Arbeitsgericht Peine

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Das Arbeitsgericht Peine war ein preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Peine.

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hannover entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hannover als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Peine entstand das Arbeitsgericht Peine. Sein Sprengel umfasste den Bezirk des Amtsgerichtes Peine sowie die Stadtgemeinde Lehrte und die Landgemeinden Ahlten, Ambostel, Anderten, Arpke, Bilm, Dolgen, Dollbergen, Evern, Gretenberg, Haimar, Harber, Höver, Ilten, Immensen, Klein Lobke, Landwehr, Oelerse, Röddingferbruch, Röhrse, Schwüblingsen, Sehnde und Sievershausen. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Peine entstand nicht neu.

Einzelnachweise

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  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 104), Digitalisat