Benutzer Diskussion:141.30.221.102

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Amtiss in Abschnitt Verfolgung
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IP-Adresse: 141.30.221.102
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Fachwissen[Quelltext bearbeiten]

Darf man eigentlich mal fragen, woher du dein Wissen hast? Bist du Fdl? --Djdose (Diskussion) 17:35, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ganz einfach: Ich bin Gott. --141.30.221.102 18:03, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
zumindest bist du nicht bescheiden :P --Itti 18:04, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Was soll die Frage? IP-Adresse der TU Dresden. Dort lernt man solche Dinge, die hier in Frage gestellt werden. --141.30.221.102 18:08, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Oh Gott, ein Studierter.. na das kann ja nix werden :D --Djdose (Diskussion) 19:10, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Vorlage:Eisenbahnunfall Bad Aibling[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe deine Änderungen bei dieser Vorlage zurückgesetzt, da ich die Abkürzungen Sbk und Bkvsig nicht verstehe. Wenn du es wieder zurücksetzen möchtest bitte erkläre dem Laien Abkürzungen mit einem Tooltip wie

<abbr style="border-bottom:1px dotted #000080" title="Hier der Text für die Abkürzung">Sbk</abbr>

. Gruß Lrwx (Diskussion) 10:11, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Es erfolgt aber ohnehin eine Bezugnahme in Artikeltext (Blocksignale). --141.30.221.102 10:57, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Fehlende Quellenangabe[Quelltext bearbeiten]

Hallo 141.30.221.102. Vielen Dank, dass du bei Wikipedia Beiträge leistest und damit zur Verbesserung der Enzyklopädie beiträgst. Mir sind deine Änderungen am Artikel Elektronisches Stellwerk aufgefallen, die nicht mit Quellenangaben belegt sind. Ich habe sie deshalb zunächst rückgängig gemacht. Um die Qualität der Artikel und die Reputation dieses Nachschlagewerkes zu erhalten, ist es notwendig, für alle wichtigen Änderungen Quellen und Belege anzugeben. Dies kann in der Zusammenfassungszeile unterhalb des Bearbeitungsfensters geschehen oder mittels Einzelnachweisen im Text.

Mit freundlichen Grüßen, — Regi51 (Disk.) 11:11, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Guck halt im Artikel Hannover Hauptbahnhof nach, da sind 3 Quellen angegeben. --141.30.221.102 11:12, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Abrufdatum[Quelltext bearbeiten]

Nein. Und Grüße --Matthiasb – (CallMyCenter) 03:58, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ich verstehe den Sinn trotzdem nicht. Wenn der Link nicht mehr funktioniert, nützt einem das Datum auch nichts. Der Bericht ist der Sache nach eine statische Publikation. Bei Büchern schreibt man die Auflage dazu, aber der Inhalt ändert sich nicht mehr. Da wäre es also genau so blöd zu schreiben: Buch xy, Auflage 2, zuletzt nachgelesen am: xxx --141.30.221.102 12:24, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Verfolgung[Quelltext bearbeiten]

"Die StA muss ohnehin alle Straftaten verfolgen, daher kann es sich nicht um ein Konzept gegen Rocker handeln" - wie passt das mit Einstellung der "Verfolgung von Straftaten" nach eigenem Ermessen an (Begründungen wie "kein öffentliches Interesse" oder "weil der Täter nicht ermittelt werden konnte") zusammen? -- Amtiss, SNAFU ? 19:44, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Wenn kein Täter ermittelt werden konnte, gibt es kein Ermessen. Wen sollte man denn anklagen? Den nächstbesten Rocker nach dem Zufallsprinzip? Und auch das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Man kann nicht eine Tat von Täter x, der kein Rocker ist, einstellen, aber eine genau gleich gelagerte Tat von Täter y nur deshalb verfolgen, weil y Rocker ist. Das verstieße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Was mit diesem Konzept möglicherweise gemeint ist ist die Vernetzung mehrerer Staatsanwaltschaften, um die Entscheidungen der jeweils anderen Staatsanwaltschaften zu kennen. Jedoch ist auch das in Zeiten des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStV) inzwischen obsolet, da es für jedermann gemacht wird. Also wenn du in Flensburg jemanden beleidigst und das wird wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt und zu machst das gleiche eine Woche später in Landshut, muss jedermann mittlerweile mit Knast rechnen. Weil Landshut eben auch das aus Flensburg kennt und umgekehrt. --141.30.221.102 21:54, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Also zusammenfassend: da wurde eher eine populistische, politische Aussage in den Artikel gepackt, die juristisch nicht umsetzbar ist oder bereits angewandt wird? Ich sehe da einen ganz anderen Punkt, wenn ich die Quelle lese: es gibt vielleicht eine schwere Straftat und bisher wird die einzeln verhandelt, obwohl sich die Person noch andere Dinge (wie Ordnungswidrigkeiten) zuschulden kommen lassen hat, die bisher nicht vor Gericht oder konkret in diesem Fall beachtet werden. Ergibt das Sinn? -- Amtiss, SNAFU ? 23:04, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Für solche Fälle ist der § 154/154a StPO da. Da wird die kleine Tat im Hinblick auf die große fallen gelassen. Und wie man es dreht und wendet: Vor dem Gesetz sind ohnehin alle gleich. „Rocker“ ist auch nicht legal definiert. Und wenn Rocker politisch unerwünscht sein sollten, wäre das eine Frage der Politik, die aber wiederum nicht einfach per Gesetz unliebsame Teile der Bevölkerung drangsalieren dürfte. --141.30.221.102 23:38, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Ok, alles klar. -- Amtiss, SNAFU ? 01:07, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

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