Alexander Bergmann (Jurist)

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Alexander Bergmann (* 15. Dezember 1878 in Barmen; † 16. Dezember 1965 in Frechen) war ein deutscher Jurist und Präsident des Oberlandesgerichts Köln.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alexander Bergmann wurde als Sohn eines Fabrikanten geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Tübingen, Marburg, Berlin und Bonn. 1899 wurde er Mitglied des Corps Suevia Tübingen.

Im Dezember 1933 – nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler – wurde der promovierte Jurist von 1933 bis Herbst 1943 Präsident des Oberlandesgerichtes Köln. Bergmann trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.369.405).[1]

Er begründete ab 1926 das international verbreitete Standardwerk Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht (Kurzform: Der Bergmann), das heute noch als Loseblattsammlung erscheint.

Bergmann war im Jahre 1941 Teilnehmer der so genannten Schlegelberger-Konferenz, bei der hochrangige Beamte über Tötungen im Rahmen der Aktion T4 informiert wurden, für die keinerlei gesetzliche Grundlage bestand.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/2551225
  2. Ernst Klee: Dokumente zur ‚Euthanasie‘, Frankfurt/M. 1985, ISBN 3-596-24327-0, S. 219–220.