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Amt Northeim

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Das Amt Northeim war ein historischer Verwaltungsbezirk des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Northeim ging aus dem altwelfischen Amt Brunstein (benannt nach der gleichnamigen Burg) hervor. 1840 wurde der Amtssitz im Zuge der Vereinigung des Amtsgerichts Brunstein mit dem Stadtgericht Northeim nach Northeim verlegt und das Amt 1859 um die früheren Ämter Moringen und Nörten vergrößert. Aufgegangen sind im Amtssprengel auch die geschlossenen adeligen Gerichte Hardenberg, Imbshausen, Üssinghausen. 1885 wurde es in die Kreisverfassung überführt und um die Städte Northeim und Moringen erweitert.

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Northeim umfasste bei seiner Aufhebung (1885) folgende Gemeinden:

(*) Aus dem ehemaligen Amt Nörten; (**) aus dem ehemaligen Amt Moringen.

Amtmänner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1841–1842: Georg Grimsehl, Amtsassessor (auftragsweise)
  • 1842–1865: Alfred Heyne
  • 1865–1885: Alfred Freiherr von Grote, Amtmann, ab 1885 Landrat

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Iselin Gundermann, Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 10: Hannover. Marburg (Lahn) 1981
  • Manfred Hamann: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Dritter Band: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945. Göttingen 1983, S. 368–372.