Arbeitsgericht Flensburg
Das Arbeitsgericht Flensburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des in Kiel angesiedelten Landesarbeitsgerichtes (LAG) Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Sitz des Gerichts ist die Stadt Flensburg.[1] Es besteht eine Nebenstelle im Gebäude des Amtsgerichtes Husum. Diese Nebenstelle in Husum trat an die Stelle des aufgehobenen Arbeitsgerichts Husum.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.[2] Er ist ungefähr 4210 km2 groß. In ihm leben etwa 451.000 Einwohner.[3]
Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Arbeitsgericht Flensburg ist im Gebäude Südergraben 55, 24937 Flensburg untergebracht. Es verfügt über eine Nebenstelle in Husum. Die Sitzungen der Nebenstelle finden dort im Gebäude des Amtsgerichtes Husum, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, statt.
Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dem Arbeitsgericht Flensburg unmittelbar übergeordnet ist als zuständiges Landesarbeitsgericht (LAG) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Diesem übergeordnet ist des Bundesarbeitsgericht (BAG).
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Flensburg. Abgerufen am 28. Februar 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Flensburg. Abgerufen am 28. Februar 2018.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ § 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- ↑ § 53 Abs. 2 Nr. 2 LJG.
- ↑ Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.
Koordinaten: 54° 47′ 0″ N, 9° 26′ 1,8″ O