Benutzer:Automobilia8545/ResDiv

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Reservedivisionen sind Teil der Reserve im Militärwesen, die organisatiorisch auf Divisionsebene angesiedelt sind. Reservedivisionen nannte man Preußen, später in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert Verbände mit Reservisten in planmäßig vorgesehenen Infanterie-Divisionen, die je nach Kriegsverlauf ergänzt oder zusätzlich aufgestellt wurden. Die Reserve-Division des Deutschen Bundes, hielt erhebliche Truppenstärken vor, die bereits in Friedenzeiten bestanden. Die Kaiserlich Russische Armee hatte Reserve-Divisionen für Armee-Korps, die Teil einer ausgeprägten militärischen Reserve-Truppe waren. Die entsprechende Reserveinheiten und Divisionen bei der historischen Osmanische Armee waren als „Redifs“ bekannt.

Allgemeines, Voraussetzungen

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Im Frühjahr 1813 hatte Preußen die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und mit Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 3. September 1814 normiert: Jeder männliche Staatsbürger wurde mit 20 Jahren für 5 Jahre dienstpflichtig, die Dienstpflicht gliederte sich in drei Jahre bei der Truppe und zwei Jahre in der Reserve, anschließend folgte bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres die Dienstpflicht bei der Landwehr[1]. Männer mit einem Zeugnis der mittleren Reife, die sich selbst einkleiden und bewaffnen konnten, brauchten als Einjährig-Freiwilliger nur ein Jahr zu dienen und verblieben dann vier Jahre in der Reserve, was in einer später mehrfach geänderten Instruktion vom 19. Mai 1816 erstmalig detailliert geregelt war[2]. Im Falle, daß die Mobilmachung befohlen wurde, verstärkten die zur Reserve beurlaubten Soldaten die aktive Armee, die zur Landwehr übergetretenen Männer bildeten eigene neu aufgestellte Landwehr-Formationen, wobei jedes aktive Infanterie-Regiment ein Landwehr-Regiment mit gleicher Nummer aufstellte: So stellte z. B. das 1. ostpreußische Infanterie-Regiment Nr.1 das 1. Landwehr-Regiment (zu zwei oder drei Bataillonen, umfassend die Landwehr-Angehörigen der Kreise Königsberg, Gumbinnen und Tilsit) auf. Für diese Landwehr-Regimenter war ein aktiver Stab, bestehend aus einem Regimentskommandeur (Oberst) und Bataillonskommandeuren (Majore) bereits im Frieden vorhanden, die übrigen Offiziere der Landwehr (teils ausgeschiedene aktive Offiziere, teils auch ehemalige Einjährig-Freiwillige, die die Reserveoffiziers-Laufbahn eingeschlagen hatten) wurden erst im Mobilmachungsfall zu den Fahnen gerufen. Welcher Offizier zu welchem Regiment gehörte, ist den damals jährlich erscheinenden Ranglisten zu entnehmen. Neben Infanterie konnte die Landwehr auch einzelne Kavallerie-Eskadronen und Artillerie-Batterien, Pionier-, Sanitäts- und Nachschubformationen aufstellen.

Es war vorgesehen, in Friedenszeiten Angehörige der Landwehr zu Übungen einzuberufen, was jedoch aus Kostengründen nur selten geschah. Lediglich die Offiziere waren verpflichtet, an einer bestimmten Anzahl von Übungen teilzunehmen. Nur in Fällen drohender Kriegsgefahr (so z. B.bei Ausbruch der Julirevolution von 1830) wurde in grenznahen Gebieten fallweise die Landwehr aufgerufen[3].

Als 1859 der Sardinische Krieg ausbrach, wurde erneut die Landwehr aufgerufen. Die Truppen wurden jedoch nicht mobil gemacht, sondern verblieben immobil an ihren Gestellungsorten und Garnisonen. Als der Krieg 1860 endete und eine drohende Kriegsgefahr für Preußen damit schwand, wurden zwar die Landwehrleute entlassen, indessen blieben die Rahmenverbände der Landwehrtruppen bestehen und wurden verwendet, um durch Einziehung von Rekruten neue Truppen (32 Infanterie-Regimenter, 4 Dragoner- und 4 Ulanen-Regimenter) aufzustellen. Dies wurde mit der Notwendigkeit begründet, die Wehrkraft des preußischen Staates, dessen Einwohnerzahl mittlerweile von 11 auf 18 Millionen gewachsen war, voll auszuschöpfen[4]. Der Streit um die Finanzierung dieser neu aufgestellten Formationen löste den Preußischen Verfassungskonflikt aus, der erst nach dem Sieg 1866 beigelegt werden konnte.

Für Preußen waren Stand 1854 etliche Reserve-Regimenter planmäßig vorgesehen, die unterschiedlich bei Brigaden und Divisionen zugeordnet wurden.[5][6]

Reservedivision des Deutschen Bundes

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Durch die Matrikel der Verfassung des Bundesheeres von 1821/22 wurde die Größe der Streitkräfte und deren Gestellung durch die Bundesstaaten geregelt. Planmäßig wurde das normale Kontingent von 238776 Soldaten durch eine Reservedivision mit 101161 Soldaten ergänzt.[7] Die Minimalkontingente der 18 Klein- und Kleinststaaten des Deutschen Bundes wurden 1830 aus den Armeekorps, denen sie bis dahin zugeteilt waren, herausgezogen, da sie durch ihre ungleiche Ausbildung und Bewaffnung taktisch eine Belastung darstellten. Man fasste sie zur Reservedivision zusammen und sah sie im Kriegsfall zur Besetzung der Bundesfestungen Mainz und Landau in der Pfalz vor. Mit Auflösung des Deutschen Bundes 1866 verschwand auch diese Reservedivision; die Truppenteile aller Staaten des Norddeutschen Bundes wurden als selbständige Bataillone oder Regimenter in das preußische Heer integriert.

Reservedivisionen 1866

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Zur Bundesexekution gegen Dänemark 1864 wurden nur kleine Teile des preußischen Heeres mobil gemacht und keine neuen Formationen, also auch keine Reservedivisionen aufgestellt.

Im Deutschen Krieg von 1866 wurde das ganze preußische Heer mobil und die Landwehr einberufen. Aus Landwehrtruppen wurde ein Reservekorps in und um Berlin gebildet, es umfaßte zwei Landwehr-Infanterie- und eine Landwehr-Kavallerie-Division und wurde, ohne zum Einsatz gekommen zu sein, nach dem Vorfrieden von Nikolsburg vom 26. Juli 1866 sofort wieder aufgelöst[8].

Reservedivisionen 1870/71

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Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurde im Mobilmachungsbefehl für die gesamte Streitmacht des Norddeutschen Bundes (15. Juli 1870) die Aufstellung von vier Landwehr-Divisionen befohlen[9] die zunächst zur Küstensicherungverwendet wurden: Eine Flotte des Norddeutschen Bundes war erst im Entstehen und daher faktisch noch nicht vorhanden, und die französische Marine konnte daher unangefochten Nord- und Ostsee beherrschen, mit Landungen an den norddeutschen Küsten war daher durchaus zu rechnen. Diese Divisionen hatten typischerweise folgende Gliederung:

  • Divisionsstab
  • 2 Landwehr-Brigaden zu 6 oder 8 Landwehr-Bataillonen (die Landwehr-Regimenter hatten 1870 üblicherweise nur zwei Bataillone, nur die Garde-Landwehr-Regimenter hatten drei)
  • Ein oder zwei Reserve-Kavallerie-Regimenter zu je 4 Eskadrons
  • eine Reserve-Artillerie-Abteilung zu 3 Batterien zu je 6 Geschützen, üblicherweise 6-Pfünder-Feldkanone C/64
  • selten eine Festungs-Pionier-Kompagnie
  • Sanitäts- und Nachschubtruppen in geringem meist nicht überliefertem Umfang

Als diebefürchteten Landungen ausblieben, wurden diese Landwehr-Divisionen von der Küste abgezogen und zu Belagerungszwecken oder im Etappengebiet in Feindesland verwendet. Einem Teil dieser Divisionen wurde bei dieser Gelegenheit zusätzlich ein aktives Infanterie-Regiment (und ggfs. weitere Truppen) zugeteilt, sie wurden damit gleichzeitig in „Reserve-Division“ umbenannt. Eine weitere Division wurde mit Befehl vom 20. September 1870 gleich als Reserve-Division aufgestellt. Es waren dies:

Garde-Landwehr-Division:

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Gliederung:

  • 1. Garde-Landwehr-Brigade: 1. und 2. Garde-Landwehr-Regiment
  • 2. Garde-Landwehr-Brigade: 1. u. 2. Garde-Grenadier-Landwehr-Regiment
  • 2. Reserve-Husaren-Regiment
  • kombinierte Artillerie-Abteilung zu 3 Batterien zu je 6 Geschützen[10]

Gefechtskalender: bis Mitte August 1870 Küstenschutz[11], dann Belagerung von Straßburg bis Ende September 1870[12], dann Belagerung von Paris bis Ende Januar 1871

1. Landwehr- bzw. Reserve-Division:

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Gliederung:

  • 1. Landwehr-Brigade: Landwehr-Regimenter 14, 21, 54 zu je 2 Bataillonen, gegliedert in 2 Regimenter zu 3 Bataillonen,
  • 2. Landwehr-Brigade: Landwehr-Regimenter 26, 61 und 66 zu je 2 Bataillonen, gegliedert in 2 Regimenter zu 3 Bataillonen,
  • 2. Reserve-Ulanen-Regiment ,
  • kombnerte Artillerie-Abteilung zu 3 Batterien zu je 6 Geschützen[13],

Vor Straßburg umgewandelt in 1. Reserve-Division durch Hinzufügen des Infanterie-Regiments 30, des Füsilier-Regiments 34, des 2. Reserve-Dragoner-Regiments und der 2. kombnerte Artillerie-Abteilung (3 Batterien zu je 6 Geschützen)[14].

  • dazu Infanterie-Regiment 67 seit Anfang Oktober 1870[15].

Gefechtskalender: Bis Mitte August 1870 Küstenschutz bei Lübeck und Wismar[16], dann Belagerung von Straßburg bis Ende September 1870, danach Beobachtung von Schlettstadt, Belagerung von Belfort[17], ein Teil (Infanterie-Regiment 30, des Füsilier-Regiment 34, 2. Reserve-Dragoner-Regiment, 2. Reserve-Ulanen-Regiment, 2 Batterien) schied Ende Oktober 1870 aus und nahm als selbständiges Detachement an den Kämpfen des XIV. Armeekorps (General August von Werder) teil: Kämpfe um und bei Dijon, Gefecht bei Villersexel, Schlacht an der Lisaine.

2. Landwehr-Division:

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Gliederung:

  • 3. Landwehr-Brigade: kombinierte Landwehr-Infanterie-Regimenter 8/48 und 12/52 zu je 4 Bataillonen
  • 4. Landwehr-Brigade: kombinierte Landwehr-Infanterie-Regimenter 20/60 und 24/64 zu je 4 Bataillonen,
  • 4. Reserve-Ulanen-Regiment,
  • kombnerte Artillerie-Abteilung zu 3 Batterien zu je 6 Geschützen[18]

Gefechtskalender: Juli 1870 bis Mitte August 1870 bei Bremen und Cuxhaven Küstenschutz[19]. Sodann wurde die Division Besatzungstruppe beim Gouvernement Reims bis Kriegsende[20].

3. Landwehr- bzw. Reserve-Division:

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Gliederung:

  • 5. Landwehr-Brigade: Landwehr-Infaterie-Regimenter 6, 18, 45 zu je 2 Bataillonen, gegliedert in 2 Regimenter zu 3 Bataillonen,
  • 6. Landwehr-Brigade: Landwehr-Infaterie-Regimenter 19, 58, 59 )zu je 2 Bataillonen, gegliedert in 2 Regimenter zu 3 Bataillonen,
  • 1. Reserve-Dragoner-Regiment
  • 3 leichte Reserve-Batterien des V. Armee-Korps[21]

umgewandelt zur 3. Reserve-Division durch Hinzufügen der

  • Infanterie-Regimenter 19 und 81,
  • und ab 17. August 1870 noch das 3. Reserve-Husaren- und das 5. Reserve-Ulanen-Regiment[22].

Gefechtskalender: aufgestellt Juli 1870 als 3. Landwehr-Div., Küstenschutz bis Anfang August 1870[23]. Anschließend wurde die Division zur Belagerung von Metz (20. August bis 27. Oktober 1870) verwendet, hatte in der Schlacht von Noisseville an Gefallenen 7 Offiziere und 50 Mann, an Verwundeten 19 Offiziere und 358 Mann.

Ende Oktober 1870 wurde die Division aufgelöst:

  • Die Landwehr-Infanterie-Regimenter bewachten die bei der Kapitulation von Metz gefangengenommenen Franzosen beim Transport in die Kriegsgefangenenlager in der Heimat (und blieben dann dort),
  • Infanterie-Regiment 19 und 81 sowie die 3 Reserve-Batterien des V. Armee-Korps traten zur 1.Armee,
  • 1. Reserve-Dragoner-Regiment und 3. Reserve-Husaren-Regiment traten zur 3. Kavallerie-Division,
  • der Rest blieb als Festungs-Besatzung in Metz[24].

4. Reserve-Division:

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Gliederung:

  • kombinierte Infanterie-Brigade, bestehend aus
- Infanterie-Regiment Nr. 25 (3 Bataillone),
- 2. kombiniertes ostpreußisches Landwehr-Infanterie-Regiment Nr.4/5(4 Btle.),
  • Ostpreußische Landwehr-Brigade, bestehend aus
- 1. kombiniertes ostpreußisches Landwehr-Infanterie-Regiment Nr.1/3 (4 Btle.),
- 3. kombiniertes ostpreußisches Landwehr-Infanterie-Regiment Nr.43/ 45 (4 Btle.),
  • 4.Reserve-Kavallerie-Brigade (1.und 3. Reserve-Ulanen-Regiment)
  • kombinierte Artillerie-Abteilung (6 Batterien zu je 6 Geschützen),
  • 2. Festungs-Pionier-Kompagnie des VII. Armee-Korps[25]

Gefechtskalender: Aufstellungsbefehl 20. September 1870[26], Belagerung von Schlettstadt 1. bis 24. Oktober 1870, von Neu-Breisach ab Anfang Oktober bis 11. November 1870, anschließend Belagerung von Belfort.

Bei Mobilmachung 1914 aufgestellte Reserve-Divisionen

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Voraussetzungen

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Mit Gesetz vom 3. August 1893 war die Dauer der Wehrpflicht vorläufig von drei auf zwei Jahre herabgesetzt worden, mit Gesetz vom 15. April 1905 wurde diese vorläufige Regelung endgültig. Sie betraf allerdings nicht die Kavallerie, die Reitende Artillerie und die Marine, bei diesen Teilstreitkräften bzw. Truppengattungen blieb es bei der dreijährigen Dienstzeit[27]. Gleichzeitig wude die Zeit, die der Wehrpflichtige in aktiver Truppe und Reserve zu verbringen hatte, von bisher fünf auf sieben Jahre verlängert[28]. Dadurch standen im Mobilmachungsfall statt zweier jetzt 4 bis 5 Jahrgänge zur Verfügung, aus denen nicht nur die aktiven Formationen auf Kriegsstärke aufgefüllt[A 1], sondern daneben auch noch Reserve-Verbände formiert werden konnten. Spätestens seit 1898 treten in den Mobilmachungsplanungen des Generalstabes bei Mobilmachung aufzustellende Reserve-Divisionen auf[29].

Die Reservetruppen sollten dieselbe Verwendung wie die aktiven Truppen finden[30]Durch Planstellenvermehrung bei der aktiven Truppe bereits zu Friedenszeiten war dafür gesorgt, daß fast alle Reserve- und Landwehrregimenter aktive Regiments- und Bataillonskommandeure erhielten: So hatte jeder Regimentsstab einen Oberstleutnant als stellvertretenden Regimentskommandeur, daneben zwei Majore als überzählige Stabsoffiziere, die bei Mobilmachung zu einem Reserve- oder Landwehr-Regiment als Regiments- bzw. Bataillonskommandeure traten. Ebenso hatte jedes Bataillon neben den vier Hauptleuten als Kompagniechefs einen Hauptmann beim Bataillonsstab, der bei Mobilmachung Kompagniechef in einem Reserve-Regiment wurde. So erhielt jedes Reserve-Bataillon außer dem Kommandeur 4 bis 6 aktive Offiziere, jede Reserve-Kompagnie 3 bis 4 aktive Unteroffiziere, meist als Feldwebel und Funktions-Unteroffiziere vorgesehen, sowie einige Mannschaften für spezielle Zwecke, z.B. Schreiber[31]. Die übrigen Mannschafte entstammten der Reserve, teilweise auch der Landwehr I. Aufgebots.

Regelgliederung

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Eine bei Mobilmachung 1914 aufgestellte Reserve-Division gliederte sich normalerweise ähnlich einer aktiven Division, indessen mit einigen Abweichungen:

  • Divisionsstab
  • Infanterie: Zwei Reserve-Infanterie-Brigaden zu zwei Reserve-Infanterie-Regimentern, die Nummer des Reserve-Infanterie-Regiments entsprach der des aktiven Infanterie-Regiments, das das Reserve-Infanterie-Regiment aufgestellt hatte:


  1. Das Heer der Kaiserzeit war gekadert: So umfaßte ein Infanterie-Bataillon im Frieden ca. 500 bis 600, im Kriegsfall 1914 jedoch 1054 Unteroffiziere und Mannschaften
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Einzelnachweise

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  1. Jany Bd. IV S.116
  2. Jany Bd. IV S.117 Fn.203
  3. Jany Bd. IV S.118 u.a.
  4. Jany Bd. IV S.215 bis 233 m.w.N.
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  7. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Hirtenfeld Bundesheer.
  8. Jany Bd. IV S.240 m.w.N.
  9. Facsimile Lehmann nach S.382
  10. Generalstab Bd. II S.247/348*
  11. Generalstab Bd. I S.1320
  12. Generalstab Bd. II S.347*
  13. Generalstab Bd. I S.87*
  14. Generalstab Bd. II S.349*
  15. Generalstab Bd. III S.367
  16. Generalstab Bd. I S.1315, 1320
  17. Generalstab Bd. IV S.480*, 481*
  18. Generalstab Bd. I S.87/88*
  19. Generalstab Bd. II S.1311, S.1320
  20. Lehmann S.326
  21. Grneralstab Bd. I S.89*
  22. Lehmann S.62/3
  23. Generalstab Bd. I S.1320
  24. Lehmann S.63, S.315
  25. Generalstab Bd. III S.122*
  26. Generalstab Bd. III S.305
  27. Militärgeschichtliches Forschungsamt Bd. 3 S. 50
  28. Hein S.68
  29. Generalstab, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft Bd.1, Anlagen-Band Tafel 9
  30. MobPlan §29 Ziff.2
  31. Kling, Mobilmachung S.3

Die Kaiserlich Russische Armee verfügte Mitte des 19. Jahrhunderts über Reserve-Truppen in erheblichem Umfang. Die sogenannte „1. Reserve“ wurde auch in Friedenszeiten vorgehalten und jährlich zu Übungen eingezogen. Die „2. Reserve“ wurde aucn als „Depot-Truppe“ bezeichnet und hatte die Funktion von Ersatztruppen, die für die Auffüllung der aktiven Truppenkörper zuständig waren.[1]

Osmanisches Reich

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Im Osmanischen Reich war es im 19. Jahrundert üblich, dass die Soldaten nach einer fünfjähringen Dienstzeit in der Osmanischen Armee zur Reserve überstellt wurden und dort noch weitere sieben Jahre dienstverpflichet waren. Die Reserve war wie eine aktive Armee organisiert und sollte den „gleichen Effektivstand“ wie die aktiven Streitkräfte haben.[2]

Vereinigte Staaten von Amerika

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Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika bildeten Reserve-Divisionen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg. Zum Zweiten Weltkrieg wurden ebenfalls Reverve-Divsionen gebildet deren Nachfolgeorganisationen im 21. Jahrhundert zur United States Army Reserve überführt wurden und 2020 eine Truppenstärke von 180000 Soldaten hatten. Etliche der früher aktiven Einheiten wie die 78th Infantry Division wurden offiziell vom aktiven Kriegsdienst suspendiert und bestehen weiterhin als Reserve-Division, was an dem Beinamen „Training-Divsion“ erkennbar ist.

  • bla bla: Blub.
  • Hein: Das kleine Buch vom Deutschen Heere. 1. Auflage. Lipsius & Tischer, Kiel und Leipzig 1901.
  • Jaromir Hirtenfeld: Allgemeines Militärisches Handbuch. Organisation der europäischen Heere in Bezug auf Etat, Eintheilung, Dislocation, Bewaffnung, Ausrüstung, Uniformirung etc., und einer militärischen Bibliografie des Jahres 1853; nach authentischen Mittheilungen und den besten Quellen. Carl Gerold & Sohn, Wien 1854, OCLC 794351432 (Online – Internet Archive).
  • Curt Jany: Geschichte der preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914. Hrsg.: Eberhard Jany. 2. ergänzte Auflage. Biblio, Osnabrück 1967, DNB 457093552.
  • Curt Jany: Die königlich preussische Armee und das deutsche Reichsheer, 1807–1914. In: Eberhard Jany (Hrsg.): Geschichte der preussischen Armee. 2., erg. Auflage. Band 4. Biblio, Osnabrück 1967, ISBN 3-7648-1471-3 (Online-PDF der Ausgabe Karl-Siegismund-Verlag, 1933 (348 Seiten, 189 MB).).
  • Hans Kling: Die Mobilmachung 1914 bei der Truppe, in: Feldgrau, Mitteilungen einer Arbeitsgemeinschaft, Jahrgg. 1964 S.1ff und S.65ff. Lehrte b. Hannover 1964.
  • Hans Kling: Formationen der Feldartillerie 1914-1918, In: Feldgrau, Mitteilung einer Arbeitsgemeinschaft, Jahrgg.1956 S.129ff, 1957 S.7 ff, 1958 S.4 ff, 1959 S.38ff. Lehrte b. Hannover (1956–1959).
  • Kriegsgeschichtliche Abteilung des Großen Generalstabs (Red.): Der deutsch-französische Krieg 1870-71, Bände I - V. 1. Auflage. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin (1874–1881).
  • Gustaf Lehmann: Die Mobilmachung von 1870/71. 1. Auflage. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1905, OCLC 12708551.
  • Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1939. Lizenzausgabe Auflage. Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH., Herrsching 1983, ISBN 3-88199-112-3.
  • Reichsarchiv/Bundesarchiv (Hrsg.): Der Weltkrieg 1914-1918, 14 Bände und weitere Ergänzungsbände. 1. Auflage. Mittler & Sohn, Berlin (1925–1956).
  • D.V.E.219: Mobilmachungsplan für das Deutsche Heer(Mob.Plan). Reichsdruckerei, Berlin 9. Oktober 1913.
Commons: Automobilia8545/ResDiv – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Einzelnachweise

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  1. J. Hirtenfeld: Allgemeines Militärisches Handbuch. 1854, S. 289 ff. (Online – Internet Archive).
  2. J. Hirtenfeld: Allgemeines Militärisches Handbuch. 1854, S. 368 ff. (Online – Internet Archive).

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