Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2012/Januar

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Benes-Dekrete
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Grundrechte

Der soeben von dir editierte Bereich ist inhaltlich falsch, die Aussage " Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts vorrangiger Bestandteil des Bundesrechts und gehen den einfachen Gesetzen vor. Dazu zählen insbesondere Regeln des völkerrechtlichen ius cogens, des zwingenden Völkerrechts, von dem man davon ausgeht, dass es durch völkerrechtliche Verträge oder Gewohnheitsrecht nicht geändert werden darf...." Ist nicht korrekt, lt, den Quellen und der Diskussion auf der Artikelseite zählen zwar das ius congens zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts aber ebenso das Völkergewohnheitsrecht, daher ist der Satz so nicht korrekt, es zählt nicht nur der ius cogens zu den in Art. 25 gefassten Allgemeinen Regeln, sondern auch das Völkergewohnheitsrecht.

Ich bitte dich das wieder einzubauen und keine fehlerhaften Artikel zu produzieren, schönen Abend Martin 18:23, 1. Jan. 2012 (CET)Martin

Der Satz ist nicht falsch, sondern allenfalls unvollständig. Ich bin gerade dabei, das Wesentliche wieder einzubauen, aber diesmal ohne Redundanzen. Bitte warte etwas. --Benatrevqre …?! 18:34, 1. Jan. 2012 (CET)
Ok vielen Dank, eigentlich ist es überflüssig sich hier wegen jeden bisschen zu streiten, ich denke ich versuche den ersten Schritt und möchte dir die Hand reichen, es tut mir auch leid, wenn ich manchmal etwas grob im Umgangston war, allerdings habe ich bei dir imemr das Gefühl, dass jedesmal, wenn ich einen Artikel bearbeite, ausgerechnet du und zwar fast immer du ihn rückgängig machen willst und das ohne ein Sterbenswörtchen zu sagen.
Ich verstehe diese Agressivität auch nicht und die ganzen Anschuldigungen.
Ich würde vorschlagen, dass du dir das Urteil durchliesst, vielleicht hast du ja wirklich mehr Ahnung davon als ich, will ich dir ja garnicht absprechen, es wäre nur gut, wenn man in Zukunft mal versucht bei edits nicht gleich alles vom anderen zu löschen, dass ist einfach ärgerlich, weil man sich damit Mühe gemacht hat.
mfg Martin 19:48, 1. Jan. 2012 (CET)Martin
Es würde ja schon ausreichen, wenn du deine Edits zunächst auf der jeweiligen Artikeldiskussionsseite zur Diskussion stellst. Dann können mehrere Autoren sich ihnen annehmen und man diskutiert gemeinsam über die Notwendigkeit der Ergänzungen und deren Formulierungen. Meine Absicht ist auch nicht, hier irgendjemanden oder dich im Speziellen zu frustrieren und es tut mir ebenso leid, wenn meine Handlungen so aufgefasst werden sollten, aber oft ist bei der Artikelarbeit weniger mehr, d. h. insbesondere ist es nicht sinnvoll, redundante Aussagen in einen Artikel einzubringen. Mein Arbeitsgebiet umfasst viele Artikel, die sich im juristischen Umfeld befinden; auf diese lege ich verständlicherweise ein besonderes Augenmerk. Gruß --Benatrevqre …?! 20:59, 1. Jan. 2012 (CET)
Ok das verstehe ich gut, wie du vielleicht auch bemerkt hast, befasse ich mich sehr gerne mit Themen über Minderheiten, zu denen ich auch die sexuelle Identität zähle
Ich weiss jetzt ehrlich nicht so genau, ob die Ausdrücke in dem besagten Artikel grundlegend "falsch" sind aber sie lassen zumindest etwas wichtiges aus.
Meine Intention ist die, dass ich quasi möchte, dass Wikipedia eine Art Plattform ist, die zumindest am Rande über die Rechte von Minderheiten informiert, auch wenn das vielleicht nicht zum Kernthema eines Artikels gehört.
In dem vorhin genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde beschrieben, dass diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts eben nicht nur die immer und zudem starre Rechtsvorstellung des ius Condens übernehmen, die aus der Naturrechtslehre stammt, sondern eben auch das Völkergewohnheitsrecht, dass ständigen Veränderungen unterlegen ist.
Wenn jetzt Außenstehende diesen Artikel lesen, wirkt es so, als ob der Art. 25 GG nunmehr nur die starren Allgemeinen Regeln umfassen, nicht aber das Völkergewohnheitsrecht.
Mir ist dies daher wichtig, dass das Urteil irgendwie mit eingebaut wird, und es es nur ein Wort ist.nämlich die Ausweitung auf "Völkergewohnheitsrecht"
Meine Intention dahinter ist leicht erklärt.: Da ich Angehöriger einer Minderheit bin, bin ich dafür sehr sensibilisiert, der Artikel zu Artikel3 versucht z.b das GG auszuweiten, um zu erreichen, dass die sexuelle Identität mit ins GG kommt, damit Homosexuelle geschützt sind, falls es einmal eine Regierung gibt, die den Homoseuellen feindlich gegenübergestellt ist und die Hürden für Gesetzesänderung, gar Wiedereinfpgrung des § 175 StGB erschwert werden könnte.
Da nun das Völkergewohnheitsrecht maßgeblich in der UN Vollversammlung gemacht wird und dies nun mal im Art. 25 GG vorkommt, in Form des Gewohnheirsrecht, dass sich durch den Art. 38 IGH Statut bilden kann, wäre es mir wichtig, wenn man das auch in dem Artikel erwähnen könnte, du kannst auch gerne das fragliche Urteil prüfen, wenn mich nicht alles täuscht, bedeutet der Begriff im Art. 25, so wie im URteil erwähnt, dass auch das Völkergewohnheits zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechtes zählen.
Ich wäre dir daher sehr dankbar, wenn du das irgendwie mit aufnehmen würdest, alles Gute Martin 21:10, 1. Jan. 2012 (CET)Martin
Ja, das Völkergewohnheitsrecht gehört, wie das BVerfG ausführte, mit zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts i.S. des Art. 25 GG. Homosexuelle genießen von Rechts wegen auch heute denselben Schutz wie heterosexuell ausgerichtete Menschen. An eine Verfolgung ist daher nicht mehr zu denken und wäre angesichts der heutigen Umstände auch gar nicht mehr durchführbar. Deine Ängste in dieser Hinsicht sind mE also unbegründet. Wenn es heute (noch) zu Diskriminierungen kommt, so sind diese gesellschaftlicher Natur und fußen auf Vorbehalten und Vorurteilen gegenüber dieser Gruppe. --Benatrevqre …?! 21:28, 1. Jan. 2012 (CET)
Schön das du auch so siehst, ich denke es ist trotzdem theoretisch zumindest im Bereich des möglichen, dass es noch mal eine radikale Regierung geben "könnte", wie gesagt das ist alles sehr unwahrscheinlich aber man weiss ja nie so genau.
Ich persönlich finde es daher relevant und wichtig, so was mit aufzunehmen, weil im Artikel halt nur steht, dass der ius Condens zu den Allegemeinen Regeln des Völkerrechts zählt, was ja wie du auch gesagt hast, nicht stimmt.
Der Artikel wäre also an der Stelle inhaltlich nicht detailliert genug, jedenfalls sehe ich das so.
Unter Umständen würde es ausreichen, wenn man das Wort "Völkergewohnheitsrecht" noch mit einfügt.
Ich wünsche einen guten Abend und vielleicht überlegst du dir ja nochmal, meine Einwürfe in einer Form aufzunehmen, die zum Lemma des Artikels passt, bzw, die mit ihm verträglich ist.
Zur Not könnte man sich ja überlegen, ob man diesen Hinweis als Randvermerk unter den siehe auch Bereich mit einbaut oder in einen anderen verlinkten Artikel mfg Martin 21:38, 1. Jan. 2012 (CET)Martin
Der Artikel ist noch unter Bearbeitung; ich werde ihn schnellsmöglich zu Ende bringen und dort auch gewiss, mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht, einen notwendigen Bezug zum Völkergewohnheitsrecht herstellen. --Benatrevqre …?! 21:46, 1. Jan. 2012 (CET)
Ja dann bin ich mal gespannt was daraus wird, ich will hoffen, dass der Zusammenhang des Art. 25 in Verbindung mit den allgemeinen Regeln und der darin definierten ius congens und des Völkergewohnheitsrechts dann klarer wird, mfg so ich klink mich erst mal aus Martin 21:50, 1. Jan. 2012 (CET)Martin

Rechtsstaat

Hallo Benatrevqre! Hier erwähnst du eine Diskussion dazu, allerdings kann ich die irgendwie nicht finden. Wo hat die stattgefunden? In der Regel wird ab 2 Einträgen immer eine Begriffsklärung angelegt, wie auch hier geschehen. Allerdings ist diese BKS aus dem ANR verwaist, also für den Leser nicht auffindbar und könnte daher auch gelöscht werden (was ich beantragen würde, wenn ich die Diskussion gesehen habe ;-). Grüße --Knopfkind 11:53, 3. Jan. 2012 (CET)

Der Begriffsklärungshinweis wurde im Laufe der letzten diskutierten Artikelüberarbeitung eingebaut. Ich verstehe nicht so recht, was an diesem falsch oder schlecht sein soll, wo er doch ungemein verständlicher und leserfreundlicher ist als ein bloßer Hinweis, dass der Begriff mehrdeutig sei.
Was meinst du konkret damit, diese BKS sei für den Leser nicht auffindbar? Fehlt es etwa nur ein einer etwaigen Einkategorisierung? Und außer einem streng verkürzten Verweis auf andere Artikel macht der Baustein {{Begriffsklärungshinweis}} in diesem Falle auch nichts anderes, allerdings eben ist fragwürdig, ob dem Leser dabei im Sinne der Leserfreundlichkeit und dem Begriffsverständnis wirklich weitergeholfen ist. Auch frage ich mich, wofür und zu welchem Zweck du konkret einen LA stellen willst. Gruß --Benatrevqre …?! 12:04, 3. Jan. 2012 (CET)
Siehe WP:BKQ#Links auf BKS die 2. Ausnahme. Eine verwaiste BKS macht in etwa so viel Sinn wie ein Redirect auf einen gelöschten Artikel und kann von daher gelöscht werden. --Knopfkind 12:23, 3. Jan. 2012 (CET)
Ich verstehe immer noch nicht, auf was du abheben willst und was die Zusammenstreichung eines aussagekräftigen und leserfreundlichen Begriffsklärungshinweises auf einen Einzeiler für einen Vorteil für den Leser bringen soll. Kannst du das bitte erläutern? Und vor allem: Wieso willst du das Lemma Rechtsstaat (Begriffsklärung) löschen lassen, wenn man es doch wie gewöhnlich über die hauseigene Suchfunktion findet bzw. der Leser nach Eintippen von „Rechtsstaat“ in die Suchleiste auf das Vorhandensein der BKS „Rechtsstaat (Begriffsklärung)“ hingewiesen wird. Mir erschließt sich daher keine Notwendigkeit zur Löschung dieser BKS. Man kann doch auch diese BKS schlicht behalten, oder etwa nicht? --Benatrevqre …?! 12:38, 3. Jan. 2012 (CET)
Ich wollte nur wissen, wo die Diskussion ist, weil ich sie nicht gefunden habe. Gegen den BKH habe ich ja gar nichts. Deiner Aussage nach ist der BKH doch für den Leser freundlicher und verständlicher und genau das ist ja jetzt der Fall. Ich verstehe nicht, warum du die BKS jetzt doch haben möchtest? *bin verwirrt* --Knopfkind 13:07, 3. Jan. 2012 (CET)
Naja, zwischenzeitlich ist’s jetzt eh egal. --Benatrevqre …?! 13:17, 3. Jan. 2012 (CET)

Sarrazin und Eugenik

Hallo Benatrevqre, wenn Du schon feststellst, daß Du bei der Diskussion mit Schwarze Feder nicht weiterkommst und nach einer dritten Meinung fragst, dann solltest Du, wenn ein Dritter versucht die Angelegenheit zu klären, die Diskussion nicht einfach so fortsetzen. Ich sehe in Deinen heutigen Beiträgen jedenfalls keinen deutlichen Unterschied zu vorher. Grüße -- Fit 23:23, 3. Jan. 2012 (CET)

das

war ich ernsthaft nicht. Jemand hat mein Passwort ergattert. Ich war es nicht. Bitte vergleiche meine vorangegangenen Edits mit dem Mist. Das kann doch nicht dein Ernst sein, das bis ich nicht!--Alligation 21:18, 5. Jan. 2012 (CET)

Ach im Ernst, meinst du das wirklich? Sorry das nimm ich dir nicht ab. Hast du als Passwort etwa „12345“ oder deinen Benutzernamen gewählt?? Dann ändere das mal flott, nicht dass sowas wieder passiert. --Benatrevqre …?! 21:28, 5. Jan. 2012 (CET)
Und noch einmal: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich so was mache (warum sollte ich so was machen?). Sieh dir doch meine vorangegangenen Edits an, bitte. Mein Passwort war sehr kurz (es sollte nur provisorisch so sein, habs dann aber aus Gründen der Bequemlichkeit vergessen). (nicht signierter Beitrag von Alligation (Diskussion | Beiträge) )
Hast du es zwischenzeitlich geändert, und diesmal ein besseres gewählt? Speicher es halt in dein Handy, wenn du vergesslich bist. Aber für seinen Account ist nunmal in erster Linie jeder selbst verantwortlich, folglich auch für alle Edits, die unter diesem Benutzernamen abgesetzt werden. Es wirkt zudem arg konstruiert, denn warum sollte jemand, der einen fremden Account „ergattert“ hat, diesen durch Vandalismus bewusst in eine mögliche Sperre führen, indem er einen Unsinns-Edit durchführt? Naja, wie dem auch sei. Überprüfen lässt es sich von hier aus ohnehin nicht und man kann dir letztlich glauben oder auch nicht. --Benatrevqre …?! 21:41, 5. Jan. 2012 (CET)
Andere Frage: Warum sollte ich so eine Dummheit machen? Zu deiner Frage: Es gibt Leute in der Wikipedia, die mich aus persönlichen Gründen nicht besonders mögen. Mein Verdacht liegt bei Benutzer:Koenraad oder bei Benutzer:Antemister. Ohne gleich anschuldigen zu wollen, könnten sie versucht haben, mein Passwort herauszufinden und mich zur Sperre zu zwingen. Wohlgemerkt, es ist ein Verdacht, keine Anschuldigung. Super, jetzt sind jedenfalls meine Sichterrechte weg und meine Schreibrechte wären auch fast weg... Einfach perfekt.--Alligation 21:47, 5. Jan. 2012 (CET)
Deine Sicherrechte bekommst du nach ein paar Edits wieder; oder du beantragst sie erneut, dann befasst sich ein zuständiger Admin mit dieser Entscheidung und erteilt sie dir ggf. zeitnah. --Benatrevqre …?! 21:52, 5. Jan. 2012 (CET)
Was heißt, nach ein paar Edits? Wenn ich sie jedenfalls beantrage, wird mit keiner mehr glauben. -.- --Alligation 21:57, 5. Jan. 2012 (CET)
Wenn du die Voraussetzungen für die Sichterrechte erfüllst, das wollte ich damit sagen. Wir oder ich müssen dir ja letztlich nicht glauben, sondern der zuständige Admin, der sie dir im Rahmen deiner (Neu-)Beantragung erteilen kann. Doch das musst du auf der entsprechenden Funktionsseite begründen; ich kann dir hier nicht weiterhelfen. --Benatrevqre …?! 22:05, 5. Jan. 2012 (CET)
Ich bin verloren... Passwort ist geändert, an meiner Situation ändert sich trotzdem nichts.--Alligation 22:06, 5. Jan. 2012 (CET)
Ach Unsinn, du bist doch deswegen nicht verloren. Du hast nach wie vor deine Schreibrechte und in deinem Sperrlog steht auch nichts. Aber wenn du mit diesen Tatsachenbehauptungen, von denen du nicht weißt, ob sie wahr sind (üble Nachrede) nicht aufhörst, wird schon noch etwas dergleichen passieren. --Benatrevqre …?! 22:16, 5. Jan. 2012 (CET)
Es war keine Behauptung, sondern eine Frage.--Alligation 22:19, 5. Jan. 2012 (CET)
Ich meine auch das, was du auf Türkisch hinzugeschrieben hast. --Benatrevqre …?! 22:20, 5. Jan. 2012 (CET)
Das war auch keine Behauptung, sondern eine Aufforderung, es mir zu sagen, FALLS er es getan hat.--Alligation 22:21, 5. Jan. 2012 (CET)
alligationdreister. dreister lügner und vandale socke alligation. --Fröhlicher Türke 22:27, 5. Jan. 2012 (CET)
Die Sache mit der Socke habe ich mit Koenraad persönlich geklärt. Troll hier bitte nicht rum.--Alligation 22:30, 5. Jan. 2012 (CET)
Alligation, trage deine Wünsche bitte bei den zuständigen Stellen vor. Ich habe ja bereits erklärt, dass ich dir in deiner Angelegenheit nicht weiterhelfen kann, deshalb hier jetzt bitte EOD. --Benatrevqre …?! 22:39, 5. Jan. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 22:39, 5. Jan. 2012 (CET)

Österreichische Identität

Hallo Benatrevqre, schaust du mal hier vorbei? Vielleicht fällt dir dazu was ein, bist doch firm in genauen Formulierungen. Grüße, --Oltau  23:06, 5. Jan. 2012 (CET)

Hallo Oltau, ich fand eigentlich Wolfgangs Formulierungsvorschlag ganz gut und habe diesbezüglich dort geantwortet. Wie findest du ihn, hast du evtl. einen besseren Vorschlag? Gruß --Benatrevqre …?! 23:30, 5. Jan. 2012 (CET)
Formulierungen kann man immer noch verbessern. Der Punkt, der mich noch stören würde, ist der der fehlenden Quelle. So ist das zwar in etwa korrekt wiedergegeben, doch sollte man dabei schon Literatur zitieren. Leider habe ich diesbezüglich nichts konkret auf das Lemma bezogene. Du? Grüße, --Oltau  23:37, 5. Jan. 2012 (CET)
Hm, leider habe ich zu dieser Sache keine Literatur griffbereit. Da müsste ich erst etwas recherchieren. Aber Einleitungen müssen auch nicht unbedingt formal belegt sein, da es sich ja um grobe Zusammenfassungen des Artikels handelt, d. h. wenn/weil die dort enthaltenen Informationen für gewöhnlich im Artikel-Hauptteil tiefergehend behandelt und belegt werden. Gruß --Benatrevqre …?! 23:49, 5. Jan. 2012 (CET)

Staatsbürgerschaft in einem Königreich eines Kaiserreiches

Hallo Benatrevqre. Hier[[1]] weiß ich nicht, ob dieser, Teslas Reisepass des Königreiches im Kaisertum eine kroatische Staatsbürgerschaft beinhaltet. Gruß--Špajdelj 21:44, 6. Jan. 2012 (CET)

Gab es denn dazumal schon eine kroatische Staatsbürgerschaft? Gruß --Benatrevqre …?! 03:44, 7. Jan. 2012 (CET)

@StehaufManderl - Sperre von Seewolf

Schön zu sehen, wie hier mit dem vom GG verbrieften Recht auf Meinungsfreiheit umgegangen wird! Nicht mal auf meiner eigenen Seite darf man anzweifeln, daß das GG eine Verfassung ist - schon kommt die BRD-Stasi namens Seewolf und sperrt! Ich frage mich, ob man Wiki nicht verbieten lassen sollte, da man massiv gegen das GG verstösst! Ob Verfassung oder nicht. Seewolf ist ein Verfassungsschützer. Und seine Methoden bestärken mich in meiner Meinung!, Gruss,--91.17.246.203 18:15, 11. Jan. 2012 (CET)

Niemand nimmt dir deine Meinung, aber es besteht kein Grund, mit dieser – insbesondere, da sie sachlich unzutreffend, juristisch haltlos und deine Argumentation diesbezüglich auch allgemein abwegig ist – in Wikipedia-Artikeln „hausieren“ zu gehen. Die Wikipedia fusst auf wissenschaftlich fundierten, objektiven Erkenntnissen, nicht auf subjektiven Positionen und fragwürdigen Meinungsäußerungen. Gruß --Benatrevqre …?! 18:25, 11. Jan. 2012 (CET)

Das GG heißt eben nicht Verfassung! Ich habe also keinen Vandalismus begangen - nur das Kind beim Namen genannt - ohne Auslegungsdiskussion. Und diskutieren kann ich wohl auf meiner eigenen Benutzerseite, mit wem ich will, solange hier keine extremistischen Parolen verbreitet werden. Ich habe nur (aus meiner Sicht) Tatsachen genannt und diese belegt. Aber was Seewolf da treibt, sind Stasimethoden. Der ist beim Verfassungsschutz und will unangenehme Fakten (oder auch nicht, wenn man Deiner Auslegung folgt) unter dem Teppich halten. Er hält meine Aussage zumindest für "gefährlich". Sonst würde er lachen, statt zur Zensurkeule zu greifen. Das ist übelster Meinungsprotektionismus a la 3. Reich oder DDR! Ich kenn die Typen von YouTube! Die haben bei mir schon angeklopft. Wenn ich also angebl. Quatsch von mir gebe - warum überwacht dann der Verfassungsschutz alles?--91.17.255.43 18:43, 11. Jan. 2012 (CET)

Ja und?! Es gibt auf der Welt viele Verfassungen von Staaten, die nicht „Verfassung“ heißen, das ist überhaupt kein Argument. Denn die formelle Verfassung eines Landes ist grundsätzlich auch die sachliche Verfassung. Und zudem kommt im Grundgesetz selbst der Begriff „Verfassung“ ebenso vor, so in Art. 5 Abs. 3 S. 2, und Ausdrücke wie „verfassungsmäßige Ordnung“ oder „verfassungswidrig“ kommen sogar vielfach vor. Das Grundgesetz ist formuliert als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland; ihm liegt demnach insgesamt ein formeller und nicht ein materieller Verfassungsbegriff zugrunde. Und: die materiellen Regelungen des Grundgesetzes sind für sich betrachtet und auch im Vergleich zu anderen Verfassungen erheblich. Der Qualifikation des Grundgesetzes als „Vollverfassung“ des (formellen) Verfassungsrechts steht demnach heute nichts mehr im Wege. Das ist die einhellige Rechtsauffassung.
Deine Behauptung, hier würde man durch den Verfassungsschutz überwacht, ist völlig absurd. Das sind schlicht Verfolgungswahn – anders kann man es nicht benennen – oder verschwörungstheoretische Hirngespinnste! --Benatrevqre …?! 19:01, 11. Jan. 2012 (CET)
Verfolgungswahn? Probier´ folgendes aus: Melde Dich bei Youtube an und schreibe irgendwelchen braunen Blödsinn hinein und warte ab, was passiert! :-) Und komischerweise sind es genau die gleichen Leute, die (völlig zurecht) solch braunes Gesindel kassieren, welche versuchen, Meinungsprotektionismus zum Thema GG und "Rechtmässigkeit der BRD" zu betreiben. Auf Youtube lösen sich 2 Leute vom VS schichtweise ab. Egal, wann Du bloggst - einer von beiden ist immer on! Also sag´ mir nicht, was "Verfolgungswahn" ist. Deren System scannt Schlüsselwörter - und dann werden sie aktiv. Glaub´ nicht, daß das hier anders ist. Ich würde mir C.Christiansen und Seewolf - die Leute hier für BRD-Seiten - mal genau unter die Lupe nehmen. Einer von denen ist sicher von der Staatstrojanerfraktion! Warum sollte er sonst bei harmlosen Diskussionen zensieren. Schliesslich habe ich keinen Vandalismus etc. betrieben!--91.17.232.66 20:37, 11. Jan. 2012 (CET)
"Auf Youtube lösen sich 2 Leute vom VS schichtweise ab." Ja, aber bei Youtube sind wir personell leider sehr unterbesetzt. In der Wikipedia sind wir viel mehr. Dein Posting wurde soeben direkt zu uns weitergeleitet. In Wirklichkeit heißen wir Bundesamt für Grundgsetzschutz. Dich kriegen wir noch. Pack schon mal Zahnbürste und Rasierapparat ein.--JosefineJoMuBa 20:50, 11. Jan. 2012 (CET)

Rechtsfähigkeit von Parteien.

Halli, hallo Beni (ich hoffe, ich darf Dich der einfachheit so nennen, da "Benatrevqre" sehr umständlich zu schreiben ist), der von mir eingepflegte § 37 PartG (Gesetz über die politischen Parteien, § 37) - Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift: "§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt." betrifft sowohl die persönliche Haftung von einzelnen Parteimitgliedern als auch die der gesamten Gruppe "Partei", wie Du wie folgt lesen kannst: "Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner."

Nehmen wir nur mal an, eine Regierung (nennen wir sie spaßeshalber "Koalition CDU/FDP") würde unser gesamtes Vermögen und auch noch die Zukunft unseres Landes in einem riesigen Gelautomaten (den wir als Gag "EU" nennen wollen) mutwillig verzocken (veruntreuen)! Dann ermöglicht ihnen der o.g. Passus, daß sie nicht haftbar gemacht werden können. Weder ein einzelnes Mitglied, noch die Parteien als Gruppe. Bitte verbessere mich, wenn ich irgendwo einen Fehler gemacht habe! Und da wir in Deutschland nicht einmal zu fundamentalen Dingen wie dem Lissabon-Vertrag gefragt werden, ist dieser Passus ein Persilschein und eine Einladung zur Veruntreuung. Das erinnert an den Absolutismus - nicht an eine Demokratie! Gruß, --StehaufManderl 21:57, 6. Jan. 2012 (CET)

Tschulligung, wenn ich mich hier einmische, aber ich glaub, du bist hier auf einer aussichtslosen Mission, StehaufManderl. Die Regierung handelt doch nicht "im Namen eines solchen Vereins" (also einer politischen Partei), sondern im Namen des Staates. § 54 Satz 2 BGB will die nichteingetragenen Vereine zur Eintragung drängen, § 37 PartG nimmt die Parteien, von denen viele traditionell keine e.V. sind, davon aus. --JDavis 01:39, 7. Jan. 2012 (CET)
So ist es. Außerdem können politische Parteien sehr wohl rechtsfähig sein bzw. sie werden als rechtsfähig behandelt, deine inhaltlich falsche Ergänzung, StehaufManderl, wurde von mir zurecht gelöscht, vgl. hierzu Schwabe, Grundkurs Staatsrecht, 5. Aufl. 1995, S. 38; Reinhard Bork, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 2. Aufl. 2008, S. 93, Rn 221 (Anm. 64). Bitte unterlasse als juristischer Laie daher künftig solche Artikeländerungen. --Benatrevqre …?! 03:58, 7. Jan. 2012 (CET)
Und warum wurde dann ein Kohl nie angeklagt und verurteilt?--91.17.255.43 18:42, 11. Jan. 2012 (CET)
Für was angeklagt? Hat er sich am Arsch gekratzt oder was?! Wo es keinen Grund gibt, wird auch niemand angeklagt. --Benatrevqre …?! 19:01, 11. Jan. 2012 (CET)
Und die illegalen, schwarzen Parteikonten? Ist er für diese gesetzeswidrige Tat angeklagt und verurteilt worden? Und die Restitutionslüge? Da hat ihn auch keiner verurteilt, obwohl Gorbatschow Kohls Lüge schon x-mal dementiert hat. Und ist er wegen Verweigerung der Aussage wenigstens in Beugehaft gekommen? Nope! Politikerbereicherungsrepublik BRD!--91.17.243.180 21:00, 12. Jan. 2012 (CET)
Für alles fehlten offensichtlich handfeste Beweise oder es waren und sind keine zu ahndenden Vergehen oder gar Straftatbestände; bei der angeblichen „Restitutionslüge“ steht auch Aussage gegen Aussage, im Nachhinein ist dies schwer zu beurteilen (und ja, ich kenne dazu auch das Buch von Constanze Paffrath!), insbesondere, da es um staatspolitische Interessen ging, die jeweils abgewogen werden mussten. Du kannst also schon davon ausgehen, dass alle Beteiligten sich damals zumindest etwas dabei dachten, wovon wir heute womöglich immer noch nicht alle Einzelheiten genau wissen. --Benatrevqre …?! 21:12, 12. Jan. 2012 (CET)


Mann, wach endlich auf! Spitzenpolitiker ziehen sogar Staatsanwaltschaften von schweren Korruptionsfällen ab! Staatsanwalten sind weisungsgebunden Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften. Schau Dir das hier mal bitte in Ruhe an. Das hat Phoenix und kein Verschwörungsclub gesendet: Phönix - Korruption in Deutschland. Und so läuft das, weil wir kein funktionierendes Rechtssystem, keine restriktive Verfassung mit ausreichender Mißbrauchskontrolle (dafür ist das GG nie vorgesehen worden - darum C. Schmids Verbot, das GG zur Verfassung zu machen), Nichtanwendungsklauseln für Politiker/Parteien, etc. haben. Der Fisch stinkt immer vom Kopf! Oder schau Dir Schäuble (Spendenaffäre Schreiber) an. Oder Ötzdemir und seine privat genutzten Bonusmeilen. Und Wulff. Man kann es endlos fortsetzen. Die Parteien haben in Beutegemeinschaft (wie bei ihren Diäten) das Rechtssystem zum Zweck totaler Machtausübung manipuliert! Und totale Macht korrumpiert total. Bei uns ist nicht der Skandal die Sensation, sondern ein Politiker ohne "Dreck am Stecken" - bei 5.000 Lobbyisten in Berlin, die auf 600 Parlamentarier "einwirken". Merkel & Co. lassen sich sogar Gesetzesvorlagen z.T. direkt von der Lobby ausarbeiten! Bei uns kann sich ein Zumpfort zur besten Fernsehzeit hinstellen und öffentlich über eigene Korruptionsdelikte reden, ohen daß er verhaftet wird! Inzwischen bin ich mir ziemlich sicher, daß uns Kohl um eine Verfassung und Völkerrechtsstatus betrogen hat, um den Parteien ihren ungehemmten Machtmißbrauch auch in Zukunft zu gewährleisten. Ich halte das nicht mehr für abwegig.--84.150.33.168 23:31, 12. Jan. 2012 (CET)

Und all das wäre natürlich völlig anders, wenn das Grundgesetz "Verfassung" hieße und § 54 Satz 2 BGB auf die nichteingetragenen Parteien angewandt würde... --JDavis 23:49, 12. Jan. 2012 (CET)

Zahlen im Fließtext

Hallo Benatrevqre, aus Wikipedia:Schreibweise von Zahlen: "Zahlen von null bis zwölf Traditionell schreibt man die Zahlen null bis zwölf im Fließtext nicht in Ziffernform, sondern mit ihren Namen. Von dieser einfachen Regel wird oftmals abgewichen, in beiden Richtungen. So schreibt man auch weitere Zahlen mit kurzen Namen aus, vor allem runde: zwanzig, hundert, dreitausend. Andererseits verbessert die Ziffernschreibung selbst kleiner Zahlen zuweilen die Verständlichkeit und ist dann zu bevorzugen." Und zwischen vierstellige Zahlen und ausgeschriebene Einheiten kommt dann auch kein gesch. Leerzeichen. Beim Datum eigentlich auch nicht. Jeder kann sich eben seine lesbareren Zahlenregeln selber machen. Schöne Grüße-- Frank63 08:43, 18. Jan. 2012 (CET)

Hallo Frank, es mag durchaus sein, dass sich diesbezüglich jeder seine eigenen Regeln macht, aber nicht immer können diese als hilfreich angesehen werden. So halte ich auch in diesem Fall, nicht zuletzt aus dem in der allgemeinen Regel angegebenen Grund, das Ausschreiben von einfachen, vorrangig ganzen und Dezimalzahlen als nicht sinnvoll für enzyklopädische Artikel dieser Art. Die von dir verlinkte Regelung beinhaltet mE auch keineswegs unbedingt einen Freifahrtsschein für individuelle Stilexperimente. Im Sinne der Artikelverbesserung und Leserfreundlichkeit sollten wir uns deshalb an den im gewöhnlichen Journalismus üblichen Stil halten und grundsätzlich lediglich die Zahlen von 1 bis 12 ausschreiben. --Benatrevqre …?! 12:52, 18. Jan. 2012 (CET)

Grundlagenvertrag

Hallo Benat ..., finde ich nett von dir, dass du meine Erg. von heute mitträgst. "Dieser" ist natürlich noch besser als "er".--Wilske 17:06, 20. Jan. 2012 (CET)

Gern. In Bezug auf die Staatlichkeit der DDR, obgleich diese im Westen anfangs nicht als Staat anerkannt war, ist deine kurze Ergänzung ja auch eine gute Verbesserung am Artikel. Gruß --Benatrevqre …?! 19:25, 20. Jan. 2012 (CET)
Es gibt aber auch Leute, die so etwas nicht gern sehen oder sehen wollen. Ich will jetzt keine Benutzernamen nennen. Aber mit einem von diesen hattest du auch schon so einige Schwierigkeiten (muss so im Sommer 2010 gewesen sein). Gruß und gute Nacht.--Wilske 22:52, 20. Jan. 2012 (CET)
PS: Jetzt hab ichs erst mal gesehen: einer dieser Benutzer hat ja hier auch schon mitgemischt.--Wilske 22:57, 20. Jan. 2012 (CET)

Danke schön:-)

Für die Verbesserung (meiner Fehler) bei Die Linke. Entschuldigung. Mit freundl. Grüssen --Messina 04:50, 27. Jan. 2012 (CET)

Gerne, keine Ursache. Gruß --Benatrevqre …?! 11:23, 27. Jan. 2012 (CET)

Führererlass

Staatsrecht ist doch Deine Lieblingsdomäne. Möchtest Du was Substantielles zum Unterschied von Führererlass und Notverordnung beitragen? Giro Diskussion 16:46, 28. Jan. 2012 (CET)

Prinzipiell ja, wenn Ungenauigkeiten zu verbessern wären, allerdings habe ich momentan dazu und allgemein leider recht wenig Zeit, substantiell Neues in den Artikel einzubauen. Vielleicht später. Gruß --Benatrevqre …?! 16:49, 28. Jan. 2012 (CET)
Ergänzung: Habe ein paar stilistische Verbesserungen vorgenommen und Links gesetzt. --Benatrevqre …?! 21:06, 28. Jan. 2012 (CET)

Benes-Dekrete

Es wäre übrigens schön, wenn du dich dort an die Regeln halten würdest und Änderungen auf der DiskSeite begründen tätest. Neben dem Schwachsinn mit dem Reichsprotektor, den du dort jetzt wieder eingesteltt hast (der nominelle Reichsprotektor von Neurath hat mit diesem Programm nichts zu tun und der tatsächliche Machthaber Heydrich sollte dies nicht umsetzten sondern wollte dies, weil es seine eigene Idee war) bleibt noch die Frage, wer den Staat gewaltsam aufgelöst hat, abgesehen von der ungarischen Besetzung der Karpart. Ukr? (nicht signierter Beitrag von 134.147.166.153 (Diskussion) )

Zunächst: Es reicht völlig, wenn du einmal deinen Kommentar schreibst.
Dann zum eigentlichen Thema: Ich habe den Satz nicht wieder eingestellt, das war jemand anders. Ich habe lediglich das Wort „wollte“ in „sollte“ geändert, werde dies aber nun wieder zurücksetzen. Für deine weiteren Behauptungen hätte ich nun aber gerne wissenschaftliche Belege. Deine restlichen Ausführungen spielen für den wesentlichen Sachverhalt keine ausschlaggebende Rolle, da die Formulierung „Auflösung des tschechoslowakischen Staates“ in der Fachliteratur verwendet wird. --Benatrevqre …?! 13:00, 13. Jan. 2012 (CET)
Ich hätte von Dir gerne gewußt, wo du die gewaltsame Auflösung siehst. Das slowakische Parlament hatte formal und verfassungsgemäß die Loslösung von der Tschechei beschlossen. Wo ist die Gewalt? Steht übrigens so auch im Artikel zur Slowakei hier. Tiso hat den Staat für unabhängig erklärt. --134.147.166.153 13:07, 13. Jan. 2012 (CET)
Mag sein, dass du das so siehst, doch das ist wissenschaftlich gesehen letztlich ja nicht entscheidend. Wie auch bei Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, S. 91 in der dortigen Fußnote 182 nachgelesen werden kann, handelte es sich um einen „Gewaltakt der Zerstörung eines souveränen Staates“; es wird also davon ausgegangen, dass jener Staat (hier: ČSR) zerschlagen, ergo zerstört und (zumindest für die Dauer des Krieges) aufgelöst war. Dasselbe trifft auch zu, wenn man, wie in der Literatur nicht selten vorkommend, von der „Annexion der Rest-Tschechei“ bzw. (missverständlich) „der Tschechoslowakei“ schreibt: Da die Auflösung des annektierten Staates und die Einverleibung dessen Staatsgebiets in den annektierenden Staat wesentlich für eine Annexion ist, gab es folglich – mangels effektiver Staatsgewalt – keine handlungsfähige Tschechoslowakei mehr. Die spätere Anerkennung der tschechoslowakischen Exilregierung durch die Alliierten fusste darauf, dass man völkerrechtlich beim betreffenden Staat von einem „Schwebezustand“ ausging (Doehring, Völkerrecht, Rn 162); ebenso gab es den Slowakischen Nationalrat während des Krieges im Ausland. --Benatrevqre …?! 14:26, 13. Jan. 2012 (CET)
Wer so wie die IP behauptet, die Tschechoslowakei habe sich aus eigenem Antrieb von innen heraus aufgelöst und NS-Deutschland habe damit gar nichts zu tun, zeigt nur, dass er für jegliche Mitarbeit hier völlig ungeeignet ist. Grüsse --Otberg 14:37, 13. Jan. 2012 (CET)
Das ist eine ziemlich eigenwillige Interpretation der Fußnote von dir, die sich nur auf die Zerschlagung der sogenannt. Rest-Tschechei bezieht und die Besetzung richtig als Gewaltakt wertet. Das eigentliche Problem wird dort aber gar nicht angesprochen, also die Auflösung des Bundesstaates CSR. Und hier ist es nun mal eine Tatsache, dass die slowakische Landesregierung im Dezember 1938 die Loslösung von Tschechien beschlossen hat. Völlig ohne Gewalt. Ich kann dir die entsprechenden slowakischen Gesetzestexte raussuchen. Es reicht aber auch, in jedem einschl. werk wie etwa bei Hoensch nachzuschauen. Der Akt der slowakisch. Landesregierung mag zwar unter nicht immer korrekten Mitteln geschehen sein, war aber nicht verfassungswidrig. Was dann später rechtlich daraus gemacht wurde, ist eine andere Sache. Von einer Zerschlagung könnte man dann reden, wenn das Deutsche Reich von sich aus die Slowakei gegen deren Einwilligung gewaltsam abgespalten hätte. --134.147.245.145 10:19, 16. Jan. 2012 (CET)
In der Tat bezieht Khan sich hier auf die „Zerschlagung der Rest-Tschechei“, wie es offiziell in der NS-Terminologie hieß. Dennoch habe in einem früheren Kommentar bereits darauf hingewiesen, dass man in der anerkannten Fachliteratur auch insgesamt von einer Auflösung der Tschechoslowakei schreibt, gleichwohl es eine tschechoslowakische (also nicht „nur“ tschechische!) Exilregierung während der Zeit des Protektorats Böhmen und Mähren sowie der klerikalfaschistischen Ersten Slowakischen Republik gab. Diese Exilregierung bzw. dann später der Slowakische Nationalrat betrachteten besagte Auflösung (d. h. die Umwandlung der (Rest-)Tschechei in ein „Reichsprotektorat“ und Abspaltung der Slow. Rep.) somit offensichtlich nicht als verfassungskonform. Wie du hier jedoch recht fadenscheinig glaubhaft machen willst, sei die Sezession der Slow. Rep. aus eigenem Antrieb heraus geschehen, doch das stimmt so nicht: der Druck Hitlers darf nicht vernachlässigt werden; zwar entsprach die Eigenstaatlichkeit anfangs eindeutig dem Willen der Mehrheit der slowakischen Bevölkerung und fand zudem einhellige Unterstützung des katholischen Klerus, dennoch waren es letztlich Hitlers Direktiven, die die slowak. Staatsgründung auslösten (da du auf Hoensch verweist: lies mal sein Buch Studia Slovaca. Studien zur Geschichte der Slowaken und der Slowakei, S. 16). Du solltest die wissenschaftliche Literatur daher schon im Zusammenhang lesen, also viele Sekundärquellen auswerten, und nicht nur „Rosinenpickerei“ betreiben. So kann man nicht einfach alles auf den Beschluss der slowak. Landesregierung und den Abspaltungsakt als solchen reduzieren, sondern man muss gleichfalls mit einbeziehen, dass die Slow. Rep. durch den „Schutzvertrag“ politisch nie wirklich völlig unabhängig war. Zwar darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass sie in den ersten Jahren von insgesamt 27 Staaten – darunter sogar auch einzelne Westalliierte – anerkannt wurde (Hoensch), dennoch behielt Deutschland sich über die gesamte Zeit ihres Bestehens durch Berater-Delegationen in den slowak. Ministerien erheblichen Einfluss vor, der dann nach dem Slow. Nationalaufstand im August 1944 schließlich in der militärischen Besetzung des Landes durch deutsche Truppen mündete (Hoensch). --Benatrevqre …?! 20:29, 19. Jan. 2012 (CET)

Was du hier schilderst, ist das Verständnis von Edvard Benes zu dem Problem, welches er ex post geliefert hat und unsere Aufgabe ist es nicht, den Artikel aus seiner Sicht zu schreiben. Und vor allem sollst du kein Gutachten zur Politik von Benes schreiben, auch wenns noch so schwer fällt. Dass man von Auflösung des Staates spricht, ist ja auch unbestritten. Die Abspaltung der Slowakei ist das Ergebnis eines seit der Gründung des Staates bestehenden Konfliftes der Volksgruppen. Für den Entschluß zur Abspaltung war der Einfluß von Hitler unerheblich. Hitler hat lediglich später die Art und Weise des Austritts beschleunigt, den die slowakische Landesregierung eigentlich anders geplant hatte. Da du vermutlich weder Tschechisch noch Slowakisch kannst, hierzu auf Deutsch: Lipscher,Ladislav: VERFASSUNG UND POLITISCHE VERWALTUNG IN DER TSCHECHOSLOWAKEI. --134.147.143.176 12:52, 24. Jan. 2012 (CET)

Falsch, es ist vielmehr die Sicht der herrschenden Lehre der Geschichtswissenschaft. Ein Gutachten, was auch immer du damit meinst, wurde von mir weder geschrieben noch behauptet noch ist dieses in irgendeinem Zusammenhang ersichtlich noch kann in Bezug auf meine hinreichend begründeten Kommentare davon in einer Weise ausgegangen werden. Wie du persönlich den Abspaltungsprozess der Slowakei von 1939 bewertest, ist unerheblich, wenn du nicht zugleich reputable fachwissenschaftliche Belege beibringst. Dass Hitler „lediglich später die Art und Weise des Austritts beschleunigt“ hätte, grenzt mE schon an Geschichtsklitterung sondergleichen; lies bitte den o.g. Nachweis zu Hoensch, der auf diesen Sachverhalt eingeht. Ich werfe dir an dieser Stelle vor, dass Lipscher nichts anderes behauptet und du sein Buch sogar womöglich nicht einmal oder nicht genau gelesen hast, und verlange nach einem Fundstellennachweis nebst Zitat Lipschers. --Benatrevqre …?! 13:07, 24. Jan. 2012 (CET)

Das mußt du bei Lipscher schon selbst nachlesen. Ich werde mir nur dann die Mühe machen, wenn du mir das Zitat von Hoensch lieferst. Aber den Traum von einer Tschechoslowakei scheinst du ja noch nicht aufgegeben zu haben. Übrigens ist der Begriff "klerofaschistisch" ein politischer Kampfbegriff der tschechoslow. Kommunisten. Da sieht man mal, wie wissenschaftlich du hier arbeitest. --134.147.143.176 13:14, 24. Jan. 2012 (CET)

Wieder falsch, denn du stellst eine Behauptung auf also bist folglich auch du in der Belegpflicht, d. h. du musst eine von dir aufgestellte Tatsachenbehauptung mittels Fundstellenachweis als wahr belegen. Das Zitat von Hoensch, obschon ich bereits hierauf verwiesen habe, kann ich dir gerne liefern, siehe Hoensch, Studia Slovaca, S. 16: „Ohne den im slowakischen Volk lebendigen Wunsch, sein politisches Schicksal in einem eigenen Nationalstaat zu gestalten, schmälern zu wollen, darf nicht verschwiegen werden, daß allein Hitlers Direktiven die Staatsgründung auslösten und auch die politische Entwicklung der folgenden sechs Jahre als ‚Schutzstaat‘ des Deutschen Reiches bestimmten.“ (ohne Hervorhebung im Original)
Und ich habe weder einen Traum von einer Tschechoslowakei noch träume ich von der Tschechoslowakei im Allgemeinen noch interessiert mich dieser Gesamtstaat im Besonderen, jedenfalls nicht über ein wissenschaftlich notwendiges Maß im Sinne enzyklopädischer Artikelarbeit hinaus. Es ist festzustellen, dass du immerhin mit deinen pauschalen, abwegigen und auch blödsinnigen Verdächtigungen sowie kontinuierlich aufgrund fehlender haltbarer Quellen resp. ohne genaue Fundstellennachweise nicht wissenschaftlich (mit-)arbeitest oder zumindest den Anschein erweckst, dass man dich nachweislich deiner Aussagen dazu außerstande sehen kann. Ebenso ist deine wenig hilfreiche Behauptung bezüglich „klerofaschistisch“ zu bewerten, zumal dieser Begriff nicht fiel, sondern stattdessen der begründete Terminus „klerikal-faschistisch“, und die Bedeutung dieser Charakterisierung und ihre Anwendung auf die Slowakische Republik von 1939 auch in der maßgeblichen geschichtswissenschaftlichen Fachliteratur nachgelesen werden kann, wenn man sich die Mühe macht: Wolfgang Merkel, Systemtransformation. Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transformationsforschung. 2. Aufl., VS Verlag, 2010, S. 131; Peter Heumos, Die Emigration aus der Tschechoslowakei nach Westeuropa und dem Nahen Osten 1938–1945 (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum; Bd. 63), Oldenbourg, 1989, S. 18; und selbst Hoensch schreibt in Studia Slovaca, S. 190 f., dass man unter Umständen „von einer ‚klerikal-faschistischen Ideologie‘“ sprechen kann bzw. könnte. Hoensch (S. 160, Fn 10) mit Verweis auf Stanek weiter, indem dieser einen unmissverständlichen Bezug herstellt: „In der modernen slowakischen Geschichtsliteratur erscheint Hlinka als die ‚Verkörperung der Finsternis, der Mystik, des Konservativismus, der Bigotterie, der Demagogie und der Inkonsequenz – all das sind die typischen Züge, durch die sich auch die SVP und der slowakische Klero-Faschismus auszeichneten‘.“ (ohne Hervorhebung im Original) --Benatrevqre …?! 13:55, 24. Jan. 2012 (CET)
Hier das Zitat von Lipscher, Seite 193: "Der Druck des Dritten Reiches hatte auf den eigentlichen Entschluß zur Sezession der Slowakei keinen Einfluß, sondern nur auf den Zeitpunkt." Und nun zu deiner Art wissenschaftlichen Arbeitens. Dass du Staneks Werk von 1958 (!), also aus der Zeit des Hochstalinismus, als moderne slowakische Geschichtsliteratur bezeichnest - im Einklang mit Hoensch - ist schon ein starkes Stück.
Nicht nur gegenüber der Wissenschaft, sondern auch gegenüber dem slowakischen Volk. Damit hast du dich zumindest fürs wissenschaftliche Arbeiten abqualifiziert, aber für die Wikipedia reichts doch noch allemal. --134.147.247.12
Deine Schlussfolgerung ist unhaltbarer Unfug und demgemäß an mich auch ein schwerwiegender Vorwurf, den ich in aller Form zurückweise. Denn nicht ich habe Stanek angeführt oder mich in der Sache auf ihn bezogen, sondern es war der renommierte Geschichtswissenschaftler J. K. Hoensch selbst, der Stanek zitierte und dessen Auffassung in seine Fußnote übernahm. Also tu hier bitte nicht so scheinheilig! Hoensch ist ja wohl ein anerkannter Experte im Bereich der modernen Geschichtsliteratur über die Slowaken und die Slowakei. Du betreibst vielmehr eine einseitige Quellenauslegung und „Rosinenpickerei“; anders ist es nicht zu verstehen, dass du den erheblichen Einfluss Hitlers vernachlässigst und den damals herrschenden Klerikalfaschismus verschweigst oder ihn zumindest fadenscheinig leugnest und lediglich als Kommunismus-Propaganda abtun willst. Ebenso reduzierst du Lipschers Auffassung auf den einen zitierten Satz und blendest den eigentlichen Kontext aus. Dann frag ich dich aber, wieso – wenn doch alles so schön war, der Entschluss zur Sezession angeblich in geordneten Bahnen und freier Entscheidung sowie womöglich noch vom slowakischen Volk demokratisch legitimiert vonstatten ging und auch die Slowaken angeblich aus eigenem Antrieb heraus einen eigenen Staat gründeten – es soviele Exilslowaken und eine fortbestehende tschechoslowakische Exilregierung gab. Waren das etwa alles Verräter am slowakischen Volk? Warum schreibt dann Hoensch, „daß allein Hitlers Direktiven die Staatsgründung auslösten“, wie erklärst du (dir) das? Ich habe das ausschlaggebende Wort in Hoenschs Zitat extra noch einmal fett hervorgehoben.
Insgesamt läßt sich daher feststellen, dass du zu politisch motiviert an die Sache herangehst und eine wesentliche neutrale Darstellung, die aber für eine enzyklopädische Mitarbeit unerlässlich ist, in deiner Meinung zu kurz kommt. --Benatrevqre …?! 12:01, 25. Jan. 2012 (CET)

Politisch motiviert bist du wohl. Vor allem aber unfähig, richtig zu lesen. Der renommierte und inzwischen längst verstorbene Hoensch hatte in den 70er Jahren überhaupt keine andere Möglichkeit als die Produkte kommunistischer Geschichtswissenschaft zu reflektieren, denn als damals "moderne Geschichtsschreibung" gab es überhaupt nichts anderes aus dem Land. Und Hoensch bewertet diese Quelle weder positiv noch negativ, sondern führt nur den dortigen Stand der "Forschung" auf. Im Übrigen hat Hoensch recht, dass Hitler natürlich Einfluß auf die Staatsgründung hatte. Aber das ist ein Unterschied zu unserem Streitpunkt, nämlich, dass der Staatenbund gewaltsam aufgelöst wurde. Und das behauptet auch Hoensch nicht. Denn was passiert wäre, wenn die Slowakei 1938/39 die Sezession nicht gewollt hätte, ist reine Spekulation. Die Sezession lief ja grade deshalb gewaltfrei ab, weil der Wille dazu von Slowaken vorhanden war. --134.147.166.157 12:48, 25. Jan. 2012 (CET)

Jetzt wird’s ja völlig absurd, was du hier so aus mutwilliger Eigeninterpretation auftischst, nur weil du mir keine hinreichend durch Fachliteratur belegte Sachargumente entgegenbringen kannst; Lipschers Zitat ist als einzige Sekundärquelle außerdem denkbar zuwenig. Das anerkannte Werk Studia Slovaca, aus dem ich allenthalben zitierte, stammt darüber hinaus wohlgemerkt aus dem Jahr 2000. Und zu diesem Zeitpunkt war die Geschichtswissenschaft sehr wohl schon in der Lage, über die slowakische Geschichte ausreichend zu reflektieren.
Die damalige Tschechoslowakei war gewiss auch kein Staatenbund, sondern vielmehr in völkerrechtlicher Hinsicht ein Bundesstaat. Auch dies ist entscheidend und es bleibt letztlich zu klären, inwiefern man überhaupt von einem Recht auf Sezession der Slowaken ausgehen konnte, denn letzteres war in diesem Fall sehr strittig.
PS: Kannst du in Zukunft mal die störenden Zeilenumbrüche entfernen? Es ist enervierend, wenn ich oder andere da stets hinterherputzen müssen, danke! --Benatrevqre …?! 13:22, 25. Jan. 2012 (CET)
Du machst hier ständig neue Phantomdiskussionen auf. Das Buch mag zwar aus dem Jahr 2000 stammen, aber falls du es nicht verstanden hast: das ist eine Festschrift, in der lediglich alte Aufsätze von Hoensch neun zusammengestellt worden sind. Nichts mit neuer Forschung. Die Tschechoslowakei war mitnichten ein Bundesstaat im völkerrechtlichen Sinne, zugegeben: 1938 auch kein Staatenbund. Aber das steht hier auch gar nicht zur Debatte. Es geht nur um die Feststellung, dass der Staat nicht gewaltsam von außen zerstört wurde. Das steht übrigen auch in dem Artikel hier http://de.wikipedia.org/wiki/Sezession. --134.147.247.12 10:38, 26. Jan. 2012 (CET)
Quatsch, ich mach überhaupt keine „Phantomdiskussionen“ auf; du weichst doch ständig aus und lieferst mir – nach wiederholter Aufforderung! – außer diesem einen zitierten, wohl aber aus dem Zusammenhang gerissenen Satz Lipschers nichts, womit du deine vermutlich selbstausgedachten Behauptungen wissenschaftlich belegen kannst. Dass überdies in der Festgabe von und für Hoensch Studia Slovaca. Studien zur Geschichte der Slowaken und der Slowakei „lediglich alte Aufsätze von Hoensch neu zusammengestellt worden“ seien, ist erstens sehr fraglich und zweitens ohnehin unerheblich; denn offenbar waren sie zum Zeitpunkt der Publikation immer noch Stand wissenschaftlicher Forschung. Auch ist deine persönliche Meinung über das Buch irrelevant, zumal nun ganz deutlich wird, dass du dieses jetzt insofern abwerten möchtest, als es deinen POVigen Aussagen teils klar zuwiderläuft. Und wenn ich schreibe, dass die ČSR zu jener Zeit ein Bundesstaat war oder wenigstens bundesstaatliche Strukturen aufwies, dann war das auch so. Du kannst mir gewiss glauben, dass mir fachlich Staats- und Völkerrecht mehr liegt als dir; selbst Lipscher, Verfassung und politische Verwaltung in der Tschechoslowakei: 1918–1939, Oldenbourg, 1979, S. 186 ist dahingehend widerspruchsfrei derselben Auffassung. Ein Staatenbund ist rein völkerrechtlich auch denkbar unmöglich, weil die Slowakei keine eigenstaatliche Souveränität besessen hatte. Ebenso blieb dieser Bundesstaat auch bis zum Ende, siehe dazu etwa Schweisfurth, Völkerrecht, S. 339 Rn 217.
Derjenige, der „unfähig [ist], richtig zu lesen“, bist offenkundig du: Im besagten WP-Artikel handelt es sich um das Jahr 1992 (!), das mitnichten und auch keinesfalls mit 1939 und seinen Umständen gleichzusetzen ist: 1938/39 war es ein Abspaltungsprozess der Slowakei bzw. 1939 dann eine Sezession und slowakische Staatsgründung, die „allein Hitlers Direktiven […] auslösten“ (Hoensch) und die von der tschechoslowakischen Regierung nicht akzeptiert und nicht anerkannt wurde. 1992 gab es die einhellig vertretene Ansicht, dass der tschechoslowakische Bundesstaat aufzulösen sei.--Benatrevqre …?! 11:51, 26. Jan. 2012 (CET)
Ich verlange von Dir einen Nachweis, dass ich das Lipscher Zitat aus dem Zusammenhang gerissen haben. Dazu mußt du deinen Arsch aber in eine Bibliothek bewegen, denn die Seiten stehen nicht in der online Version des Buches drin. Du kannst dir aber mal ansehen, was dein geliebter Hoensch zum Thema Bundesstaat auf der Seite 144 der Studia Slovaca geschrieben hat. Zudem ist es auch nicht deine Aufgabe ein Urteil darüber abzugeben, ob die Slowaken das Recht hatten sich abzuspalten oder nicht. Du sollst, wie gesagt, kein Gutachten schreiben. --134.147.166.239 12:37, 26. Jan. 2012 (CET)
Ich werde nicht deine Aufgaben übernehmen. Bring gefälligst anerkannte Fachliteratur, die deine persönliche Meinung, „der Akt der slowakisch. Landesregierung mag zwar unter nicht immer korrekten Mitteln geschehen sein, war aber nicht verfassungswidrig“ stichhaltig belegt.
Was Hoensch, S. 144 anbelangt: Ich habe zum einen auf Lipscher verwiesen und zum anderen ganz deutlich geschrieben, „dass die ČSR zu jener Zeit ein Bundesstaat war oder wenigstens bundesstaatliche Strukturen aufwies“, und von dem weicht auch das Autonomie-Gesetz oder Hoensch nicht weit ab. Selbst wenn die ČSR also ein Einheitsstaat (Hoensch) blieb, dann war dieser Staat immer noch weit mehr an einem Bundestaat als an einem Staatenbund (wie du letzteren anfänglich meintest) dran; doch auch dies ändert letztlich nichts an der Frage, ob die Sezession rechtmäßig war. Darüber hinaus sind „souveräne Nationen“ ≠ souveräne Staaten. Ich habe auch nicht in Anspruch genommen, dies zu beurteilen oder beurteilen zu wollen, sondern dafür braucht es einschlägige Rechtsliteratur, wobei du ja scheinbar außerstande bist, diese zu liefern (siehe oben: Belegpflicht für Behauptungen). Wohl aber hast gewiss auch du keine Kompetenz, den Abspaltungsprozess der Slowakei als rechtmäßig anzuerkennen oder von einem Recht der Slowaken, sich abzuspalten, ohne Belege auszugehen. --Benatrevqre …?! 12:51, 26. Jan. 2012 (CET)
Ach so, wenn ich Lipscher zitiere, ist das POV. Bei dir ist er eine reputable Quelle. Und das mit dem Bundesstaat ist wieder eine Interpretation von dir und wieder eine Phantomdebatte. Es geht im Artikel nur darum, dass der Staat nicht gewaltsam zerbrochen ist. Und den Nachweis hast du bisher nicht erbracht. --134.147.166.239 12:55, 26. Jan. 2012 (CET)
Nein, das habe ich so nicht behauptet; es ist auch keine Interpretation von mir, sondern von Lipscher. Und eine „Phantomdebatte“, was immer du auch darunter verstehen willst, ist es auch nicht.
Dann belege die Auffassung, dass „der Staat nicht gewaltsam zerbrochen“ sei. Das Lipscher-Zitat taugt dafür jedenfalls nicht, denn dieser bezieht sich nur auf den „eigentlichen Entschluß zur Sezession der Slowakei“ – und dem steht auch Hoensch nicht entgegen, wenn er schreibt, dass „er den im slowakischen Volk lebendigen Wunsch, sein politisches Schicksal in einem eigenen Nationalstaat zu gestalten“, nicht „schmälern [wolle]“. Hoensch aber geht an dieser Stelle weiter als Lipscher und merkt zusätzlich an, dass „Hitlers Direktiven, [die] die Staatsgründung auslösten“, „nicht verschwiegen werden“ dürfen. Folglich läßt Lipscher diesen bedeutenden, wenn nicht gar wesentlichen Sachverhalt außer Acht.
Einen Nachweis, dass man durchaus von einer gewaltsamen Auflösung der Tschechoslowakei (und somit nicht nur der Rest-Tschechei) ausgehen kann, habe ich sehr wohl anhand des Verweises auf Khan (s.o.) erbracht. In der Fachliteratur finden sich übrigens auch andere renommierte Autoren, die dasselbe schreiben, z. B. Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, 2007, S. 70, Fn 136. Beachte hierbei insbesondere die beiden einführenden Sätze und den Schlusssatz, wo beide Male auf das rechtliche Staatsgebiet der Tschechoslowakei bzw. den Tschechoslowakischen Staat abgehoben wird. Gleichwohl gibt es auch zu letzterer Auffassung konträre Meinungen im völkerrechtlichen Schrifttum und es ist umstritten, ob der tschechoslowakische Staat tatsächlich durchwegs bestanden hat; doch darauf will ich mich vorrangig gar nicht beziehen, sondern vielmehr auf die Tatsache eingehen, dass eine Sezession von einem Gesamtstaat (hier: des slowakischen Teils/der slowakischen Nation von der ČSR) nicht eo ipso als „nicht gewaltsam“ betrachtet werden kann. --Benatrevqre …?! 11:48, 27. Jan. 2012 (CET)
Das ist eine absolut unsinnige Argumentationsweise. Die umstrittene völkerrechtliche Position ist ja erst ex post geschaffen worden. Aus der Sicht von Benes heraus. Genau dies ist aber absolut uninteressant. Das hatte ich mehrfach schon geschrieben. Der slowakische Landesteil ist doch nicht gegen seinen eigenen Willen abgespalten worden! Wo ist denn dort die Gewalt? Und warum sind denn die slowakischen Politiker nach dem Krieg fast alle gerichtlich verfolgt worden, wenn sie das Opfer von Gewalt geworden sind?--134.147.166.153 12:46, 27. Jan. 2012 (CET)
Wer behauptet das? Du? Vergiss es, deine persönliche Meinung dazu ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht relevant. Der slowakische Landesteil wurde gegen den Willen des tschechoslowakischen Gesamtstaates abgespalten. Die Sezession beschädigte folglich die territoriale Integrität der ČSR. Hierbei wurde ihr Gewalt angetan. Ist das etwa so schwer verständlich? --Benatrevqre …?! 13:02, 27. Jan. 2012 (CET)
Und wer hat den Willen des slowakischen Landesteil im Gesamtstaat vertreten?--134.147.166.153 13:08, 27. Jan. 2012 (CET)
Die tschechoslowakische Regierung hatte jedenfalls diesen Anspruch. Aber darauf kommt es doch rechtlich gar nicht wesentlich an, sondern darauf, dass der existenzielle Bestand der Tschechoslowakei beeinträchtigt, ihre territoriale Unversehrtheit beschädigt und die auf der Verfassung beruhende verfassungsmäßige Ordnung geändert wurde. Hatte die slowakische Landesregierung durch diese möglicherweise völkerrechtswidrige Sezession etwa einseitig ein Recht dazu? Dies könnte nur dann eindeutig bejaht werden, wenn der tschechoslowakische Staat sich selbst hätte aufgelöst oder zumindest der Anschein, faktisch in seine Bestandteile zu zerfallen, angenommen würde. Dann wäre die Unabhängigkeit der Slowakei wohl widerspruchsfrei auch seitens der Rest-Tschechei ein legitimer Rechtsakt gewesen. Hier kommt wieder zum Tragen, was man bei Bentzien, S. 70, lesen kann: „Die Staatenpraxis zeigt, daß die durch die politischen Machtverhältnisse geschaffene tatsächliche Lage und das Selbstbestimmungsrecht der Völker sich in einem oft unauflösbaren Spannungsverhältnis befinden.“ --Benatrevqre …?! 14:00, 27. Jan. 2012 (CET)
Das stimmt so absolut nicht. Die verfassungsmäßige Ordnung von 1918/20 war bereits durch das Münchener Abkommen geändert worden und formal war die Verfassung durch das Autonomiegesetz vom November 1938 abgeändert worden. Und zu diesem Zeitpunkt war dies alles rechtlich in Ordnung. In dem Autonomiegesetz wird eine Sezession nicht ausdrücklich verboten, ebenso wenig in der Verfassung von 1918. --134.147.247.12 10:33, 30. Jan. 2012 (CET)
Ach komm, ich hab jetzt keinen Bock mehr, mit einem augenscheinlichen Amateur zu diskutieren, der lediglich mit seinem subjektiven POV argumentiert und es in der Sache nicht fertig bringt, wissenschaftlich haltbare Belege für seine Behauptungen zu liefern. Und zwar nicht erst, nachdem man jedes Mal danach bittet und dich auffordert, sondern sowas verlange ich gleichzeitig, wenn du deinen Beitrag schreibst! Um die Gebietsabtretungen durch das Münchner Abkommen geht es hier gar nicht, und ob das alles „rechtlich in Ordnung“ gewesen war, ist hinsichtlich der nachträglichen Nichtigkeit des Abkommens auch äußerst fraglich, zumindest politisch bestand und besteht heute Konsens über letzteres. Die verfassungsmäßige Ordnung wurde in Bezug auf die Existenz des tschechoslowakischen Gesamtstaat ebenso nicht fundamental durch das Abkommen angegriffen, wohl aber logischerweise durch die Sezession des slowakischen Teils. Was das Autonomie-Gesetz anbelangt, ob es in dieser Frage überhaupt eine Rolle spielt und wie die Sezession rechtlich durch die Völkerrechtsliteratur bewertet wird, das habe ich bereits erschöpfend ausgeführt; selbst wenn – wie du behauptest – diese nicht ausdrücklich (also durch eine entsprechende verfassungsrechliche Bestimmung) verboten war, ist es unerheblich. Ich sehe es zudem nicht mehr ein, mich dahingehend nochmals zu wiederholen. --Benatrevqre …?! 13:29, 30. Jan. 2012 (CET)

Habe heute Beneš-Dekrete‎ sperren lassen, siehe auch die Anmerkung von Hozro. Gruß -jkb- 10:27, 3. Feb. 2012 (CET)

Danke, geht i.O. --Benatrevqre …?! 13:09, 3. Feb. 2012 (CET)