Benutzer:TheRealPlextor/Lex Wasserfallen

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Wappen des Kantons Bern

Die Lex Wasserfallen, eigentlich Art. 29 lit. b des kantonal-bernischen Polizeigesetzes, ist eine sicherheitspolitische Norm, die es der Polizei erlaubt, Wegweisungen gegen Angehörige von Personengruppen auszusprechen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. Sie stellte den ersten der sogenannten Wegweisungsartikel in der Schweiz dar[1] und wurde seither in etliche kantonale Gestze übernommen.

Benannt ist die Lex Wasserfallen nach Kurt Wasserfallen, dem Initiator der Norm, der zum damaligen Zeitpunkt Grossrat des Kantons Bern und Direktor für Öffentliche Sicherheit der Stadt Bern war.[2]

Wortlaut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Art. 29 Wegweisung, Fernhaltung

1 Die Kantonspolizei kann Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fern halten, wenn

[…]

b der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören;“[3]

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Lex Wasserfallen wurde (primär zur Bekämpfung der Drogenszene, aber auch als Massnahme gegen Hooligans und Skinheads) im Polizeigesetz vom 8. Juni 1997 eingeführt.[1]


Gerichtliche Beurteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bahnhof Bern

Vertreten wurden die Betroffenen durch Daniele Jenni.[2]

http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=BGE-132-I-49&lang=de&zoom=&system=

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2001 wurden im Kanton Bern 755 Wegweisungen basierend auf der Lex Wasserfallen verfügt.[4]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Daniel Moeckli/Raphael Keller: Wegweisungen und Rayonverbote – ein Überblick. (PDF) 18. Dezember 2012, S. 2, abgerufen am 3. April 2016.
  2. a b «Ultima Ratio» bald am Ende? In: Der Bund. Abgerufen am 3. April 2016.
  3. Poligesetz des Kantons Bern. In: Belex - Gesetzessammlungen des Kantons Bern. 1. Januar 2013, abgerufen am 3. April 2016.
  4. Andreas Kneubühler: Ein Gesetzesartikel macht Karriere. In: St. Galler Tagblatt. 8. Dezember 2008, abgerufen am 3. April 2016.