Benutzer Diskussion:Alphaomega

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 103II in Abschnitt Gesinnungsstrafrecht
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Ich habe gesehen, dass du angefangen hast, dich an der Wikipedia zu beteiligen. Weil deine Diskussionsseite noch leer ist, möchte ich dich kurz begrüßen.

Für den Einstieg empfehle ich dir das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel. Wenn du neue Artikel anlegen willst, kannst du dich an anderen desselben Themenbereichs orientieren. Ganz wichtig sind dabei stets Quellenangaben, welche deine Bearbeitung belegen.

Wenn du erstmal etwas ausprobieren willst, ist hier Platz dafür. Bitte beachte, dass die Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient und zur Zusammenarbeit ein freundlicher Umgangston notwendig ist.

Fragen stellst du am besten hier, aber die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal ins Glossar.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizenzierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.

Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer. Herzlich willkommen! --kandschwar 22:43, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Packstation[Quelltext bearbeiten]

Hallo Alphaomega, ich habe die Diskussion von meiner Seite auf die Diskussionsseite von der Packstation verschoben. Dort habe ich einen Vorschlag gemacht, wie man diese Kritikpunkte aufnehmen könnte. Weiteres bitte zu diesem Thema ausschießlich dann dort. Danke und schönen Abend noch --kandschwar 22:43, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Gesinnungsstrafrecht[Quelltext bearbeiten]

Zur weiteren Bearbeitung nach Benutzer:Alphaomega/Gesinnungsstrafrecht geschoben. Kann natürlich nach der Überarbeitung in den Artikelnamensraum zurück. --jergen ? 12:26, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das Beispiel hat den Artikel etwas dominiert, und der Sache nach ist es ja noch drin: "Eine Gesetzinitiative der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg will den § 46 StGB abändern, um der härteren Bestrafung von rechtsradikalen und rechtsextremen Täter zu ermöglichen." Wenn Du davor noch etwas zum konkreten Anlass schreiben willst, hab ich damit aber auch kein Problem. Mir war nur wichtig, zu zeigen, dass der Ausdruck Gesinnungsstrafrecht nicht auf die Strafzumessungsproblematik bei Neonazis beschränkt ist. --103II 11:23, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten