Benutzer Diskussion:Rtc/Einverständniserklärung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rtc in Abschnitt Erwähnung von Wikipedia
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Vorausfüllen

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  1. Eine passende Lizenz darf man aber schon einsetzen oder? Deine Vorlage kannte ich noch nicht. Ich habe die alte weggeschickt in 2 Versionen (GFDL, GFDL & CC-by-sa) und dazugeschrieben, dass er die passende auswählen soll und Name und Datum fertig ausfüllen soll und Notfalls das "ich" durch das passende ersetzen soll. (Das Recht kann ja auch eine Organisation haben.)
  2. Tipp/Wunsch. Ein ganzes Formbrieferl mit allem drum und dran wäre nett. Und vielleicht noch zusätzlich auf Englisch und die Lizenzlinks vielleicht gleich auf Commons. --Franz (Fg68at) 00:41, 16. Sep 2006 (CEST)
Es hat einen höheren Erziehungswert, wenn der Lizenzgeber die Lizenz selbst auswählt. Dann beschäftigt sich der ein oder andere wenigstens auch ein bisschen mit den Details der Nutzungsrechte, die er da erteilt. Viel ausmachen tuts aber nicht, wenn man es bereits einträgt, denn es ist wirklich so gefasst, dass es schon sehr deutlich klar macht, wie weitreichend diese Lizenzen im Allgemeinen sind. Ein Formbrief wie ich ihn verfassen würde, der würde Wikipedia und sonstige konkrete Verwendung nicht erwähnen, die Ideale und Philosophie der freien Lizenzen kurz erklären (Freiheit; gegen künstliche Verknappung von Immaterialgütern) und um die Spende des Bilds unter einer freien Lizenz zu Gunsten der Allgemeinheit bitten. --Rtc 03:59, 17. Sep 2006 (CEST)

Wikivoyage und CC-by-sa

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Hallo Rct Ich möchte dich anfragen ob du deine Einverstädnisserklärung unter CC-by-sa freigeben könntest, damit man sie bei wikivoyage verwenden könnten. Noch schöner wäre natürlich wenn du dich in wikivoyage anmelden würdest, und uns in Sachen Urherber und Lizenrecht beistehen könnest. Gruss Bobo11 21:33, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

ausschließlich

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„mir von diesem schriftlich das uneingeschränkte ausschließliche Nutzungsrecht übertragen wurde.“ Ausschließlich ist bei einer freien Lizenz wirklich ein Widerspruch in sich. Es reicht völlig, wenn der Lizenzgeber die uneingeschränkten (vollumfänglichen) Nutzungsrechte inne hat. ST 08:21, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten

"ausschließliches Nutzungsrecht" ist ein im Urheberrecht genau festgelegter Begriff, der einen Gegensatz zu "einfaches Nutzungsrecht" darstellt. Hier geht es außerdem um die Rechtssituation vor dem Hochladen, d.h. wenn noch gar keine freie Lizenz erteilt wurde. (Aber auch danach hat derjenige, der das ausschließliche Nutzungsrecht hat, ggfs. noch Sonderrechte, da quasi keine freie Lizenz die gesamte Macht des Rechteinhabers aufgibt.) Im Gegensatz dazu ist "der Lizenzgeber die uneingeschränkten (vollumfänglichen) Nutzungsrechte inne hat" ein Widerspruch in sich. Dieser Satzteil impliziert, dass derjenige, der das Bild hat (und nur er) das Recht hat, das Werk zu lizensieren. Aber genau das ist ja ein ausschließliches Nutzungsrecht. Wenn er kein exklusives Nutzungsrecht hätte und er trotzdem die Erlaubnis hätte, beliebigen anderen das Werk zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen, dann stünde das Werk bereits unter einer freien Lizenz (und wurde entsprechend zuvor vom Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts unter einer freigegeben), denn genau diese Möglichkeit macht eine freie Lizenz ja gerade aus --rtc 09:32, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Nein, ausschließliches Nutzungsrecht ist die Einschränkung, dass ausschließlich der Nutzungsnehmer das Bild nutzen darf, der Urheber also sich vertraglich verpflichtet, weitere Nutzungsrechte nicht zu vergeben. Wenn also ein Foto bereits irgendwo erschienen ist, kann der Urheber kein ausschließliches Nutzungsrecht mehr erteilen, weil er andere nicht mehr ausschließen kann. Wenn eine Firma etwa ein Bild exklusiv (nur für sich) verwenden will, dann benötigt sie das ausschließliche Nutzungsrecht vom Lichtbildner, damit etwa der Mitbewerber nicht mit dem gleichen Bild auf dem Markt auftaucht. Bei einer freien Lizenz ist das aber gerade nicht Sinn der Sache. Der Nutzungsgeber kann durchaus sein Bild nochmals verkaufen, wenn er mag. ST 09:42, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Wenn der Urheber einer Firma das uneingeschränkte ausschließliche Nutzungsrecht überträgt, dann verpflichtet sich die Firma nicht dazu, das Werk nur selbst zu verwenden, sondern nur der Urheber dazu, das Werk nicht noch anderweitig zu lizensieren. Daher kann die Firma das Werk sehr wohl unter eine freie Lizenz stellen, da ihr ja schriftlich das uneingeschränkte ausschließliche Nutzungsrecht übertragen wurde. Aber warum die unverständliche Ausdrucksweise des deutschen Rechts benutzen. Es geht einfach nur darum, dass jemand, der "das Copyright gekauft hat" (=uneingeschränktes ausschließliches Nutzungsrecht), das Werk unter eine freie Lizenz stellen kann. --rtc 10:05, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Wir reden aneinander vorbei: Wenn der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht erteilt, dann darf er (der Urheber) das Bild nicht mehr anderweitig verwenden. Das „ausschließlich“ bezieht sich nur auf den Urheber, nicht den Nutzungsnehmer (Firma etc.). Daher brauchen wir keine ausschließlichen Nutzungsrechte; das Wort kann in deiner Vorlage gestrichen werden. ST 10:13, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Bitte lies nochmal, was da genau steht. Es geht darum, dass eine Firma, die das Coypright an einem Werk gekauft hat, das Werk unter einer freien Lizenz freigeben kann, nichts anderes. Wenn man "ausschließlich" streichen würde, würde da stehen: "Ich erkläre [...], dass [...] bzw. mir von [dem Urheber] schriftlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht gegeben wurde." Das würde bedeuten, dass es auch ausreichen würde, wenn mir jemand eine uneingeschränkte Lizenz erteilt hat. Das genügt aber nicht, denn frei ist es nur, wenn jemand eine uneingeschränkte Lizenz nicht mir sondern "für jedermann" erteilt hat (er also bereits eine freie Lizenz erteilt hat, denn nichts anderes ist das ja) Person X ein uneingeschränktes einfaches Nutzungsrecht zu erteilen beinhaltet bereits, dass allen anderen Personen eben dieses uneingeschränkte einfache Nutzungsrecht (noch) nicht erteilt wurde. Person X dürfte es dann zwar an Person Y weitergeben, verkaufen, was auch immer, aber Person Y dürfte es eben noch nicht. --rtc 10:26, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Sorry rtc, ST hat vollkommen Recht. Wenn der Urheber das ausschließliches Nutzungsrecht an jemanden anderes überträgt, dann ist der Empfänger schlicht und ergreifend der Einzige, der eben das Recht zur Nutzung hat, niemand anderes sonst, nicht mal der Urheber selbst, weil eben "ausschließlich". Alles andere ist Unsinn bzw Vertragsbruch--Ciao • Bestoernesto 07:57, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten
@Bestoernesto: "dann ist der Empfänger schlicht und ergreifend der einzige, der eben das Recht zur Nutzung hat" Das ist so nicht gesagt. Er kann auch das Recht haben, Nutzungsrechte nach eigenem Ermessen an Dritte zu übertragen. Im übrigen ist diese Diskussion nun fast zehn Jahre alt und basiert in vielerlei Hinsicht auf falschen Annahmen. Gemäß den diversen Linux-Klauseln im UrhG muss der Urheber nämlich in jedem Fall einer freien Lizenz auch selbst zustimmen, zusätzlich zum Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Es ist nicht möglich, dass irgendjemand anderes eigenmächtig eine freie Lizenz erteilt. Das steht so explizit im Gesetz. --rtc (Diskussion) 10:30, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Erwähnung von Wikipedia

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  1. Es heißt: "In der Anfrage zum Ausfüllen keinen konkreten Verwendungszweck angeben (Lexikon, Artikel, sonstiges) und äußerst vorsichtig beim Erwähnen von Wikipedia sein. Es kann nicht schaden, Wikipedia gar nicht zu nennen bzw. nicht nach einer Lizenz für Wikipedia fragen, sondern stattdessen nach einer allgemeinen Freigabe für jedermann." Allerdings wird in der Vorlage gleich mehrmals auf Wikipedia hingewiesen und der Rechteinhabe soll dann seine Einverständniserklärung an permissions-de@wikimedia.org schicken. Das passt doch nicht zusammen! Außerdem wird der Rechtebesitzer die Einverständniserklärung in der Regel an den Anfragenden schicken und schreiben: "Was ihr damit macht ist eure Sache" und nicht für jedes Bild eine separate Mail verschicken.
  2. Gibt es auch eine Lizenz, die die Veröffentlichung bei WP erlaubt, aber eine Verbreitung durch Dritte ausschließt? Oft will der Rechteinhabe sein Recht behalten und bei kommerzieller Verwendung dafür Geld verlangen, gestattet aber eine nichtkommerzielle Verwendung.

--Fridolin Freudenfett (Diskussion) 12:28, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Wie wahr, Wikipedia nicht erwähnen sollen, aber die Vorlage benutzen und Wikipedia als Email-Adressat angeben, ist ein fetter Widerspruch in sich--Ciao • Bestoernesto 08:13, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Wikimedia, nicht die wikipedia ist als Email-Adressant angegeben. Bitte genau hinschauen. "Gibt es auch eine Lizenz, die die Veröffentlichung bei WP erlaubt, aber eine Verbreitung durch Dritte ausschließt" Nein, das ist ja gerade der Sinn und Zweck des ganzen, dass das nicht erlaubt ist. --rtc (Diskussion) 10:32, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Ein Beispiel hierfür bietet Bild:Tmb.gif

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Wie man sieht, ist das Beispiel zum Rotlink mutiert. Ersatz?--Ciao • Bestoernesto 08:07, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten