Anna Maria Schwegelin

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Anna Maria Schwegelin (auch: Schwägele, Schwegele, Schwägelin; * 1729 in Lachen; † 1781 in Gefangenschaft in Kempten) war eine Dienstmagd, die 1775 als letzte „Hexe“ in Deutschland zum Tode verurteilt wurde. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass entgegen älterer Ansicht das Urteil nicht vollstreckt wurde.

Leben

Lebensgeschichte bis 1775

Maria Anna Schwägelin wuchs in ärmlichen Verhältnissen in Lachen auf, das damals als Enklave zum Territorium der Fürstäbte von Kempten gehörte, und verdiente sich ihren Lebensunterhalt als Magd. Ihre Dienststellen waren vor allem Bauernhöfe und Gasthäuser im Umland der Reichsstadt Memmingen. Etwa 1751 lernte die Katholikin bei einer Aushilfstätigkeit auf dem Landsitz Künersberg einen evangelischen Kutscher aus Memmingerberg kennen. Auf sein Eheversprechen hin, das aber nicht eingelöst wurde, wechselte sie, ihren eigenen Angaben zufolge, in der St. Martinskirche in Memmingen zum lutherischen Bekenntnis. Diese Konversion versuchte sie später wieder rückgängig zu machen. Aufgrund ihrer durch ein Beinleiden verursachten Arbeitsunfähigkeit wurde sie 1769 in das Leprosenhaus Obergünzburg aufgenommen und 1770 oder 1771 in das stiftskemptische Arbeitshaus Langenegg bei Martinszell überstellt.

Zu dieser Zeit hatte sich bei Schwegelin bereits die Vorstellung verfestigt, dass sie mit dem Teufel ein Bündnis eingegangen sei. Wie sie später im Verhör angab, habe dieser sie bald nach ihrem Glaubenswechsel missbraucht und sie genötigt, sich ihm zu unterwerfen und Gott abzuschwören. Ihre Andeutungen und merkwürdige Vorfälle führten schließlich dazu, dass eine Mitinsassin die Schwegelin im Februar 1775 bei der örtlichen Obrigkeit anzeigte, worauf sie in das Stockhaus, das Gefängnis in der Stiftsstadt Kempten,[1] gebracht wurde.

Prozess und Urteil

Die Untersuchungen wurden vor dem „Freien kaiserlichen Landgericht“ des Fürststifts Kempten vom Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger geleitet. Ohne gefoltert zu werden, gestand die Schwegelin den Teufelspakt ein, bestritt allerdings, jemals einen Schadenzauber ausgeübt zu haben. Gestützt auf die Constitutio Criminalis Carolina, die 1532 für das Reich erlassene Strafgesetzgebung, und auf juristische Autoritäten des 16. und 17. Jahrhunderts plädierte der Landrichter in seinem Gutachten wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft auf Hinrichtung mit dem Schwert. Das Urteil wurde von drei anderen Hofräten des Fürststifts Kempten und vom Landesherrn, Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein, unterzeichnet. Als Tag der Exekution war der 11. April 1775 vorgesehen. Vermutlich auf den Einfluss seines Beichtvaters, des Franziskanerpaters Anton Kramer, hin befahl der Fürstabt jedoch noch vor diesem Termin den Aufschub des Vollzugs und die Wiederaufnahme der Nachforschungen. Nach dem Juli 1775 scheint der Fall nicht mehr weiter verfolgt worden zu sein. Schwegelin blieb im Gefängnis und starb dort 1781, versehen mit den Sterbesakramenten, wie im Sterbematrikel von St. Lorenz vermerkt ist.

Das gegen sie ergangene Urteil muss im Zusammenhang mit den geistesgeschichtlichen Auseinandersetzungen der Epoche der Aufklärung gesehen werden, insbesondere der Frage nach der Möglichkeit des Einwirkens himmlischer und höllischer Kräfte auf die materielle Welt. Besondere Aktualität gewannen diese Kontroversen in den Jahren 1774 und 1775 durch die spektakulären „Wunderheilungen“ des Exorzisten Johann Joseph Gaßner, dessen Schriften auch in Kempten gedruckt wurden.

Forschung und Nachleben

Der nach Anna Maria Schwegelin benannte Brunnen an der Südostseite der Residenz.

Der Fall der „letzten Hexe“ galt aufgrund der schwierigen Überlieferungslage – die Originalakten galten als verschollen und befinden sich in Privatbesitz – lange Zeit als letzte Hinrichtung einer angeblichen Hexe auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches. Erst 1998 fand man heraus, dass es nicht zur Vollstreckung des Todesurteils kam. Dennoch kann Anna Maria Schwegelin weiterhin als letztes Opfer der Hexenverfolgung auf deutschem Boden bezeichnet werden.

In der älteren Literatur wurde angenommen, dass das Todesurteil vollstreckt wurde. Der Kemptener Historiker Wolfgang Petz konnte jedoch 1998 klären, dass die Verurteilte mehrere Jahre nach dem Prozess 1781 im stiftkemptischen Stockhaus[2] starb. Allerdings perpetuiert noch die seit 2005 herausgegebene Lexikonreihe der Wochenzeitung Die Zeit den überholten Forschungsstand und gibt an, dass Schwegelin 1775 hingerichtet wurde.[3] Den aktuellen Forschungsstand stellte Wolfgang Petz 2007 dar, der inzwischen die gesamten Prozessakten einsehen konnte, in seinem Buch "Die letzte Hexe. Das Schicksal der Anna Maria Schwägelin".

In Kempten wurde als Erinnerungsort für Anna Maria Schwegelin an der Südostseite des Residenzgebäudes der ehemaligen Benediktinerabtei am 27. Juni 2002 ein nach ihr benannter Brunnen mit Informationstafel auf einem Sockel daneben eingeweiht. Die Errichtung des Brunnens wurde durch die Kemptener Frauenliste finanziell unterstützt. Die ursprünglich geplante Gestaltung des Brunnens mit einem stilisierten Flügel (Entwurf der Künstlerinnen Waltraud Funk und Andrea Ziereis) über der historischen Brunnenschale wurde nicht realisiert.[4]

Die Romanbearbeitung des Schwegelin-Prozesses von Uwe Gardein 2008 ignoriert den aktuellen Forschungsstand und lässt aus dramaturgischen Gründen die Hinrichtung stattfinden.

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Petz: Anna Maria Schwägelin (Schwägele). In: historicum.net, 11. Dezember 2007. (abgerufen am 9. November 2012)
  2. Hexendenkmäler in Bayern. (PDF; 4,8 MB) Abgerufen am 9. November 2011.
  3. Birgit Kata: Die Jubelfeiern zur Geschichte des Fürststiftes Kempten zwischen 1777 und 2002 in ihren historischen Kontexten. In: Birgit Kata u.a. (Hrsg.): Mehr als 1000 Jahre: Das Stift Kempten zwischen Gründung und Auflassung 752 – 1802. Allgäuer Forschungen zur Archäologie und Geschichte, Nr. 1. LIKIAS, Kempten/Friedberg 2006, ISBN 3-980-76286-6, S. 84, Anm. 18.
  4. frauenliste-kempten.de: Einweihung des Anna-Maria Schwegelin Brunnens. (abgerufen am 10. Februar 2013)

Literatur

Inhaltlich aktuelle Literatur

  • Wolfgang Petz: Die letzte Hexe. Das Schicksal der Anna Maria Schwägelin. Campus, Frankfurt am Main/New York 2007. ISBN 978-3-593-38329-3.
  • Wolfgang Petz: Zweimal Kempten – Geschichte einer Doppelstadt (1694–1836). Vögel, München 1998, ISBN 3-89650-027-9 S. 425-431 (Zugleich Dissertation an der Universität Augsburg 1996).
  • Wolfgang Behringer: Hexen: Glaube, Verfolgung, Vermarktung. 5. Auflage, Beck, München 2009 (Erstausgabe 1998). ISBN 978-3-406-41882-2.
  • Wolfgang Petz: Der letzte Hexenprozess im Reich. (PDF, 200 KB, 21 Seiten) Der Fall der Anna Maria Schwägelin 1775 in der Fürstabtei Kempten. 26. März 2013, abgerufen am 18. Oktober 2013 (Online-Ressource auf dem Publikationsserver der Universität Augsburg).

Inhaltlich veraltete Literatur

  • von Wachter (Hrsg.): Der letzte Hexenprozeß des Stiftes Kempten.', In: Allgäuer Geschichtsfreund, Band 5, 1892, S. 8–14, 21–25, 37–41, 60–63.
  • Carl Haas: Die Hexenprozesse. Ein cultur-historischer Versuch nebst Dokumenten, Laupp & Siebeck, Tübingen 1865 (als Google books online).
  • Wolfgang Behringer: Hexenverfolgung in Bayern. Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der frühen Neuzeit. 3., verbesserte und um ein Nachwort ergänzte Auflage. Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-53903-5 (Zugleich Dissertation an der Universität München 1985).
  • Hansjörg Straßer: Anna Schwegelin. Der letzte Hexenprozeß auf deutschem Boden - 1775 in Kempten (Allgäuer Heimatbücher Bd. 84). Verlag für Heimatpflege Kempten im Heimatbund Allgäu e.V., Kempten 1985.

Literarische Bearbeitung

  • Uwe Gardein: Die letzte Hexe – Maria Anna Schwegelin. Historischer Roman. In: Krimi im Gmeiner-Verlag. 1. Auflage. Gmeiner, Meßkirch 2008. ISBN 978-3-8392-3069-5.

Siehe auch