Benutzer Diskussion:LHR-Law

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von LHR-Law in Abschnitt Offenlegung: Bezahltes Schreiben
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Guten Tag

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Diese Webseite ist hier ungeeignet, sowohl als Weblink als auch als Beleg. Daher bitte nirgendwo wieder einfügen. --Schnabeltassentier (Diskussion) 03:08, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Habe ich mich unklar ausgedrückt? Beim nächsten Versuch werde ich deine Sperrung beantragen. Deine Seite landet dann auf der Spam Liste. --Schnabeltassentier (Diskussion) 03:18, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Guten Tag Schnabeltassentier,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Falls wir Ihrer Meinung als Neuautoren nach etwas falsch gemacht haben sollten, tut uns das leid. Ihre beiden Mitteilungen, die ja nun nur ca. 10 Minuten auseinanderliegen, haben uns erst jetzt erreicht. Die Drohungen wären somit gar nicht nötig gewesen. Die Unfreundlichkeit ist unseres Erachtens ohnehin fehl am Platze: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikiquette.

Sie drücken sich allerdings in der Tat nicht sehr klar aus. Worauf stützen Sie Ihre Einschätzung, dass ein Ratgeberartikel zu Abmahnungen in dieser Rubrik nicht geeignet sein könnte? Es sind ja nun auch andere Anwälte mit ihren Internetseiten vertreten. Vielen Dank für einen sachlichen Austausch!

Gaaaaaaaaanz sachlich: WP:WWNI: Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern. Es ist nicht Aufgabe der Wikipedia, zu erklären, wie man eine Redewendung, ein Gerät oder eine Software verwendet, wie man Käfige und Terrarien für Heimtiere einrichtet oder wie man Pflanzen am besten düngt und gießt. Ganz einfache Sache. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:47, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Zu deinen Fragen

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Hallo, zu deinen Fragen:

  • Unter WP:Belege ist beschrieben, was geeignete Belege sind. Gefordert ist wissenschaftliche Fachliteratur. Eine private Anwaltswebseite zählt aus unserer Sicht eindeutig nicht dazu.
  • Es gibt bei Wikipedia keine Gleichbehandlung im Unrecht. Wir beurteilen jeden Einzelfall, was angesichts von zwei Mio. Artikeln auch nicht anders möglich wäre. Konkrekt heißt das: es kann durchaus sein, dass schlechte Belege/Links in anderen Artikeln zu finden sind. Dies rechtfertigt jedoch nicht, ähnliche Links in andere Artikel einzufügen.
  • Zu deiner Anfrage bzgl. des Mentorenprogramms: falls du hier gerne weiter mit Fachwissen (und natürlich geeigneten Belegen) beitragen möchtest, kann ich dich gerne in das Mentorenprogramm übernehmen. Andernfalls würde ich dein Gesuch entfernen.

Gruß --Schnabeltassentier (Diskussion) 06:15, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Und wenn der Anwaltskanzlei aufgefallen sein sollte, das man ja hier mal ein bisserle SEO machen könnte: ist nicht. Auf die Idee sind schon andere gekommen - und gescheitert, weil: das will Wikipedia wirklich nicht. Ihr kennt euch da doch etwas aus, möchte man meinen, siehe z.B. hier. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:42, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Vielen Dank für Ihre sachlichen Erläuterungen. Es geht doch! ;-) (wobei das ewige Geduze schon noch gewöhnungsbedürftig ist...).

Natürlich sieht man sich gerne selbst in der Wikipedia und hätte auch nichts dagegen, dort öfter zu erscheinen. Dass der Link unter "Abmahnung" nicht passt, sehen wir ein. Das war offen gestanden auch mehr ein Test, der, das sehen wir ebenfalls ein, fehl am Platze war. Dennoch ist es bei unserer Tätigkeit häufig so, dass wir bspw. an interessanten Verfahren mitwirken, die für auch die rechtliche Seite von Wikipedia-Artikel interessant sein könnten. Da sollte es doch nicht nötig sein, krampfhaft auf fremde Beiträge auszuweichen, nur um sich nicht dem Vorwurf eines SEO-Versuchs auszusetzen (Wikipedia-Links sind ja ausserdem ohnehin no-follow).

Wir bitten uns außerdem zugute zu halten, dass wir hier mit offenen Visier unter unserem Kanzleinamen angemeldet und aufgetreten sind und somit nicht verdeckt und rücksichtslos irgendwelche Links erschleichen wollten. Es gibt einfach zahlreiche (Spezial-)Themen, in denen wir für Nutzer Wertvolles beitragen können. Wir werden somit weiterhin versuchen, unter Beachtung der Richtlinien an den Beiträgen zu beteiligen und – das haben wir jetzt als oberstes Gebot verstanden – nicht den Link dazu benutzen, sondern den Beschreibungstext, um Spam-Vorwürfen vorzubeugen.

Einverstanden? --LHR-Law (Diskussion) 03:35, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

WP:DU Wir sind nun mal IKEA bzw. AMAZON. Und was das offene Visier angeht: Wir schützen Unternehmen und Persönlichkeiten in den Medien.? So so. Und wir schützen uns vor Stalkern, Mobbern und Co. mit einem Benutzernamen. Ich wüßte nicht, was an einem geschlossenen Visier falsch sein sollte. Es gab auch hier schon genügend Beispiele, selbst meinen Benutzernamen gibt es als Facebookaccount. Habe damit nur rein gar nichts zu tun, ich habe den nicht angelegt. Siehe dazu Benutzer:Schmitty/Stuart Styron. Also was bringt ein offenes Visier? Das man am Ende hier verleumdet und gestalkt wird und dann - haha - einen Anwalt braucht? Vorsicht ist die Mutter der Kiste des Porzellans. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 03:54, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Wikipedia = IKEA und AMAZON? Billig zusammengeschustert und von ausgebeuteten Mitarbeitern betreut? Das sehen wir anders... ;-). Unser Hinweis sollte übrigens keine Kritik an Ihrem Benutzernamen sein. Pseudonymität hat natürlich ihre Existenzberechtigung und ist sogar gesetzlich geschützt. Das kann jeder halten, wie er möchte. In Ihrem Fall als Wikipedia-"Türsteher" sogar mehr als verständlich. --LHR-Law (Diskussion) 04:07, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Also dann: verwende zukünftig gute Belege, und du darfst gerne mitarbeiten. Bei weiteren Fragen kannst du mich einfach auf meiner Diskussionsseite ansprechen. Gruß --Schnabeltassentier (Diskussion) 04:18, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ach, ich kaufe bei IKEA und bei Amazon habe ich schon gearbeitet, meine IKEA-Sachen sind gut und Amazon als Arbeitgeber war zwar etwas seltsam (typisch Ami halt), aber korrekt. Jedenfalls ist das meine Erfahrung. Und Wikipedia billig zusammengeschustert? Nun ja, in großen Teilen immer noch, bis zu einer echten Enzyklopädie dauert das noch. Aber wir arbeiten dran... :D
Im übrigen kann ich Kriddl empfehlen, der ist selber Jurist. Vielleicht kann ein Jurist, der Wikipedia kann, einem Juristen, der Wikipedia nicht kann, helfen. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 04:20, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Wir werden uns bemühen! --LHR-Law (Diskussion) 06:59, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Unterschrift

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Hallo LHR-Law,

vielen Dank für deinen Diskussionsbeitrag. In der Wikipedia ist es üblich, Diskussionsbeiträge zu signieren. Dazu schreibst du einfach --~~~~ dahinter. Alternativ kannst du auch mit dem Signatur-Icon (Signatur und Zeitstempel) oberhalb des Bearbeitungsfensters die vier Tilden einfügen. Die Software wandelt die Tilden beim Speichern automatisch in deinen Benutzernamen oder deine IP-Adresse und einen Zeitstempel um. Damit ermöglichst du anderen Autoren die Zuordnung deines Beitrages zu einem Diskussionsthema.

Viele Grüße, --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:45, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. --LHR-Law (Diskussion) 03:37, 16. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Offenlegung: Bezahltes Schreiben

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Hallo, ist dir/euch Wikipedia:Interessenkonflikt bekannt? Falls nicht, bitte mal lesen. Insbesondere möchte ich auf Nr. 8 hinweisen. Die Nutzungsbedingungen verlangen eine Offenlegung für bezahltes Schreiben. Das ist z.B. bei diesem Edit unterblieben, mit dem ihr Links auf eure Kanzleiseiten gesetzt habt. Ihr könnt bezahltes Schreiben kennzeichnen über

  • eine Erklärung auf der Benutzerseite,
  • eine Erklärung auf der Diskussionsseite, die bezahlte Beiträge begleitet, oder
  • eine Erklärung in der Bearbeitungszusammenfassung, die bezahlte Beiträge begleitet.

Ich empfehle eine WP:Verifizierung (dann gibt es auch keine Missverständnisse bzgl. eures Benutzernamens) in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung auf eurer Benutzerseite. Viele Grüße, --Mangomix 🍸 16:17, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die Hinweise. Die Verifizierung werden wir nun vornehmen. Die Nutzungsbedingungen beachten wir genau. Im vorliegenden Fall liegt kein Interessenkonflikt vor, da wir unsere (kurzen und sachlich gehaltenen) Hinweise einerseits mit einem sachlich fundierten Artikel und andererseits mit einem Urteil des LG München I belegen. Der Nutzer kann sich somit im Sinne der Vorgaben mit objektiven Informationen eine eigene Meinung bilden. Die Voraussetzung "Bezahltes Schreiben" ist ebenfalls nicht erfüllt. Wie kommen Sie darauf? --LHR-Law (Diskussion) 09:33, 17. Mär. 2018 (CET) (falsch signierter Beitrag von 2601:1c2:4d00:46ba:5c1:60d9:2458:ecca (Diskussion) 22:33, 17. Mär. 2018)Beantworten

Gerne. Bitte nicht falsch verstehen, an genanntem Edit gab es inhaltlich nichts auszusetzen, im Gegenteil, die neurere Rechtsprechung fehlte ja noch im Artikel. Dennoch liegt der Interessenkonflikt doch auf der Hand, denn deine bisherigen Artikel-Bearbeitungen waren alle (!) mit Links auf die Website von LHR-Law verbunden. Das ist IK per excellence. Bitte einfach WP:Belege beachten – Links auf kommerzielle Websites (zumal die eigene) werden hier nicht gerne gesehen, SEO erst recht nicht. Als Bezahltes Schreiben iSd. Nutzungsbedingungen gilt im übrigen jede Bearbeitung, für die man „eine Vergütung erhält oder erwartet“ – also bei offiziellen Unternehmensaccounts im Prinzip alles. Eben deswegen würde ich auch zu einer Verifizierung raten, dann erklärt man das einmalig auf der Benutzerseite und gut ist. Viele Grüße, --Mangomix 🍸 00:57, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Vielen Dank nochmal. Wie gesagt, die Verifizierung nehmen wir gerne vor. Wir haben nicht vor, uns zu verstecken, zu spammen oder SEO zu betreiben. Wenn wir mit interessanten Informationen zu Wikipedia-Artikeln beitragen können, werden wir das weiterhin tun und auch gegebenenfalls auf unsere eigene Seite verlinken, wenn uns das sinnvoll erscheint. Und das ist eben immer dann der Fall, wenn unsere Kanzlei an einem interessanten Rechtsstreit oder einer neuen Entscheidung beteiligt war und mit einem unveröffentlichten Urteil aufwarten kann. Die Regeln zum Interessenkonflikt sind ja kein Selbstzweck. Bitte prüfen Sie auch Ihre Auffassung, dass hier "bezahltes Schreiben" vorliege nochmal. Das ist nicht der Fall. Sinn der entsprechenden Regelung ist es, den falschen Eindruck zu vermeiden, jemand schreibe aus eigenem Interesse, während er in Wirklichkeit für seine Beiträge eine Vergütung erhält oder erwartet. Das ist ja nun bei uns offensichtlich nicht der Fall. Denn wir schreiben ja in unserem eigenen Namen. Auch wenn Sie es gut meinen: Das Äquivalent im Wettbewerbsrecht ist die sogenannte "Schleichwerbung". Und das ist ein schwerwiegender Vorwurf, den wir uns insbesondere, da wir offen unter unserem Namen veröffentlichen, nicht gefallen lassen möchten. --LHR-Law (Diskussion) 01:28, 18. Mär. 2018 (CET)(falsch signierter Beitrag von 2601:1c2:4d00:46ba:5c1:60d9:2458:ecca (Diskussion) 01:31, 18. Mär. 2018)Beantworten

„wir schreiben ja in unserem eigenen Namen“: Hihi, heute wohl nicht – die o.g. Beiträge kamen von einer IP aus den USA (hab sie mal nachsigniert). War bestimmt ein Versehen (Passwort nicht zur Hand?), aber sehr passend zum Thema. Könnte jeder sein, genau wie sich jeder für LHR-Law ausgeben könnte. Auch deshalb ist eine Verifizierung für euch sinnvoll. (Bitte bei Nichtgefallen mein Wikipedia-„Du“ im Geiste wohlwollend durch „Sie“ ersetzen!)
Zur Sache: Du möchtest eure „eigene Seite verlinken“, wenn die „Kanzlei an einem interessanten Rechtsstreit […] beteiligt war“. Beruflich beteiligt am Thema, über das man schreibt: was bitte ist das sonst, wenn kein Interessenkonflikt? Es ist übrigens nicht verboten, mit IK zu editieren – das tun hier sehr viele! – man sollte sich dessen nur bewusst sein und sein Handeln ggf. anpassen. Beispielsweise könntest du Links erst auf der Disk vorschlagen und es anderen Autoren überlassen, sie in Artikel zu übernehmen. (Nur mal so als Anregung!) Sobald ein IK allerdings aus bezahltem Schreiben resultiert, muss er offengelegt werden - das steht klippp und klar in den Nutzungsbedingungen, die man mit jedem Edit akzeptiert.
Die Annahme, Bearbeitungen eines Unternehmensaccounts, die obendrein thematisch mit dessen Kerngeschäft zu tun haben, würden nicht im Rahmen bezahlter Tätigkeit erfolgen, halte ich für abwegig. Bei der Offenlegung geht es um Transparenz, weniger um Wettbewerbsrecht: Für Mit-Autoren wie für Leser soll erkennbar sein, ob jemand für seine Bearbeitungen vergütet wird. Die drei Möglichkeiten dazu habe ich dir genannt. Üblich ist ein Hinweis auf der Nutzerseite. Wenn du annimmst, es genüge, euch mit dem Benutzernamen zu erkennen zu geben (was sinnvoll und ehrenwert ist), irrst du. Ein naheliegender Name ist keine Offenlegung bezahlten Schreibens! Zumal eurer nur eine Abkürzung ist - der kleine Unterschied zwischen „LHR-Law“ und „Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft“ dürfte bekannt sein? Aber ihr wollt euch ja verifizieren lassen, das ist gut und ändert die Lage: Verifiziert wird auf eurer Nutzerseite eine Box mit vollem Namen und Domain erscheinen. Manche sehen darin zugleich eine Offenlegung bezahlten Schreibens. Das stimmt nicht, denn Verifizierung und bezahltes Schreiben müssen nicht zusammenfallen. Zudem ist ja denkbar, dass ein Unternehmensaccount im Auftrag Dritter (z.B. Kunden, Mandanten) tätig wird. Daher am besten richtig machen und auf deiner Nutzerseite die erforderliche Erklärung abgeben. Ein paar Buchstaben zum Wie und Woher (z.B. Ansprechpartner für das Account, eure Absichten hier) schaden auch nicht. Schönen Sonntag! --Mangomix 🍸 09:02, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Nur noch mal kurz, da wir uns sonst wiederholen: Verifizierung ok. Das haben wir ja nun schon mehrfach gesagt, dass wir diese ebenfalls für sinnvoll halten und auch vornehmen werden. Zu Ihrem Detektiv-Nebenjob am Wochenende: IP-Adressen haben nichts mit der Identität des Schreibenden zu tun. Vielleicht finden Sie auf unserer Internetseite auch heraus, woran es liegt, dass wir ab und zu mit US-IP schreiben. ;-) Zum Thema "bezahltes Schreiben" kommen wir offenbar nicht auf einen Nenner: Wir werden ja für die Bearbeitung nun einmal nicht vergütet. "Du" sagst doch selbst "Das stimmt nicht, denn Verifizierung und bezahltes Schreiben müssen nicht zusammenfallen." Eben! Ich denke, wir können die Diskussion nun hier schließen. Vielen Dank für die Anregungen! --LHR-Law (Diskussion) 16:28, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Ach und jetzt verstehe ich auch, was "Du" mit der IP-Adresse meinst. Ich hatte tatsächlich übersehen, dass ich bei der Kommentierung nicht angemeldet war. DAS könnte tatsächlich jeder gewesen sein. Mea Culpa! --LHR-Law (Diskussion) 17:05, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten