Benutzer Diskussion:Quaestio Iuris/Archiv/2016/September

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Quaestio Iuris in Abschnitt Angabe „nicht amtlich“
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Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Hallo Quaestio Iuris, das Gesetz ist in Kraft. Warum revertierst du meine Aktualisierung? Viele Grüße --Forevermore (Diskussion) 17:17, 3. Sep. 2016 (CEST)

Weil das Gesetz über die Entwurfsphase nie hinausgekommen ist. Freundliche Grüße, --Quaestio Iuris 17:33, 3. Sep. 2016 (CEST)
Oh, ich habe meinen Fehler erkannt. Aus der Kategorie:Geplante Rechtsquelle sollte der Artikel trotzdem entfernt werden, da dort nur Rechtsquellen aufgenommen werden sollten, die tatsächlich irgendwann einmal in Kraft treten werden. Viele Grüße --Forevermore (Diskussion) 18:08, 3. Sep. 2016 (CEST)
Hm, wo steht das? Freundlichen Gruß, --Quaestio Iuris 18:22, 3. Sep. 2016 (CEST)

Ich bitte dich, auf der Diskussionsseite des Artikels zu reagieren. --Forevermore (Diskussion) 18:51, 3. Sep. 2016 (CEST)

Der Abschnitt kann offensichtlich nicht archiviert werden, weil Du weiter ohne Diskussion Deinen Stiefel gegen alle anderen durchsetzen möchtest, legst Du es tatsächlich auf eine VM an? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:24, 5. Sep. 2016 (CEST)

Dieser Diskussionsabschnitt behandelt ein anderes Gesetz. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 09:33, 5. Sep. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quaestio Iuris 09:33, 5. Sep. 2016 (CEST)

Was versprichst du dir eigentlich von deinem Verhalten. Meinst du ersthaft, dass du dich mit deiner Mischung aus Revertierung und Diskussionsverweigerung dauerhaft durchsetzen kannst?
Im Übrigen: Die Grußformel "Hochachtungsvoll" ist in meinen Augen reiner Hohn, denn dein Verhalten ist nicht von Achtung gegenüber den anderen Autoren geprägt. --Forevermore (Diskussion) 09:40, 5. Sep. 2016 (CEST)

Deine Unterstellungen erfüllen wiedereinmal den Straftatbestand der Verleumdung. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 09:46, 5. Sep. 2016 (CEST)

Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Moin!

Es geht um Deinen Edit war gegen mehrere Benutzer im Artikel Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, aber das war Dir ja sowieso klar. Wann wirst Du die dortige Diskussionsseite aufsuchen, um Deine abweichende Meinung so zu erläutern, dass ggf. die anderen Dir zustimmen, bzw. wie gedenkst Du damit umzugehen, wenn Du weiterhin allein gegen alle dastehst? Dein unhöfliches Abwürgen einen drüber, mit dem höhnisch/hämischen Hochachtungsvoll passt übrigens nicht mal ansatzweise zu der Grafik oben rechts hier auf der Seite. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:48, 5. Sep. 2016 (CEST)

Ich habe meinen Diskussionsbeiträgen und Bearbeitungskommentaren in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 09:56, 5. Sep. 2016 (CEST)
Dann wirst Du damit leben müssen, dass Deine Minderheitenmeinung auf der Vorderseite keinen Bestand hat. Bisher kam nichts sachdienliches von Dir dazu. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:59, 5. Sep. 2016 (CEST)
Der Artikel beschreibt nicht meine Meinung. Er gibt Tatsachen wieder die sich aus den angegebenen Quellen ergeben. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 10:06, 5. Sep. 2016 (CEST)
Da hat aber einer Schwein gehabt, um 1 Sekunde wurde die objektiv falsche Version noch eingestellt und dann gesperrt, somit ist zumindest für 1 Woche Deine Meinung weiterhin auf der Vorderseite, Glückwunsch. Das ändert aber nichts daran, dass nach Ablauf der Sperre, sofern von Dir keine Argumente kommen, die korrekte Version, ggf. noch ein wenig verbessert, wieder eingestellt werden wird. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:15, 5. Sep. 2016 (CEST)
Ich habe nichts gegen Verbesserungen. Für Deine sonstigen Behauptungen bist Du selbst beweispflichtig. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 10:23, 5. Sep. 2016 (CEST)
Du hast bislang alle Verbesserungen rücksichtslos und ohne Begründung auf Deine Version zurückgesetzt. Deine Version gibt nicht Tatsachen wieder, sondern formuliert Deine spezifische Sicht der Dinge, die mindestens umstritten ist, imho klar falsch. Wenn Du gerne Deine Formulierungen der belegten Tatsachen vorne behalten möchtest, dann musst Du schon Butter bei die Fische geben, und die anderen, die Deine Formulierungen eben genau nicht den Tatsachen entsprechend sehen, davon überzeugen, dass Du doch recht hast. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:03, 5. Sep. 2016 (CEST)
Welche Formulierungen in dem Artikel sind objektiv falsch und wie würdest Du sie beheben? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 00:16, 6. Sep. 2016 (CEST)
Inhaltliche Diskussionen zu Artikeln sollten in der Artikeldisk stattfinden, nicht versteckt auf irgendwelchen Benutzerdisks. Lies einfach dort nach und beteilige Dich dort. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 07:26, 6. Sep. 2016 (CEST)
Warum setzt Du diese Diskussion, nachdem ich Dir erklärte, dass ich meinen Diskussionsbeiträgen und Bearbeitungskommentaren in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen habe und Du für deine Behauptungen selbst beweispflichtig bist, dann fort? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 15:34, 6. Sep. 2016 (CEST)
Um Dich darauf hinzuweisen, dass alles, was Du hier behauptest für den Artikel völlig irrelevant ist, und Du bislang für Deine Einzelmeinung die notwendigen Argumente schuldig geblieben bist. War nur der Versuch von Höflichkeit, sorry. Du bist beweispflichtig, nicht die andern. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:17, 6. Sep. 2016 (CEST)
Auch für diese Behauptungen bist Du beweispflichtig. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 16:33, 6. Sep. 2016 (CEST)
Eindeutig nein. Wenn ein Konsens auf der Artikeldisk erzielt wird, gilt der. Wer bei der Disk nicht mitmacht, stimmt dem zu. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:12, 6. Sep. 2016 (CEST)
Und auch für diese Behauptungen bist Du beweispflichtig. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:12, 6. Sep. 2016 (CEST)

Hallo Quaestio Iuris, es hilft nichts, den eigenen Standpunkt ohne Rücksicht auf Verluste durchzudrücken. Da kommt nur eine Artikelsperrung und vielleicht zusätzlich noch eine Benutzersperrung heraus. Sei so gut, und gehe auf die Einwände der anderen Kolleginnen und Kollegen ein, und sei vor allem kritisch mit dir selbst. Vielen Dank. --Opihuck 20:41, 5. Sep. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quaestio Iuris 17:33, 7. Sep. 2016 (CEST)

Maximal-Sorry!

Lieber Quaestio Iuris, das tut mir wirklich extrem leid. Ich habe den ganzen Tag an der Recherche und dem Text gesessen und dann kam dieser Bearbeitungskonflikt, weil Du netterweise wieder geholfen hast. Aber ich wußte nicht, wie ich das hätte anders lösen können. Entweder musste ich Deine oder meine Arbeit kaputt machen. Zum Einarbeiten war beides zuviel und dann hätte ich den Überblick verloren und wäre im Chaos versunken. So hab ich mich entschieden, Deine Arbeit zu zerstören. Das ist nicht nett! Bitte verzeih. Und wenn es keine Zumutung wäre, würde ich mich freuen, wenn Du mich nochmal besuchen kämst. Ich bin jetzt raus und gehe in den Feierabend. Herzlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 20:20, 7. Sep. 2016 (CEST)

Da meine Änderungen ja nicht sonderlich umfangreich sind, sollte es Dir eigentlich keine Mühe bereiten sie wieder einzuarbeiten. Freundlichen Gruß, --Quaestio Iuris 10:25, 8. Sep. 2016 (CEST)
Och Mööönsch! Sei doch nicht so streng mit mir! Klar, hab ich gestern Abend auch schon überlegt, wie ich das hinbekomme. Und wär' ja auch mein Job, ich hab's ja schließlich verballert. Aber das kostet mich Stunden. Jaul! Na gut, wenn Du keine Lust hast, muss ich alleine, aber nett wär's scho! Immerhin bin ich dann auf die Idee gekommen, den Bearbeitungsbaustein einzufügen. Wäre das nicht ne Belohnung wert? ein lächelnder Smiley 
Lieben Gruß --Andrea014 (Diskussion) 11:16, 8. Sep. 2016 (CEST)
Belohnung
Belohnung
Joah, das hast Du gaaaanz toll gemacht, Kleines.
Wenn Du allerdings tatsächlich „Stunden“ benötigst, um meine Bearbeitung zu übernehmen, dann machst Du – insbesondere nach diesem Zuckerschub – irgendetwas verkehrt.
Mit herzlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 14:45, 8. Sep. 2016 (CEST)
Da sacht der doch glatt „Kleines“ uf mich! Na warte mal, bis ich groß bin! Wehe, wenn die alte Schrippe dann los gelassen... Und Du weißt genau, was ich mit Belohnung meinte! Aber den Schleck nehm' ich trotzdem. Dankeschön. Doch ich nehm' ihn mit zu mir, denn bei Dir verschwindet der ja doch nur im tiefen Verließ Deines Archivs. Nu schnell zum Doc. Der meckert mich immer, weil ich nicht mache, was er will. Ist so'n ähnlicher Knochen, wie Du.
Wie ginge es denn schneller? Ich würde in einem neuen Fenster die Versionsgeschichte aufrufen, dann Deine Version und dann jedes kleine Futzel per copy & paste rüber tragen. Und so wenig, wie Du behauptest, war es nicht!
Bis später, wenn ich mir meine Belohnung abhole. --Andrea014 (Diskussion) 15:48, 8. Sep. 2016 (CEST)
Boah, Du bist ja unersättlich! Du Luder. Bis gleich. Liebe Grüße, --Quaestio Iuris 16:48, 8. Sep. 2016 (CEST)
Tja, da kannste mal seh'n, auf wen de Dich da eingelassen hast! Aber nu mach ich mich erst mal weiter an meinen Übersetzungsversuch. Der Abend naht und der Bearbeiten-Baustein muss ja wieder raus. Auch lieben Gruß --Andrea014 (Diskussion) 17:55, 8. Sep. 2016 (CEST)
Dis is wieder typisch, Du Dickschädel5! Mir an ganz anderen Stellen helfen und alles chic machen, aber da, wo Du willst! Und was ich will, verweigerste! Warte, Rache ist süß! Ik lass mir wat einfall'n (auch wenn selber-machen keine Stunden gedauert hat)! Morgengruß --Andrea014 (Diskussion) 08:28, 9. Sep. 2016 (CEST)
Deine Argumente waren nun mal nicht überzeugend, mein Schatz. Liebe Grüße, --Quaestio Iuris 10:22, 9. Sep. 2016 (CEST)
Würd' ik Dir nu als Bärlinerin antworten, würd' ik sagn: Dir Aas kriegik! Aber machik nich, sonst zerrste mir noch zu de Vandalen! Und würd'st da jeglichet Erbarmen mit mir vermissen lass'n. Nee nich aber ooch! --Andrea014 (Diskussion) 11:03, 9. Sep. 2016 (CEST)
Na, denn sin wa aba froh, dat De nich jeantwortet hast, Froilein. Beste Grüße, --Quaestio Iuris 12:48, 9. Sep. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quaestio Iuris 20:31, 8. Sep. 2016 (CEST)

Angabe „nicht amtlich“

Diese Angabe wird nicht kursiv gesetzt. Gibt es einen besonderen Grund, der das im Falle des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten erfordert? Aktenstapel (Diskussion) 16:49, 14. Sep. 2016 (CEST)

Warum erlaubst Du dir meine Bearbeitung zuerst zurückzusetzen, um dann erst nachzufragen? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 19:57, 14. Sep. 2016 (CEST)
Die Bearbeitung wurde bereits von Benutzer:Forevermore zurückgesetzt, dem ich vertraue. Gefragt habe ich ohne Erlaubnis, darf ich eine Antwort bekommen? Aktenstapel (Diskussion) 20:45, 14. Sep. 2016 (CEST)
Mal abgesehen davon, dass der von Dir angesprochene Benutzer meinen Beitrag gar nicht zurückgesetzt hat, so bedeutet Deine Antwort, dass Du meine Bearbeitung allein nur deshalb zurückgesetzt hast, weil Du einem anderen Benutzer vertraust. Denn der Grund für mein Redigieren ist Dir ja offensichtlich unbekannt.
Damit gibst Du mir nun Anlass Dir nicht zu vertrauen.
Warum also vertrittst Du die Meinung, dass die von Dir erwähnte Angabe nicht kursiv gesetzt wird?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 01:34, 15. Sep. 2016 (CEST)
Die von Quaestio Iuris eingefügte Textauszeichnung ist zweifach freundlich, d. h. ohne die Funktion „rückgängig machen“ zu nutzen, zurückgesetzt worden (das zweite Mal durch Benutzer:Druckversion, dem ich vertraue). Der Grund, warum ich zurückgesetzt habe, ist in der vorhergehenden Antwort falsch abgeleitet worden. Er besteht darin, dass (außer an einer weiteren Stelle, an der die Kursivschreibung ebenfalls von Quaestio Iuris eingeführt und durch Rücksetzen forciert wurde) es in Wikipedia hundertfach nicht kursiv gesetzt angegeben ist und daher die Einheitlichkeit gestört wird. Gibt es einen besonderen Grund, der eine Kursivschreibung der Angabe in dem einen oder anderen Fall erfordert? Falls ja, welchen? Aktenstapel (Diskussion) 05:48, 15. Sep. 2016 (CEST)
Warum schreibst Du meinen Benutzernamen falsch? Warum schreibst Du mit mir über mich in der 3. Person? Warum sind Dir die Unterschiede zwischen entfernen, rückgängig machen und zurücksetzen nicht bekannt? Warum behauptest Du, ich hätte aus Deiner Antwort falsch abgeleitet, obwohl sich die Richtigkeit meiner Interpretation aus Deinem zweiten Diskussionsbeitrag ergibt? Warum setzt Du meine Bearbeitung zurück, wenn der Grund für Dein Zurücksetzen darin besteht, „dass […] es in Wikipedia hundertfach nicht kursiv gesetzt angegeben ist und daher die Einheitlichkeit gestört wird“? Warum erfragst Du den Grund für die von mir getätigte Kursivschreibung, wenn die Nichtkursivschreibung für Dich somit eine Störung der Einheitlichkeit darstellt?
Und falls Du dich rhetorisch vertan und das Gegenteil gemeint haben solltest: Warum ist Dir Einheitlichkeit wichtiger, als das optische Hervorheben von Hinweisen?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 14:14, 15. Sep. 2016 (CEST)
Ich habe die Schreibweise korrigiert, das war ein Versehen, weshalb ich um Nachsicht bitte. Ich habe gesagt, dass ich Benutzer:Forevermore vertraue. Ich denke nicht, dass sich daraus – mit Mitteln der Logik – eine Aussage über den alleinigen Grund für ein Rücksetzen ableiten ließe. Ich habe über die (Un-)Wichtigkeit optischen Hervorhebens in der Diskussion keine Aussage getroffen. Ich frage nach dem Grund für die wiederholt eingefügte Kursivschreibung, weil er mich interessiert. Steht diese Mitarbeit von Quaestio Iuris im Zusammenhang mit einer empirischen Studie zur Toleranz der Autoren von Wikipedia? Offenbar steht die versuchte Hervorhebung der Angabe in einem Missverhältnis zur Akzeptanz von vier anderen Nutzern. Darf ich die Antwort erfahren? Aktenstapel (Diskussion) 16:05, 15. Sep. 2016 (CEST)
Muss ich die Toleranz anderer Nutzer aufgrund ihrer Anzahl akzeptieren? Nein, denn die Quantität von Meinungen sagt nichts über deren Qualität aus. Und natürlich hast Du in dieser Diskussion Aussagen über die Wichtig- und Unwichtigkeit optischen Hervorhebens getroffen. Indem Du eingestanden hast, meine Bearbeitung der Einheitlichkeit wegen zurückgesetzt zu haben. Oder will der Aktenstapel dies etwa bestreiten? (Dieser Satz dient der Retoure, weil Du es schon wieder wagst, mit mir über mich in der 3. Person zu schreiben.) Für die Sinnhaftigkeit Deiner vermutlich nur rhetorisch gemeinten Frage zu einer angeblich existierenden empirischen Studie bist Du allerdings selbst beweispflichtig. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 17:40, 15. Sep. 2016 (CEST)
@Aktenstapel: Darf ich Dein Schweigen als Zustimmung interpretieren? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 14:22, 16. Sep. 2016 (CEST)
Die Wichtigkeit optischen Hervorhebens wurde von mir (noch) nicht einheitlich gehandhabt. Daher könnte mit gleicher Berechtigung eine entgegengesetzte Wichtung behauptet werden. Mir ist die Akzeptanz möglichst vieler Nutzer wichtig. Die Quantität von Akzeptanz ist für mich ein Qualitätsmerkmal mit grundsätzlich erheblichem Gewicht. (In extrem schwierigen Diskursen, die die Gesellschaft spalten, mache ich eine Ausnahme. Aber mir ist nicht bewusst, dass es sich um einen solchen handeln würde.) Soll ich das Ausweichen vor meiner hauptsächlichen, eigentlichen Frage, der ich hier nachgehe und die keineswegs rhetorisch gemeint ist (ich wüsste nicht wie), als Antwort interpretieren, die kursive Auszeichnung sei ohne besonderen Grund mehrfach versucht worden? Aktenstapel (Diskussion) 19:25, 16. Sep. 2016 (CEST)
Oh doch, die Wichtigkeit optischen Hervorhebens und dessen entgegengesetzte Wichtung wurde und wird von Dir im strittigen Artikel und unter Verweis einheitlich gehandhabt, indem Du die von mir getätigte Kursivschreibung der Einheitlichkeit wegen zurückgesetzt, und damit für verzichtbar und somit für unwichtig erklärt hast.
Wenn die Quantität von Akzeptanz für Dich ein Qualitätsmerkmal ist, dann gestehst Du hiermit ein, dass fehlende Schriftauszeichnung, sofern diese von möglichst vielen Nutzern akzeptiert wird, für Dich ein Merkmal für Qualität ist.
Dass Du vorgibst nicht zu wissen, dass meine Kursivsetzung eines Hinweises eine optische Hervorhebung bewirkt, scheint mir unglaubwürdig.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 18:50, 17. Sep. 2016 (CEST)
Ich habe mich auch auf den anderen Artikel bezogen, wo das eben noch nicht der Fall ist. Meine Frage war aber nicht, ob eine Kursivsetzung eine Hervorhebung bewirkt, sondern ob es einen besonderen Grund gibt, der das im Falle des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten erfordert. Aber nachdem so reichlich ungenutzte Gelegenheit war, darauf zu antworten, gehe ich davon aus, dass die Quaestio Iuris einen solchen Grund, sofern es ihn gibt, nicht berücksichtigt wissen will. Aktenstapel (Diskussion) 21:55, 17. Sep. 2016 (CEST)
Dann hat der Aktenstapel (Diese Anrede dient der Retoure.) offenbar endlich begriffen, dass suggestive Fragen und Vermutungen ungeeignet sind den eigentlichen Sachverhalt zu erörtern. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 16:11, 18. Sep. 2016 (CEST)
Die quaestio sine suggestionem ist bei vorhandenem Hervorhebungsgrund direkt beantwortbar. Wer hervorhebt weiß, ob es einen gibt. Die Erörterung tritt für mich in den Hintergrund, wenn ich einen Grund nicht berücksichtigen muss. Aktenstapel (Diskussion) 16:00, 19. Sep. 2016 (CEST)
Die Erörterung tritt für Dich sogar dann in den Hintergrund, wenn Du vorgibst den Grund nicht zu kennen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:05, 20. Sep. 2016 (CEST)

Angenommen, ich könnte vorgeben, einen Grund nicht zu kennen, wenn ich ihn nicht kenne. Dann müsste ich zustimmen, denn ich habe es nicht immer selbst in der Hand, ob die Erörterung desselben in den Hintergrund tritt. Ich gehe aber gern die zweite Meile mit. Gibt es denn einen Grund für die erneute Einfügung der Hervorhebung unter dem Artikel zum Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten durch die Quaestio Iuris gestern und heute? Wäre dieser ferner geeignet, einen mangelnden Konsens zu belegen? Vielleicht ergibt sich ja eine Übereinstimmung der Meinungen unmittelbar mit Bekanntgabe des Grundes? Aktenstapel (Diskussion) 23:52, 20. Sep. 2016 (CEST)

Du hast doch nicht verstanden, dass suggestive Fragen und Vermutungen ungeeignet sind einen Sachverhalt unvoreingenommen zu diskutieren.
Du hast auch nicht begriffen, dass Du es zu unterlassen hast mit mir über mich in der 3. Person zu schreiben.
Warum setzt Du diese Konversation fort, nachdem Du erklärt hast, dass Du an einer Erörterung des eigentlichen Sachverhaltes nicht interessiert bist?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 14:54, 23. Sep. 2016 (CEST)
Es geht doch um folgendes: eine Angabe wurde kursiv ausgezeichnet und mir ist nicht klar aus welchem Grund sie hervorgehoben wurde. Welche Frage wäre besser geeignet, den Grund zu erfahren, als die eingangs gestellte? Mir ist nicht bewusst, mangelndes Interesse erklärt zu haben. Soll mit der Frage zur Fortsetzung erklärt werden, dass ein Grund, sofern es ihn gibt, nicht berücksichtigt zu werden braucht? Aktenstapel (Diskussion) 17:25, 23. Sep. 2016 (CEST)
Deine vorgetäuschte Unwissenheit wird Dich nicht weiterbringen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 16:39, 24. Sep. 2016 (CEST)
Ich versichere, dass ich bezüglich dieser Frage keine Unwissenheit vortäusche, sondern tatsächlich die Antwort nicht kenne. Aus meiner Sicht ist die Antwort auch nicht offensichtlich. Sie würde mir tatsächlich im Umgang mit bestimmten Bearbeitungen weiterhelfen. Aktenstapel (Diskussion) 17:36, 24. Sep. 2016 (CEST)
Ich habe meinen Diskussionsbeiträgen in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 22:34, 25. Sep. 2016 (CEST)
Die Kursivschreibung wurde mit dem Kommentar Grund: Kein Konsens. eingefügt. Es wird also eine abweichende Meinung behauptet. Ein mangelnder Konsens folgt daraus aber nur, wenn ein berechtigtes Anliegen nicht berücksichtigt wurde. Kann die Questio Iuris ein solches begründen oder strebt sie einen Konsens gar nicht an? Aktenstapel (Diskussion) 12:47, 26. Sep. 2016 (CEST)
Zu meinen letzten Bearbeitungskommentaren in dieser Sache führe ich keine Diskussion mit Dir, da sie sich nicht an Dich richten.
Deine Frage werde ich nicht beantworten, weil sie offensichtlich an eine dritte Person gerichtet ist.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:07, 4. Okt. 2016 (CEST)
Damit andere Bearbeitungen besser nachvollziehen können, sollen Autoren im Bearbeitungskommentar kurz und korrekt beschreiben, was sie am Artikel beziehungsweise der Seite geändert haben. Diese Konvention ist folglich verletzt, wenn sich der Bearbeitungskommentar nicht an mich richtet.
Sollte ich durch die nicht abgeschlossene Art der Adressierung meiner Frage die Antwort erschwert haben, bitte ich um Entschuldigung. Die Frage ist offensichtlich an Quaestio Iuris gerichtet. Darf ich die Antwort auf meine Frage erfahren? Aktenstapel (Diskussion) 16:20, 7. Okt. 2016 (CEST)
Deine unverschämte Anschuldigung der Verletzung einer Konvention durch meine Person, erfüllt gleich zweifach den Straftatbestand der Verleumdung. Zum Einen, da es sich bei der von Dir verlinkten Seite nicht um eine Konvention, sondern um eine Hilfeseite handelt. Zum Anderen, weil niemand verpflichtet ist seine Bearbeitungskommentare so zu formulieren, dass sie sich stets an alle potentiellen Leser richten.
In Bezug auf Deine Frage nach einem berechtigten Anliegen, habe ich meinen Diskussionsbeiträgen in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:36, 7. Okt. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quaestio Iuris 23:54, 9. Okt. 2016 (CEST)