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[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Achim von Arnim (1781–1831)
- Hermann Ludwig von Balan (1812–1874)
- Friedrich Karl von Savigny (1779–1861)
- Job von Witzleben (1783–1837)
- Ludwig von Wolzogen (1773–1845)
- Carl Friedrich Zelter (1758–1832)
- Ernst Heinrich Zettwach (1787–1857)
- Achim von Arnim (1781–1831)
- Hermann Ludwig von Balan (1812–1874)
- Friedrich Karl von Savigny (1779–1861)
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[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Personen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0
Sachen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0
Kuriosa
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Doppelhaushälfte: Haus * 2 = Doppelhaus, Doppelhaus / 2 = Haus
Bürgermeister Wappen Strohband von 1401 bis 1402, 1403 bis 1404, 1405 bis 1406, 1407 bis 1408, 1409 bis 1410, 1421 bis 1422, 1423 bis 1424, 1425 bis 1426, 1427 bis 1428, 1429 bis 1430, 1431 bis 1432, 1433 bis 1434, 1435 bis 1436, 1437 bis 1438, 1439 bis 1440, 1441 bis 1442, 1444 bis 1445, 1446 bis 1447
Henning Strohband entstammte einer alten berühmten märkischen Familie, die sich große Verdienste um Gemeinwesen und Wissenschaft erworben hatte. Sogar in Polen soll ihr Bürgerrecht verliehen worden sein. Ursprünglich ansässig in Frankfurt an der Oder, findet sich im 14. Jahrhundert ihr Name in den Ratslisten von Spandau, bis sie dann mit Beginn des folgenden Jahrhunderts in der Person von Henning Strohband an die Spitze der Stadtregierung Berlins trat.
Henning Strohband muß über ein beträchtliches Vermögen verfügt haben, da er in Zusammenhang mit verhältnismäßig bedeutenden Gelddarlehen erwähnt wird: Kurfürst Friedrich I. zahlte ihm 1424 ein Darlehen von 150 Schock Böhmischer Groschen zurück, 1429 lieh der Bürgermeister Markgraf Johann, dem Sohn Friedrichs I., 400 Schock Böhmischer Groschen. Als Gegenleistung erhielt er die Orbede (ständige Abgabe an den Landesherrn) von Strausberg als Pfand. 1430 übereignete ihm der Landesherr die Anwartschaft auf Lehensgüter in Wartenberg und Selchow.
Henning Strohband galt als sehr kluger Mann, der auch den gefürchteten und mächtigen adligen Brüdern Quitzow gegenüber eine geschickte Politik betrieb, um Berlin vor ihren Zugriffen zu schützen. Offenbar wußte auch der Kurfürst diese seine Fähigkeiten zu schätzen. Als es 1426 in Prenzlau zwischen Rat und Bürgerschaft zu Auseinandersetzungen um die Einsetzung eines neuen Rates kam, wurde er als Vermittler hinzugezogen.
In der siebenten Amtsperiode von Henning Strohband setzte eine Reihe folgenschwerer Ereignisse für Berlin ein. Nach der mehr losen Vereinigung von Berlin und Cölln im Jahre 1307 beschlossen 1432 die Regierenden beider Städte, sich zu einer außen- und innenpolitische Angelegenheiten regelnden Gemeinschaft zusammenzuschließen. Gerichtet war diese Verbindung gegen Bestrebungen des Kurfürsten, die Selbständigkeit der Städte einzuschränken. Andererseits glaubten die herrschenden Patriziergeschlechter in Berlin und Cölln, durch ihre nunmehr vereinte Macht die nach Beteiligung am Stadtregiment drängenden breiteren Schichten des Bürgertums in ihre Schranken verweisen zu können. Die alltäglichen Konflikte zwischen beiden Städten, die sich oft als Konkurrenten betrachteten, wurden zurückgestellt.
Nach der aus diesem Anlaß beschlossenen neuen Stadtverfassung wurde der gemeinsame Ratskörper von zwei Bürgermeistern und zehn Ratsmannen aus Berlin, von einem Bürgermeister und fünf Ratsmannen aus Cölln gebildet, Zins und Schoß (Abgabe) gemeinsam eingezogen und grundsätzlich für beide Städte verwendet. Die Kämmereigüter waren von jetzt an gemeinsamer Besitz, auch die Feldmarken konnten gemeinschaftlich genutzt werden. Das Bürgerrecht galt für beide Städte. Wochen- und Jahrmärkte wurden terminlich abgestimmt, um leidige Konkurrenzstreitigkeiten auszuschalten. Die Handwerkerinnungen blieben aber nach wie vor getrennt.
Die 1432 geschlossene Vereinigung hielt aber nur etwa zehn Jahre vor. Wieder einmal brachen innerstädtische Auseinandersetzungen aus. Besonders die in den "Viergewerken" vereinigten wichtigsten Handwerkerinnungen der Knochenhauer (Fleischer), Bäcker, Schuhmacher und Tuchmacher lehnten sich gegen den gemeinsamen Rat auf, dessen Amtsführung nach ihrer Meinung nur Schaden und Verderben für beide Städte gebracht hätte und forderten die Trennung Berlins und Cöllns. Der Streit nahm ein solches Ausmaß an, daß er gütlich nicht mehr beigelegt werden konnte und die Städte faktisch unregierbar geworden waren.
Die Bürgermeister Henning Strohband und Jacob Heidicke aus Berlin sowie der Cöllner Bürgermeister legten - wie auch sämtliche Ratsmitglieder - am 26. Februar 1442 ihre Ämter nieder, erschienen mit Viergewerken und Gemeinen vor dem seit 1440 regierenden Friedrich II. Eisenzahn, händigten ihm die Schlüssel zu den Stadttoren aus und riefen ihn zum Schiedsrichter an. Friedrich II. Eisenzahn, der noch weitaus stärker als sein Vorgänger nach Begrenzung der Macht der Städte trachtete - bereits bei der Erbhuldigung 1440 hatte er entgegen allen Gepflogenheiten zuerst die Eidesleistung entgegengenommen und dann erst die Privilegien der Städte bestätigt - nutzte diese Möglichkeit, um die Stadtregierung seiner Kontrolle zu unterwerfen. Er verfügte die Separierung von Berlin und Cölln, ernannte für jede Stadt wieder einen eigenen Rat und setzte für Berlin als Bürgermeister Johann Rathenow - der bereits von 1438 bis 1439 und von 1440 bis 1441 dieses Amt versehen hatte - und Augustin Völker, für Cölln Jacob Tiedicke ein. Um die patrizische Stadtherrschaft zu schwächen, ordnete er die Einbeziehung von Angehörigen der Viergewerke und der gemeinen Bürgerschaft in den Rat an und behielt sich das Recht der Bestätigung der gewählten Ratsherren und Bürgermeister vor. Das Eingehen von Bündnissen mit anderen Städten ohne Einwilligung des Landesherrn wurde verboten.
Die neuen Räte, Viergewerke und gemeine Bürgerschaft schworen Friedrich II. Eisenzahn Gehorsam und gelobten, alle seine Anordnungen einzuhalten. Offenbar hielten sich die Städte aber nicht daran, denn bereits im August desselben Jahres schränkte der Kurfürst deren Rechte noch weiter ein: Sie wurden gezwungen, ihm das höhere und niedere Gericht, das gemeinsame Rathaus an der Langen Brücke (heute Rathausbrücke) als künftigen Sitz des kurfürstliche Richters, das Niederlagsrecht, das heißt das Recht zur Einziehung von Steuern von durchreisenden fremden Kaufleuten, und einen Platz an der Cöllner Stadtmauer zum Bau eines Schlosses zu überlassen. Die Güter Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde, Rixdorf (heute Neukölln), die Berlin und Cölln 1435 vom Johanniterorden für eine hohe Summe erworben hatten und vom Kurfürsten inzwischen beschlagnahmt worden waren, erhielten sie hingegen zurück.
Die Maßnahmen Friedrichs II. Eisenzahn führten zu wachsendem Unmut in der Bevölkerung. Verstärkt wurde dieser durch die angeordnete Überprüfung von Lehensurkunden durch landesherrliche Beamte. Neben dem Patriziat, das über erhebliche Besitzungen verfügte, hatten auch einfache Bürger kleine Lehen oder Anteile daran in der Umgebung Berlins erworben, ohne mitunter die vorgeschriebene Einwilligung des Kurfürsten einzuholen. Jetzt mußten sie den entschädigungslosen Einzug dieses ihres Eigentums befürchten. Die Erbitterung der Berliner führte schließlich Ende 1447/Anfang 1448 zu gewalttätigen, gegen markgräfliche Amtsträger und Einrichtungen gerichtete Aktionen, die als "Berliner Unwille" in die Geschichte eingingen. Den kurfürstlichen Richter warf man ins Gefängnis, seinen Dienern wurde das Betreten der Stadt untersagt. Im Hohen Haus, dem Wohnsitz des Kurfürsten in Berlin, vernichtete man in der dort befindlichen kurfürstlichen Kanzlei eine Reihe von Dokumenten - offensichtlich Beweisstücke über angeblich unrechtmäßig erworbene Lehen. Die Aufständischen öffneten das zur Anlage eines Schloßgrabens errichtete Wehr, was zur Überflutung eines Teils des Schloßbaugeländes führte.
Die daraufhin durch den Kurfürsten veranlaßte Vorladung der gesamten Bürgerschaft der Doppelstadt vor das landesherrliche Gericht zu Spandau wurde von Berlin und Cölln zurückgewiesen, die bewaffnete Verteidigung vorbereitet und um die Unterstützung verbündeter Städte nachgesucht. Diese allerdings versagten eine direkte Hilfe, bemühten sich jedoch gemeinsam mit einigen geistlichen und weltlichen Würdenträgern, die verfeindeten Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Im Mai 1448 erfolgte dann auch vor den in Spandau versammelten Ständen die Beilegung des Konflikts. Berlin und Cölln mußten erneut die Festlegungen vom August 1442 anerkennen. Vor einer weiterführenden Beschränkung der Städtefreiheit sah der Kurfürst ab. Auch konnte er eine völlige Trennung Berlins und Cöllns nicht durchsetzen. Der 1307 hergestellte Status einer Städteunion blieb bestehen. Hart bestraft wurden hingegen die Anführer des Aufruhrs, sämtlich Angehörige der reichen Patrizier- und Ratsfamilien. Ihre Lehen wurden eingezogen und hohe Geldstrafen verhängt. Über einige von ihnen sprach man sogar ein Verbannungsurteil aus: sie durften sich nicht mehr in den größeren Städten der Mark und in Spandau aufhalten. Die Alleinherrschaft des Patriziats war damit beendet.
Auch Henning Strohband hatte sich an diesem Aufstand beteiligt. Das Gericht in Spandau verurteilte ihn und seine Söhne Barthold, Heinrich und Caspar zur Zahlung von 2000 Gulden und zum Verlust ihrer Lehen. Außerdem mußte er auf eine beträchtliche Geldsumme verzichten, die ihm der Kurfürst noch schuldete. Mehr als zwei Jahre waren sie genötigt, die Folgen der Strafe zu tragen. 1451 wurden sie begnadigt und erhielten ihre Lehen zurück.
Der Historiker Carl Brecht ("Berliner Geschlechter", Bd. 1, Berlin 1888) zieht aus der langen Amtsunterbrechung bei Henning Strohband zwischen 1410 und 1421 die Schlußfolgerung, daß es sich um zwei Personen gleichen Namens handeln muß, vermutlich um Vater und Sohn, da es allen Gebräuchen jener Zeit widersprechen würde, einen Bürgermeister, der fünfmal hintereinander das Amt innehatte, in den darauffolgenden elf Jahren bei den Wahlen zu übergehen. Belegen kann Carl Brecht diese Annahme nicht. Wie vorherrschend in der einschlägigen Literatur, geht auch die vorliegende Darstellung von nur einer Person aus.
Wappen Strohband Bürgermeister von 1465 bis 1466
Barthold Strohband, ein Sohn Henning Strohbands, des ersten Berliner Bürgermeisters aus dieser angesehehen und berühmten Familie, hatte sich wie sein Vater und seine Brüder Heinrich und Caspar 1447/1448 am Aufruhr gegen Friedrich II. Eisenzahn beteiligt (siehe Henning Strohband, Amtsantritt 1401). Wie diese wurde auch er vom Gericht zu Spandau zu Geldstrafen und Lehensentzug verurteilt. Mit der 1451 erfolgten Begnadigung erhielten die Strohbands auch ihre Lehen zurück. 1465 konnte Barthold die oberste Stadtfunktion einnehmen, ist aber vermutlich kurz nach Ablauf seines ersten Amtsjahres verstorben. Er hinterließ einen gleichnamigen Sohn.
Wappen Wins: ein Regenbogen in blauem Feld, drei Sterne
Die Familie Wins war wie die Strohbands ursprünglich in Frankfurt (Oder) ansässig. Angehörige dieser Familie siedelten später nach Berlin und Cölln über, wo sie bald in die Stadtaristokratie aufstiegen und zu den ersten Berliner Patrizierfamilien gehörten, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts in kurfürstliche Dienste traten. Dadurch konnten sie ihren Reichtum um ein vielfaches vermehren.
Die Familie Wins lebte in früherer Zeit am Rand der fruchtbaren Elbmarsch auf einer Stammburg Winsen (Luhe). Wann die Familie nach Berlin übersiedelte, ist nicht bekannt.
Ein Tömke (Thomas) Wins hat sich im Heere des Markgrafen Ludwig von Brandenburg gegen Polen (1330-1334) befunden. In der Schlacht bei Kremmen, die 1334 zwischen Herzog Barnim von Pommern und dem Markgrafen Ludwig stattfand, rettete Tömke Wins dem Markgrafen das Leben[1]: Der Markgraf wurde von der Lanze eines feindlichen Ritters aus dem Sattel geworfen. Als der abgesessene Feind dem Markgrafen den Todesstoß versetzen wollte, sprengte Tömke auf seinem Streitross heran und stieß dem Feind seinen Dreiecker oder Stecher durch das Panzerhemd derart in den Rücken, daß er tot niedersank. Der gerettete Markgraf soll Tömke zum Ritter geschlagen und ihm seinen Armring geschenkt haben. Der Armring hat sich nach Aufzeichnungen von Jakob Wins (* 14.7.1581) tatsächlich bis zum Tode von Adam Wins III (1594) immer im Besitze des Ältesten der Familie befunden und ist dann bei der Schwester Magdalena (oo Kronmeyer) wohl abhanden gekommen.
Dieser Tömke Wins I hatte einen Sohn gleichen Namens, dem es gelungen war, einen starken Hirsch lebendig zu fangen. Es heißt bei Kundmann „so einen überaus großen Hirsch gefangen und lebendig überwältiget, an seinen Wagen gebunden, die Geweyhe vergolden lassen, und also zu Berlin am Churfürstlichen Hofe zum Schauspiel herum geführet.“
aus http://www.sippenverband-z-m-a.de/Druckheft2_1936/Druckheft2.pdf S.65
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Familie Wins.
Die Familie Wins lebte in früherer Zeit am Rand der fruchtbaren Elbmarsch auf einer Stammburg Winsen an der Luhe. Der Ort Winsen = Wiehnsen, 1158 in einer Bardowicker Urkunde erwähnt, soll mir dem Volksstamme der Winiler in Verbindung stehen, die sich mit der Urbevölkerung, den Langobarden, gemischt und den Ort nach sich benannt hätten. Das Schloß Winsen war um 1300 Residenz der Braunschweigisch-Lüneburgischen Herzöge. Zahlreiche Mitglieder der Familie Wins haben Winsen zu verschiedenen Zeiten, zum Teil schon im 11. Jh., dauernd verlassen, wohl meistens deshalb, weil sie in fremden Ländern Kriegsdienste taten und dann in anderen Gegenden wieder seßhaft wurden. In dem etwa 3 Meilen von Winsen entfernten Lüneburg lebten Ende des 13. Jh. und zu Anfang des 14. Jh. Otto von Winsen (1297), Borchard (1305), Johannes (1310), Luderus (1313), Henricus (1317), Gerhardus (1321), Gotfridus (1322), Petrus (1323), Everhardus (1341), Wisekinus (1358), Gisekinus (1368). Ein Priester Johannes von Winsen verordnete 1382, daß seiner Eltern Andreae v. W. und Gesen, ingleichen seiner Großmutter Ghese Meynekens Jahrgedächtnis mit Seel-Messen begangen werden. Wie diese Winse mit den nachfolgenden Trägern dieses Namens verwandt sind, läßt sich nicht erkennen:
Ludeke oder Ludolphus v. Winsen I ließ sich 1359 in Lüneburg nieder, † vor 1374. Sein Sohn Ludolphus II war 1374 Ratsherr, † 29.4.1419, oo Margarete von Töbing, Meinekini Tochter, † 1452.
Von deren 8 Kindern setzt Ludolphus III das Geschlecht fort. Er war 1433 „Sülffmeister“, 1452 Ratsverwandter, † 1463, oo Elisabeth, Tochter von Herm. Kruse, die 1484 noch lebte, 5 Kinder. Mit dem Sohne Johannes, 1476 „Sülffmeister“, 1488 „Baarmeister“, † 1492, oo Anna Prawest, erlosch die Familie im Mannesstamm in Lüneburg. 1704 lebten Nachkommen in den Geschlechtern Semmelbecker, v. Stöteroggen, v. Tzerstede, v. Dithmersen, Reimers, Glöden, v. Dassel, v. Töbing, v. Düsterhop, Elvern, Schumacher, Krogher, v. Döring.
Das Wapp en dieser Wins soll gewesen sein; ein rot- oder rubinfarbiger Schild, in demselben ein rechtstehendes Brustbild eines alten Mannes, Bart und Haare grau, grün gekleidet und mit einem Kranz von roten Rosen und grünen Lorbeerblättern um das Haupt. Auf dem Helm dergleichen zu sehen. Helmdec ken r. und w . Ein Tömke (Thomas) Wins hat sich im Heere des Markgrafen Ludwig d. Ä. von Brandenburg gegen Polen (1330-1334) befunden. In der Sc hlacht bei Cremmen, die 1334 zwischen Herzog Barnim von Pommern und dem Markgrafen Ludwig stattfand (Fontane weist hin auf eine Volksballade, die aber wohl die zweite Schlacht am gleichen Platze – 24.10.1412 – betrifft), wurde der Markgraf von der Lanze eines feindlichen Ritters aus dem Sattel 66 geworfen. Als der abgesessene Feind dem Markgrafen den Todesstoß versetzen wollte, sprengte Tömke Wins auf seinem Streithengste heran und stieß dem Feinde seinen Dreiecker oder Stecher durch das Panzerhemd derart in den Rücken, daß er tot niedersank. Der gerettete Markgraf soll Tömke zum Ritter geschlagen und ihm seinen Armring geschenkt haben. Der Armring hat sich nach Aufzeichnungen von Jakob Wins (* 14.7.1581) tatsächlich bis zum Tode von Adam Wins III (1594) immer im Besitze des Aeltesten der Familie befunden und ist dann bei der Schwester Magdalena (oo Kronmeyer) wohl abhanden gekommen. Der Stecher soll nach dieser Quelle bei den Vettern in der Mark Brandenburg, entweder zu Birkenwerder oder Stargard in Pommern, woselbst sie ehemals wohnten, verwahrt worden sein. Die Tat Tömk es hat der Hofrat Hesekiel in seinen Wappensagen wie folgt verherrlicht:
„Es w ar an Cremmer Damme. Das war ein trüber Tag, Die Pommernschwerter schwangen Sich da zu schwerem Schlag, Schon sank vom hohen Rosse Der Markgraf Ludewig, O Brandenburg, die Sonne In Not und Blut erblich. Schon zückt der Pommer grimmig Auf Ludwigs Haupt den Stahl, Da brach aus dem Gewimmel, Dem Blitze gleich, ein Strahl. Zu Boden stürzt der Pommer Vor dieses Strahles Wucht, So deckt am Cremmer Damme Der Wins Herrn Ludwigs Flucht. Wohl brennt die Niederlage Ins Herz Mark Brandenburg, Doch half dem edlen Fürsten Sein Retter glücklich durch. Zum Ritter ward geschlagen Der Wins an jenem Tag. Der Markgraf gab zurücke Ihm redlich Schlag für Schlag. Den gold’nen Ring ins Wappen Bracht‘ er dem Winsenstamm, Der goldene Ring im Wappen, Der kommt vom Cremmer Damm!“
Vgl. am Schluß das Wappen mit Reifen und Rin g als Helmzier, der Stern auf demHelme wird von einem spitzen Instrumente durchbrochen. Dieser Tömke Wins I hatte einen S oh n g leic hen Namens, dem es gelungen war, einen starken Hirsch lebendig zu fangen. Es heißt bei Kundmann „so einen überaus großen Hirsch gefangen und lebendig überwältiget, an seinen Wagen gebunden, die Geweyhe vergolden lassen, und also zu Berlin am Churfürstlichen Hofe zum Schauspiel herumgeführet.“
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Der Sohn Tömkes II namens Jaco b, * 1355, † um 1429, oo Gertrud Buchholdt, hatte das Gut Zybien erworben; 1392 Lehnsbesitzer mit seinen Söhnen des dem Berliner Magistrat gehörigen Dorfes Falkenberg. Er ist der Stammvater der in Berlin und Frankfurt a. O. zu hohem Ansehen gelangten und um beide Städte hochverdienten Familie Wins geworden. Der Berliner und der Frankfurter Zweig hatten gemeinschaftlic hen Besitz bis zur ersten Hälfte des 16. Jh. Gertrud, „der alten Winsen“, wurde 1410 von der Stadt Frkf. (Od.) eine jährliche Rente gegeben. Die Wins gehörten zu den Landbesitzern und besaßen im 1480 auch die Dörfer Blankenburg, Blankenfelde und Seeburg. Den Städten Berlin und Frankfurt haben sie zwischen 1458 und 1525 zahlreiche Bürgermeister und Ratsherren gegeben, infolge der allgemeinen Verschlechterung der städtischen Wirtsc haftslage sind einige Linien zum Landadel übergegangen. Der eine Zweig erwarb 1504 nördlich von Berlin von dem Grafen Joachim von Ruppin die Dörfer Bir kenwe r der (samt Wohnhof), Hohen-Neuendorf, Borgsdorf und Hermsdorf sowie die wüste Feldmark Birkholz als Lehnsgüter. Man hatte aber unterlassen, hierzu die Bestätigung des Kurfürsten einzuholen. Joachim I zog daher nach dem Ableben des Grafen (Januar 1524) die Güter einfach ein. Die Brüder Gregor und Hans Wins, Bürger zu Berlin, klagten gegen den Kurfürsten wegen Beraubung. Ein Lehnsgericht entschied 1527, daß der Kurfürst die Wins „restituieren“ und auch die Gerichtskosten erlegen müsse. Eine Appellation des Kurfürsten an das Kaiserliche Kammergericht wurde kostenpflichtig abgewiesen. Die Wins blieben so zwar im Besitz der kurf. Lehngüter, aber Joachim I. rächte sich damit, daß er die genannten Brüder, weil sie um Exekution wider ihren Landesherrn gebeten, „lange Zeit in harter Gefängnis“ hielt. Diese Freiheitsberaubung hielt im Februar 1533 noch an. Ein anderer Zweig kaufte 1564 die adligen Lehnsgüter im Storkowsc hen (Colberg, Eichholz, S tr eganz) und hatte sie auc h 1670 noc h im Besitz. Dieser Zweig und der sc hon längst zu Birkenwerder gesessene gingen völlig zum Adel über. Gregor Wins und seine 3 Söhne erhielten am 1.6.1631 den Reichsadel. Aus der Linie Birkenwerder ist der kaiserliche Obrist Hans v. Wins hervorgegangen, der Berlin im 30jährigen Krieg sc hatzte. Die Berliner Wins gingen unter den schwierigen städtischen Verhältnissen in wirtschaftlicher Hinsicht mehr und mehr zurück. Merten Wins mußte Ostern 1566 seine Wiesen und Aecker vor Cölln für eine Schuld von 421 fl. verpfänden, und 1547 hatten 3 Vettern Wins bereits ihren Besitz Falkenberg verkauft. Ihr Stammgut Blankenburg wurde um 1573 an Kammermeister Straube verkauft. Das alte Burglehnshaus in der Klosterstraße (76) war 1594 verkauft worden. Die Berlin-Blankenburger und die Frankfurter Linien haben von ihrem Adel keinen Gebrauch gemacht. Die Winse in Frkf. (Od.) gehörten zu den ersten Familien, die sich zur lutherischen Lehre bekannten: Sie stifteten auch am 11.9.1540 aus Hospital-Einkünften jährlich 20 Gulden für einen Knaben aus dem Gesc hlecht der Winse „zum Studieren“.
Das Geschlecht der Winse ist anscheinend auch im Mannesstamme noch nicht ganz erloschen. In der Ehren-Rangliste, die für die Berufsoffiziere nach dem Weltkriege aufgestellt worden ist, sind noch 2 Oberstlt., 3 Hauptleute und 1 Oblt. a. D. verzeichnet. Leutnant L. v. Wins ist am 10.11.16 bei Sailly gefallen. Das Geschlecht Wins kann im Mannesstamme auf etwa ein Jahrtausend zurückblicken, es hat viele Jahrhunderte hindurch zum Wohle des
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Vaterlandes, besonders an der Spitze zweier Hauptstädte Brandenburgs und als Offizieren, gewirkt, es hat seine Pflicht erfüllt! Näheres wolle man aus der Stammtafel ersehen. Wap pen : In der Urkunde vom 1.6.1631 heißt es: „Wan wir nun gnediglich angesehen, wahrgenommen und betrachtet haben das Uh r alt e, Ad elic he un d Rit t ermäßige, v or un f ür dencklic hen Jahr en ent spr oßene Gesc hlec ht der en vo n Winsen, auch die angenehme, getrew, gehorsams, unverdroßen, nütz- und erspriesliche vielfeltige Dienste, welche sie unsern höchstgeerten Vorfahren am Reich, Römischen Kaysern und Königen, in vielen unterschiedlichen Verrichtungen zu Kr iegs- u nd F r ied enszeiten , vielmahl r h ümlich er zeig t un d b ew iesen .. . so haben wir obbenannten Gregor, den Vater, mit seinen Dreyen Ernannten Söhnen Winsen, respective beeden der Rechte Doctoren, zur ergötzlichkeit vorangeregten Ihrer treuwen, beharrlichen und ersprießlichen Diensten, diese besondere gnad gethan undt Ihnen ihr aner er b t es, b ißhero Rühmlich geführtes undt von Weilandt Kayser Henr ic o dem Vierten (1067) löbseligster gedechtnis Ihren Voreltern noch für 500 und ezliche 30 Jahren erteiltes Adeliches Wappen und Kleinoth, so mit Namen ist: Ein Blaw- oder Lasurfarber Schildt, dadurch in Mitte aber zwerch ein mit beeden spitzen unter sich gehender Regenbogen in seiner Naturlichen Farbe, im unterteil einen und oben zween neben einander gestellte gelb- oder goldfarbene Sechseggete Stern, auf jetzt gedachtem schildt ein freyer, offener, Adelicher Thurnirshelm, beederseits mit blaw undt gelber Helmdecken, darob mit einen gelb- oder goltfarben Königlichen Thron geziert, aus welcher auch zween gegen einander über sich gestellte Regenbogen, aus jedwedem Sechsstrausenfedern nach einandergehend, die hintern unten drey abgehangendt, untern obern aber auch dry gelbe strausenfedern ober sich stehen, undt die Andern blaw sein, Inmitte deßelben ein gelb- oder goltfarber Sechseggeter Stern, dadur ch auch ein Donner pf eil gehet , w elcher den von einan der zer sc hleg et u nd t zer t eilt , nicht allein gnedigst confirmirt und bestetigt, besondern au ch no ch f olgen dermaß en v ermehr et , geziert und verbeßert und Ihnen, auch Ihren Ehelichen Leibeserben und derselben Erbenserben, Mannes- undt Weibspersohnen, hinfuhr in ewig zeit also zu führen undt gebrauchen, gnediglich gegönnt und erlaubett. Nemblich einen ganz blawen schildt, welcher in mitte der lenge nac h in zween gleiche teil also abgeteilet ist: Im hintern erscheint auftrechts furwerts gegen den Vorderteil des Schildes gestellet ein weiß- oder Silberfarben gekrönter Löw, mit Roth ausgeschlagener zungen, aber sich gewundenen doppelten Schwanz, undt im fordern Rechten Pranken einen Goltfarben sechseggeten Stern haltend, undt im fordern blauwen teil der vorbesc hriebene Regenbogen undt sternen, allermaßen, w ie v or h er o im alten Wappen an gedeu t, auf besagtem Schild zween gegen einander gekehrte freye, offene, Adeliche Thurniershellme, beyderseits mit blaw undt gelber Hellmdecken, auf jeden einen gelb- oder goldfarben Königliche Chrohn, auf dem hintern ein gezieret weisgekrönter Löw mit haltendem Stern, allermaßen wie im sc hildt. Vordern aber zwischen den zween Regenbogen der Goldtfarbene sechseggete S t er n mit sein em Don ner p f eil, wie im alt en Wappen er schienen.“
Stammbaum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- http://www.sippenverband-z-m-a.de/
- http://www.sippenverband-z-m-a.de/ZN_Anhaenge.html
- http://www.sippenverband-z-m-a.de/ZN100_2003/ZMA-BilderSpandauerStr/Page.html
- http://www.sippenverband-z-m-a.de/ZN99_2002/ZN99_Anhang.pdf
- http://www.sippenverband-z-m-a.de/ZN100_2003/ZN_100-Anhang2.pdf
- http://www.sippenverband-z-m-a.de/ZN100_2003/Anhang_Blankenfelde-Haus_72DPIniedrig.pdf
Tömke I. Wins | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tömke II. Wins (~1300-1342) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jacob Wins (~1340-1393) Berliner Bürgermeister | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nikolaus (Nickel) Wins (~1365-1439) Berliner Ratsherr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Michael Wins | Coppen Wins (1390-1439) | Merten Wins (1394-1460) | Thomas von Wins (~1395-1464) Berliner Bürgermeister | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hans von Wins | Valentin von Wins Berliner Bürgermeister | Wilhelm von Blankenfelde (1390–1474) Berliner Bürgermeister | Katharina Wins (1415 - >1475) | Martin von Wins (1424-1449) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Valentin von Wins, kurfürstlicher Rentmeister | Fortsetzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
siehe Vorlage:Stammbaum
auch Jacob, 1392 indirekt bezeugt als "junger Koppen", * um 1330, + vor 1410
oo Gertrud Buchholz, " die alte Winsen", 3 Söhne: Coppen II, Curd, Nickel (Nickolaus, Claus)
- um 1350, + vor 29.8.1439 (Belehnung seiner Söhne), Berliner Ratsherr, Lehns- und Grundherr in Falkenberg, am 3.9.1410 von Dietrich von Quitzow gefangen genommen und in Ketten gelegt.
Q 77: 1392 vom Rat Berlin mit seinen Söhnen belehnt mitdem Dorfe Falkenberg. Er gehörte zu den Bürgern, die 1410 Dietrich von Quitzow die Beute (städtische Viehherden) abjagten, aber in Gefangenschaft gerieten und erst nach längerer Zeit gegen hohes Lösegeld freigelassen wurden. Der Chronist:" Quitzow hat etliche Berliner tödlich verwundet und 16 namhaftige mit Pferd und Waffen gefangen hinweg geführt, darunter ein fürnemer Mann mit Namen Nickel Wyns gewesen, welchen er mit den Füßen in harte eyserne Fessel jämmerlich und schändlich als den ärgsten Dieb und Räuber. Der doch ein ehrlicher Mann war, setzen lassen."
Jacob Wins ~~1450
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jacob Wins lebte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und war Berliner Bürgermeister.
Er gehort zu der Berliner Patrizierfamilie Wins, die insgesamt ????????sieben Berliner Bürgermeister stellte. Auch sein Sohn [[]] trat in seine Fußstapfen. Er selbst hatte das oberste Staatsamt in den Jahren 1488/1489, 1490/1491, 1492/1493, 1494/1495, 1495/1496, 1497/1498 und 1499/1500 im obligatorischen jährlichen Wechsel inne.
- == Weblinks ==
- Jacob Wins. In: An der Spitze Berlins beim Luisenstädtischen Bildungsverein
-- Kategorie:Bürgermeister (Berlin) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren im 15. Jahrhundert Kategorie:Gestorben im 16. Jahrhundert Kategorie:Mann
Wie bereits bei Bürgermeister Valentin Wins (Amtsantritt 1465) erwähnt, gehörten die Wins zu den ersten Berliner Patrizierfamilien, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts in kurfürstliche Dienste traten. Vermutlich versah auch Jacob Wins ein solches Hofamt, denn bereits 1481 erhielt er für "geleistete Dienste" vom damaligen Kurfürsten Albrecht III. Achilles einen Hof zu Treben (Begriffsklärung) an der Oder als erbliches Lehen. Diese Verdienste können allerdings auch in Geldbeihilfen für den Hof bestanden haben.
1487, ein Jahr vor seiner Wahl zum Bürgermeister, bestätigte ihm Johann Cicero sein vom kurfürstlichen Sekretär Brunnemann erworbenes Burglehen in der Klosterstraße. Burglehen oder Burglehenhäuser waren ehemalige kurfürstliche Gebäude, die nach der Fertigstellung des Schlosses 1451 vom Landesherrn ursprünglich an seine Gefolgsleute als Wohnstatt übergeben worden waren. Im Laufe der Zeit erhielten aber auch Angehörige begüterter und angesehener Familien aus der Bürgerschaft das Privileg, solch ein Haus zu erwerben, dessen Bewohner von der Zahlung städtischer Steuern befreit waren und überdies nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt, sondern unmittelbar der des Hofes unterstanden.
Christoph Wins ~1460
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]+ 25. 5. 1519
Bürgermeister von 1501 bis 1502, 1503 bis 1504, 1505 bis 1506, 1507 bis 1508, 1510 bis 1511, 1512 bis 1513, 1514 bis 1515, 1516 bis 1517, 1518 bis 1519
Während der Regentschaft Joachims I. Nestor konnten sich die alten Patriziergeschlechter noch einmal vorübergehend ihr Monopol auf die Ratsstellen zurückerobern. Dieses hatten sie verloren, als ab Mitte des 15. Jahrhunderts gemäß einer Verfügung Friedrichs II. Eisenzahn auch Vertreter der Zünfte regelmäßig in die Stadtregierung einbezogen werden mussten - sei es als Ratsmitglied oder sogar als Bürgermeister.
Christoph Wins war das fünfte und letzte Stadtoberhaupt aus dieser wohlhabenden Ratsfamilie, die zur Zeit seines Amtsantritts noch so reich war, dass sie dem Hochmeister des Deutschen Ritterordens Kredit gewähren konnte. Dank ihrer Geldgeschäfte vermochte sie gegen 1504 ihre bisherigen ländlichen Besitzungen um die vier Dörfer Hohen Neuendorf, Borgsdorf, Hermsdorf und Birkenwerder sowie der wüsten (verfallenen und entvölkerten) Feldmark Berkow (das heutige Bergfelde) zu vermehren.
Christoph Wins befasste sich mit Warenhandel sowie Geldgeschäften und stand in reger Beziehung zu auswärtigen Großhandlungen. Laut Eintragungen im städtischen Schöffenbuch lieh er sich jedoch häufig kleinere Geldbeträge aus. Das könnte darauf hindeuten, dass seine eigene Vermögenslage im Unterschied zu der anderer Angehöriger des Winsschen Geschlechts nicht allzu günstig war. Regelmäßig scheint er die Leipziger Märkte aufgesucht zu haben, da er für die Rückzahlung seiner Schulden fast immer die Zeit einer der nächsten Messen in Leipzig anberaumte.
In seine Amtszeit fielen die Tumulte 1515 (siehe Bürgermeister Joachim Reiche sen., Amtsantritt 1496), der Abriss des alten gemeinsamen Berliner und Cöllner Rathauses an der Langen Brücke (der heutigen Rathausbrücke) im Jahre 1514 auf Veranlassung des Kurfürsten und der Ausbruch einer Epidemie 1516 - es kann sich um die Pest, aber auch um eine andere Seuche gehandelt haben -, die derart heftig gewütet haben muss, dass, wie es in alten Schriften heißt, auch alle Totengräber gestorben sind und ein jeder die Seinigen selbst bestatten musste.
Christoph Wins wurde nach seinem Tod am 25. Mai 1519 in der Berliner Marienkirche beigesetzt. Sein Wappenschild wurde neben der Orgel angebracht. Er hinterließ vier Söhne.
1525 ist nochmals ein Mitglied der Familie Wins als Ratsmann nachweisbar, einige Jahrzehnte danach sind nur noch wenige Vertreter dieses Geschlechts in Berlin zu finden. Zwei Linien waren zum Landadel übergegangen; die Berliner Linie aber verarmte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts völlig.
Andere
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Max Hermann Crusius
- Münchhausen
- Börries Albrecht Conon Aug. Heinr. Münchhausen, http://www.sachskulthuer.de/litera/dichter/muench/muench.php
- Börries Hans Georg Arthur Heinrich Münchhausen, http://www.sachskulthuer.de/litera/dichter/muench/sohn/sohn.php
Personen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]DS | Name | Fundort |
---|---|---|
1660 + 766 | Friedrich Christoph von Hammerstein | (1679-1740) erwähnt in Hammerstein (Adelsgeschlecht)#Hammerstein-Loxten |
0479 + 10882 | Hector Mithobius | (1532–1607), Stadtphysicus in Hannover) erwähnt in Mithoff#Namensträger |
1135 + 690516 | Dietrich Springintgut | (Bürgermeister von Lüneburg) erwähnt in Wikipedia:Positivlisten/Liste_der_ADB-Biografien_(R–Z) |
1234 + 175672 | Busso von der Schulenburg | wird erwähnt in Schulenburg_(Adelsgeschlecht)#Linie_Angern |