Benutzer:TRNS Ausschuss/Technische Normen und Regeln für Schädlingsbekämpfung

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Die Technischen Normen und Regeln für Schädlingsbekämpfung sind/befassen sich mit ... <bitte kurz zusammenfassen>

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im technisch-handwerklich orientierten Dienstleistungsgewerbe der Schädlingsbekämpfung fehlen bislang allgemein gültige Normierungen im Sinne anerkannter Arbeitsverfahren vor allem im Bereich des Gesundheits- und Vorratsschutzes. Das liegt zum einen an der Verzahnung mit vielen Lebens- und Rechtsbereichen des Menschen, zum anderen an der Vielfalt der zu betreuenden Objekte und letztlich im Spannungsfeld zwischen den Schutzzielen der Schädlingsbekämpfung begründet.

Als Schutzziele gelten:[1]

Das Spannungsfeld ergibt sich aus der Tatsache, dass der Ablauf von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und der damit verbundene Einsatz von Wirkstoffen sowohl die Betriebsabläufe und Produkte, als auch Personen nicht beeinträchtigen sollte ohne Einbußen bei der Erreichung des Bekämpfungszieles hinnehmen zu müssen.

Gerade Ende des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts scheint sich diese Grenzlinie zu verschieben, d. h. in Bezug auf den Präparateeinsatz scheint heute die Unsicherheit der Kunden größer zu sein als deren Sorge gegenüber Gesundheits- und Vorratsschädlingen.[2] Tatsächlich findet aber diese Diskussion nur in der Außendarstellung statt, in Medien, zum Teil in institutionellen bzw. behördlichen Kommentaren und vor allem im Feld der Gutachter/Umweltlabore/Umweltmediziner.[3]

Dagegen akzeptiert der Bürger in seinem direkten Arbeits- und Lebensumfeld keine Gesundheits- und Vorratsschädlinge und will in der Regel sofort Gegenmaßnahmen unternommen wissen.[4] Das zeigen ganz eindeutig die Erfahrungen der praktizierenden Schädlingsbekämpfer, die sich täglich mit den Bedürfnissen der Nutzer von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen befassen.

Situation heute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Hauptanliegen der Technischen Regeln und Normen ist demnach Orientierungs- und Bewertungsgrundlagen zu schaffen und insbesondere Beiträge zur Versachlichung zu liefern.

Betroffene Einsatzbereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gewerbliche Schädlingsbekämpfung, definiert als gezielter Einsatz von geeigneten Mitteln und Verfahren gegen Schadorganismen, erfolgt in Deutschland in drei Teilbereichen:

Diese Bereiche weisen bisher einen unterschiedlichen Grad an Normierungen auf. Hinzu kommen Aufgaben des Materialschutzes (M) die teilweise im Gesundheits- und Vorratsschutz und teilweise im Holz- und Bautenschutz angesiedelt sind. Im Holz- und Bautenschutz existieren einige deutsche Normen (z. B. DIN 68800 oder DIN 18195). Der Pflanzenschutz ist weitestgehend normiert und schafft demzufolge hohe Handlungs- und Rechtssicherheiten für alle Marktteilnehmer und Verbraucher. Außerdem gibt es hier einen ausreichenden Orientierungsrahmen sowie sehr konkrete Anwendungsvorschriften.

Gesundheits- und Vorratsschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Bereich Gesundheits- und Vorratsschutz fehlten verbindliche, von Fachkräften aus der Praxis entwickelte Technische Regeln und Normen. Was existierte, sind einige hoch detaillierte auf Mittelprüfungen zurückzuführende „Arbeitsrichtlinien“ aus dem Hause des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes, jedoch nur für einige Schädlinge und nicht als Praxiscodes oder Technische Regeln konzipiert. Deshalb konnten diese „Arbeitsrichtlinien“ in der Praxis teilweise nur mit Einschränkungen oder Erweiterungen umgesetzt werden. Einen entsprechenden Handlungsbedarf sah auch die Lebensmittelindustrie und ist gegenwärtig (Stand: April 2013) dabei, in der DIN 10523 Minimalstandards zu etablieren. Daraus ergibt sich das Ziel für den TRNS – Ausschuss des Deutschen Schädlingsbekämpferverbandes - sicherlich auch der nicht organisierten Schädlingsbekämpfer:

  • Orientierungsrahmen für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu schaffen,
  • Beurteilungssicherheit herzustellen,
  • Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer (Hersteller, Anwender und Verbraucher) zu erreichen,
  • Weiterentwicklungen von Verfahren und Methoden zu bewerten und ggf. zu integrieren.

Beteiligung des TRNS-Ausschusses[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Zusammensetzung des TRNS-Ausschusses wurde eine weitgehende branchenübergreifende Repräsentation der unterschiedlichen Betriebsformen erreicht. Dies diente dem Ziel die Allgemeingültigkeit der zu erstellenden Arbeitshilfen zu gewährleisten. Diese Regeln und Normen befinden sich naturgemäß im Fluss und müssen deshalb regelmäßig überarbeitet und ggf. aktualisiert werden.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Autor: Titel. Verlag, Jahr. ISBN xxx
  • ...

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • www.xxx.de – Internetpräsenz der TRNS-Organisation
  • [xxx...] – Texte zur Schädlingsbekämpfung der Berufsgenossenschaft xyz (optional)
  • [xxx... ] – Texte zu Normen, Gesetze und Grundlagen der Schädlingsbekämpfung <oder was auch immer> (optional)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. wenn das enzyklopädisch relevant ist, gibt es mit Sicherheit eine geeignete Quelle dafür, die hier erscheinen sollte
  2. wenn das "so scheint", müsste das unbedingt mit Quelle belegt werden, sonst ist das WP:POV!
  3. z.B. Zeitungs-/Zeitschriftenartikel als Beleg?
  4. WP:NPOV beachten! Unbedingt Quelle nennen, falls das drin bleiben soll!