortgesetzte nationalsozialistische bzw. rassistische Denkweise in der bundesdeutschen Justiz angeführt.[4] Die BGH-Präsidentin Bettina Limperg sprach 2015 im Bezug auf diese Urteile von „unvertretbare[r] Rechtsprechung“, für die „man sich nur schämen könne“.[5]

Von 1956 bis 1966 amtierte Kregel als Präsident des Landgerichts Verden, anschließend bis zu seiner Pensionierung als Präsident des Oberlandesgerichts Celle.

Turner und Sportfunktionär

Kregel war ab 1931 Mitglied des Turnklubs zu Hannover und im Sommer 1933 der Turngemeinde in Osterwieck (Harz). Ab 1947 gehörte er dem Männerturnverein Celle an. In seiner Zeit als Bundesrichter war er 1953 Mitbegründer der Akademischen Turn- und Sportverbindung (ATSV) Karlsruhe.[2]

Von 1964 bis 1978 war Kregel Präsident des Deutschen Turner-Bundes und von 1970 bis 1974 Präsident des Deutschen Sportbundes. Er setzte sich in seiner Amtszeit für die Stärkung des Bundesausschusses Leistungssport ein und strebte eine stärkere Zentralisierung des Spitzensports an.[6] Er trat von diesem Posten zurück, kurz bevor 1974 im Zuge der innerdeutschen Entspannungspolitik das deutsch-deutsche Sportprotokoll abgeschlossen wurde.

Ehrungen

Für seine Verdienste um den Sport in Niedersachsen wurde er in die Ehrengalerie des niedersächsischen Sports des Niedersächsischen Instituts für Sportgeschichte aufgenommen.

Einzelnachweise

  1. Adolf Metzner: „Was ich tue, tue ich ganz“ – Ein Besuch bei Dr. Kregel, dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes. In: Die Zeit, 25. September 1970.
  2. a b c Wilhelm Kregel in: Internationales Biographisches Archiv 18/1975 vom 21. April 1975, im Munzinger-Archiv, abgerufen am 23. März 2024 (Artikelanfang frei abrufbar)
  3. Bundesgerichtshof Urt. v. 07.01.1956, Az.: IV ZR 273/55
  4. Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland. In: forum historiae iuris, 6. Juni 2001, S. 22, Rn. 93.
  5. Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limpert besucht Dokumentationszentrum. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, 13. März 2015.
  6. Arnd Krüger (1975). Sport und Politik. Vom Turnvater Jahn zum Staatsamateur. Hannover: Fackelträger
  7. Bekanntgabe von Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. In: Bundesanzeiger. Jg. 25, Nr. 43, 9. März 1973.