Algeciras-Konferenz

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Die Algeciras-Konferenz war eine internationale Konferenz vom 16. Januar bis 7. April 1906 im Hotel Reina Cristina in Algeciras (Spanien), bei der über die Lösung der ersten Marokkokrise entschieden wurde.

Hintergrund

Die Konferenz wurde von Vertretern des Deutschen Reiches gefordert, nachdem Frankreich angefangen hatte, in Marokko Reformen des Wirtschafts- und Militärwesens gemäß dem Sudanvertrag durchzuführen, obwohl der Staat gemäß der Madrider Konvention von 1880 als unabhängig galt. Nach anfänglicher Weigerung beteiligte sich auch Frankreich an der Konferenz.

Das Deutsche Reich hatte gehofft, Frankreich eine diplomatische Niederlage zufügen zu können, um so die Entente Cordiale zu lösen. Auch hatte man sich die Unterstützung der anderen Länder erhofft. So schrieb Reichskanzler Bernhard von Bülow an Kaiser Wilhelm II:

„Falls eine Konferenz zustande kommt, sind wir der diplomatischen Unterstützung Amerikas zugunsten der open door schon jetzt sicher. England wird sich dort wie überall scheuen, mit Nachdruck gegen Amerika anzugehen. Österreich wird sich wegen Marokko nicht mit uns brouillieren wollen, und das gleiche glaube ich von Italien, besonders von einem dreibundfreundlichen Kabinett Fortis. Ich halte daher für ausgeschlossen, daß eine Konferenz das Ergebnis haben könnte, die Einschiebung Marokkos in die ausschließliche Macht- und Interessensphäre Frankreichs anzubahnen.“

Ergebnis

Diese Erwartungen erfüllten sich jedoch nicht, so dass das Deutsche Reich 1906 nur den Zweibund-Partner Österreich-Ungarn auf seiner Seite hatte. Auf der Konferenz wurde die Souveränität Marokkos zwar formell anerkannt, Frankreich konnte jedoch das Zugeständnis erringen, die Polizei in den marokkanischen Häfen und das Bankwesen gemeinsam mit Spanien verwalten zu dürfen. Unter spanische Kontrolle kamen Tetuan und Larache, an Frankreich fielen Rabat, Safi, El Jadida und Essaouira, während Polizisten beider Länder Tanger und Casablanca überwachen sollten. Somit hatte Frankreich sein Hauptziel erreicht, während das Deutsche Reich aufgrund seines aggressiven Vorgehens immer mehr an Ansehen verlor und zusehends in die außenpolitische Isolierung trieb. Auch für die sich bildende marokkanische Unabhängigkeitsbewegung stellte das Konferenzergebnis eine Niederlage dar.

Die Konferenzergebnisse wurden in der so genannten Algeciras-Akte zusammengefasst, die am 7. April 1906 unterschrieben wurde.[1] Darin erhielt die neutrale Schweiz das Mandat, den Generalinspektor der marokkanischen Polizei zu bestellen (vgl. Marokko-Müller), sowie durch ihr Bundesgericht gewisse Rechtsfälle beurteilen zu lassen.[2]

Signatarmächte

Die Unterzeichnerstaaten waren: das Deutsche Reich, die Dritte Französische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland, Russisches Kaiserreich, Vereinigte Staaten, Österreich-Ungarn, Königreich Italien, Königreich Spanien, Königreich Portugal, Königreich Belgien, Königreich Schweden und das Königreich der Niederlande. Ihre Konsuln stellten die Regierung der internationalen Zone von Tanger.

Literatur

  • Jakob Bretschger: Die Marokko-Konferenz Algeciras 1906. Dissertation Universität Bern, 1912.[3]

Einzelnachweise

  1. Haus der Geschichte: Die erste Marokkokrise 1905/1906 (Memento vom 3. Oktober 2007 im Internet Archive)
  2. Bilaterale Beziehungen Schweiz - Marokko
  3. Jakob Bretschger, Die Marokko-Konferenz Algecieras 1906, Zürich 1913