Arbeitsgericht Lübeck

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Das Gebäude des Arbeitsgerichts Lübeck

Das Arbeitsgericht Lübeck ist ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bundesland Schleswig-Holstein.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgericht Lübeck (Schleswig-Holstein)
Arbeitsgericht Lübeck (Schleswig-Holstein)
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
  • ArbG Flensburg
  • ArbG Elmshorn
  • ArbG Neumünster
  • ArbG Kiel
  • ArbG Lübeck
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Hansestadt Lübeck sowie die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein.[2] Er ist ungefähr 3640 km2 groß. In ihm leben etwa 854.000 Einwohner.[3]

    Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Gericht ist untergebracht in einem Gebäude unter der Anschrift Neustraße 2a im Stadtteil St. Gertrud.

    Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Direktor des Arbeitsgerichts war bis Ende 2015 Dieter Sibbers. Ihm folgte im August 2016 Gregor Steidle.[4] Seit August 2023 ist Ulf Kortstock Direktor des Gerichts.

    Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Übergeordnet ist dem Arbeitsgericht das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Sitz in der Landeshauptstadt Kiel. Im weiteren Rechtszug übergeordnet ist dem Gericht das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

    Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[5] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. In Lübeck entstand das Arbeitsgericht Lübeck.

    Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde ein Landesarbeitsgericht Lübeck geschaffen und das Arbeitsgericht Lübeck diesem zum 31. März 1937 zugeordnet. Gleichzeitig wurden die oldenburgischen Arbeitsgerichte Eutin und Bad Schwartau aufgehoben und deren Sprengel sowie der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Reinfeld dem Arbeitsgerichtes Lübeck zugelegt.[6]

    Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Bei den Beratungen über die Umsetzung wurde als Maßstab gewählt, dass die Bezirke der Arbeitsgerichte denen der Arbeitsämter entsprechen sollten. Danach wurde das Arbeitsgericht Lübeck neu gebildet.[7]

    Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. § 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
    2. § 53 Abs. 2 Nr. 4 LJG.
    3. Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.
    4. Arbeitsgericht mit neuem Direktor. In: Lübecker Nachrichten. 5. August 2016, S. 10.
    5. RGBl. I S. 507
    6. Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
    7. Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, Digitalisat

    Koordinaten: 53° 52′ 37,8″ N, 10° 41′ 44,6″ O