Ala Gallorum et Thracum Constantium

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Das Militärdiplom des Jahres 139 (CIL 16, 87)

Die Ala Gallorum et Thracum Constantium (deutsch Ala der Gallier und Thraker der Standhaften) war eine römische Auxiliareinheit. Sie ist durch Militärdiplome und Inschriften belegt.

Namensbestandteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gallorum et Thracum: der Gallier und Thraker. Die Soldaten der Ala wurden bei Aufstellung der Einheit wohl zunächst aus den verschiedenen Stämmen der Gallier rekrutiert. Wahrscheinlich um 26 n. Chr. wurde eine größere Anzahl von Thrakern in die Einheit aufgenommen, nachdem ein Aufstand in Thrakien niedergeschlagen worden war.[1]
  • Constantium: der Standhaften bzw. Beharrlichen. Laut John Spaul würde man eher die Form Constantia erwarten, die sich auf die Einheit als Ganzes beziehen würde. Der Zusatz wurde möglicherweise von Vespasian für die Leistungen der Ala während des Jüdischen Krieges verliehen.

Da es keine Hinweise auf den Namenszusatz milliaria (1000 Mann) gibt, war die Einheit eine Ala quingenaria. Die Sollstärke der Ala lag bei 480 Mann, bestehend aus 16 Turmae mit jeweils 30 Reitern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ala war in den Provinzen Syria und Syria Palaestina (in dieser Reihenfolge) stationiert. Sie ist auf Militärdiplomen für die Jahre 54 bis 186 n. Chr. aufgeführt.[2][3][4]

Der erste Nachweis der Einheit in der Provinz Syria beruht auf einem Diplom, das auf 54 datiert ist. In dem Diplom wird die Ala als Teil der Truppen (siehe Römische Streitkräfte in Syria) aufgeführt, die in der Provinz stationiert waren. Weitere Diplome, die auf 79 bis 91 datiert sind, belegen die Einheit in derselben Provinz.

Die Ala wurde zu einem unbestimmten Zeitpunkt in die Provinz Iudaea (dem späteren Syria Palaestina) verlegt. Sie nahm an der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands unter Hadrian teil.[1] Der erste Nachweis der Einheit in Syria Palaestina beruht auf einem Diplom, das auf 139 datiert ist. Weitere Diplome, die auf 142 bis 186 datiert sind, belegen die Ala in derselben Provinz.

Letztmals erwähnt wird die Einheit in der Notitia dignitatum mit der Bezeichnung Ala Constantiana für den Standort Toloha. Sie war Teil der Truppen, die dem Oberkommando des Dux Palaestinae unterstanden.[5]

Standorte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Standorte der Ala in Syria Palaestina waren möglicherweise:

Angehörige der Ala[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Angehörige der Ala sind bekannt:[2]

Kommandeure[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sonstige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Barhadadus,[6] ein Soldat: das Diplom von 79 wurde für ihn ausgestellt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Ala Gallorum et Thracum Constantium – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Florian Matei-Popescu: The Roman military diploma discovered at Atmageaua Tătărască – Sarsânlar (Zafirovo, Bulgaria) In: Studia Antiqua et Archaeologica 22(2), S. 137–148, hier S. 145 (online).
  2. a b John Spaul: Ala² The Auxiliary Cavalry Units of the Pre-Diocletianic Imperial Roman Army, Nectoreca Press 1994, ISBN 978-095-250620-1, S. 96.
  3. Jörg Scheuerbrandt: Exercitus. Aufgaben, Organisation und Befehlsstruktur römischer Armeen während der Kaiserzeit. Dissertation, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau 2003/2004, S. 172–173 Tabellen 14,15 (PDF S. 174-175).
  4. Militärdiplome der Jahre 54 (CIL 16, 3), 79 (ZPE-219-237), 88 (RMD 1, 3, RMD 5, 329, RMD 5, 330), 91 (RMD 1, 4), 139 (CIL 16, 87), 142 (RMM 29), 147 (SCI-2016-92), 149/161 (RMD 1, 60), 151/154 (SCI-2016-85), 158 (ZPE-159-283), 160 (AE 2005, 1730, AE 2011, 1810, RMD 3, 173, RMM 41) und 186 (RMD 1, 69)
  5. Notitia dignitatum in partibus Orientis 34 (online).
  6. Werner Eck, Andreas Pangerl: Eine Konstitution Vespasians für das Heer von Syrien vom 9. April 79 n.Chr. Eine Überlegung zum administrativen Prozess der Bürgerrechtsverleihung an Auxiliare In: Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik, Band 219 (2021), S. 237–247, hier S. 238, 241 (Online).