Benutzer Diskussion:Scialfa/ Sächsischer Landtag (Weimarer Republik)

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Sächsischer Landtag
Landesflagge Landeswappen
Basisdaten
Sitz:
Wahlsystem:
Anzahl der Stimmen:
Rechenverfahren:
Anzahl der Wahlkreise:
Wahlberechtigte:
Legislaturperiode:
Erste Sitzung:

Der Sächsische Landtag in der Weimarer Republik war ein Landesparlament und von 1920 bis 1933 die Legislative des Landes Sachsen.

Rechtsgrundlage und Aufbau

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Gemäß dem 2. Abschnitt der Verfassung[1] des Landes Thüringen von 11. März 1921 bestand der Landtag aus einer variablen Zahl von Abgeordneten (je einer für 12.000 Stimmen der jeweiligen Partei), die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für eine Dauer der Wahlperiode von drei Jahren gewählt wurden. Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht waren 21 Jahre.

Seine Aufgaben waren die Gesetzgebung, die Wahl (und Abwahl) der Minister der Landesregierung (der Vorsitzende der Regierung wurde aus der Mitte der Landesregierung durch die Regierung selbst gewählt), die Überwachung der Staatsführung und Verwaltung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes sowie gegebenenfalls der Ministeranklage.

Rechtsgrundlage für die Wahl des Landtags war das Landeswahlgesetz vom 11. März 1921 .

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde das Landesparlament aufgelöst. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Thüringen wiedererrichtet. Dessen Landtag bestand bis zur Auflösung der Länder in der DDR.

Nach der Wende wurde das Land Thüringen erneut widererrichtet. Der Thüringer Landtag ist heute das Landesparlament.

Landtagswahlen

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Zwischen 1920 und 1933 fanden sechs Landtagswahlen im deutschen Bundesstaat Thüringen statt. Die Legislaturperiode dauerte drei Jahre. Sitz des Landtags war in Weimar.

Wie für die Zeit der Weimarer Republik üblich hielt eine Koalitionsregierung nicht immer bis zum Ende der dreijährigen Legislaturperiode durch. Es kam dann oft zu vorzeitigen Neuwahlen.

Wahl zum ersten Sächsischen Landtag

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  • Wahltermin: 14. November 1920
  • Sitze im Landtag: 96 (absolute Mehrheit: 49 Sitze)
  • Wahlbeteiligung: 70,37%
Partei Ergebnis Sitze im Landtag
SPD 28,34% 27
DNVP 20,96% 20
DVP 18,62% 18
USPD (rechts) 13,85% 13
DDP 7,71% 8
KPD 5,66 6
USPD (links) 2,90% 3
Zentrum 1,10% 1

[2]

Wahl zum zweiten Sächsischen Landtag

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  • Wahltermin: 11. September 1921
  • Sitze im Landtag: 54 (absolute Mehrheit: 28 Sitze)
  • Wahlbeteiligung: 72,45%
Partei Ergebnis Sitze im Landtag
SPD 22,84% 13
ThLB 18,94% 10
USPD 16,40% 9
DVP 16,15% 9
KPD 10,89% 6
DNVP 7,49% 4
DDP 5,58% 3

[3]

Wahl zum dritten Thüringer Landtag

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  • Wahltermin: 10. Februar 1924
  • Sitze im Landtag: 72 (absolute Mehrheit: 37 Sitze)
  • Wahlbeteiligung: 89,40%
Partei Ergebnis Sitze im Landtag
„Ordnungsbund“ (Thüringer Landbund, DVP, DNVP) 48,02% 35
SPD 23,14% 17
KPD 18,44% 13
„Vereinigte Völkische Liste“ (NSDAP + Teile der DNVP) 9,26% 7

[4]

Wahl zum vierten Thüringer Landtag

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  • Wahltermin: 30. Januar 1927
  • Sitze im Landtag: 56 (absolute Mehrheit: 29 Sitze)
  • Wahlbeteiligung: 78,29%
Partei Ergebnis Sitze im Landtag
Einheitsliste aus DVP, DNVP und ThLB 33,68% 19
SPD 31,62% 18
KPD 14,10% 8
WP 9,42% 5
NSDAP 3,48% 2
DDP 3,34% 2
VRP 2,75% 1
DVFP 1,13% 1

[5]

Wahl zum fünften Thüringer Landtag

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  • Wahltermin: 8. Dezember 1929
  • Sitze im Landtag: 53 (absolute Mehrheit: 27 Sitze)
  • Wahlbeteiligung: 74,85%
Partei Ergebnis Sitze im Landtag
SPD 32,30% 18
ThLB 16,43% 9
NSDAP 11,29% 6
KPD 10,67% 6
WP 9,58% 6
DVP 8,83% 5
DNVP 3,97% 2
DDP 2,93% 1

[6]

Wahl zum sechsten Thüringer Landtag

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  • Wahltermin: 31. Juli 1932
  • Sitze im Landtag: 61 (absolute Mehrheit: 31 Sitze)
  • Wahlbeteiligung: 85,12%
Partei Ergebnis Sitze im Landtag
NSDAP 42,49% 26
SPD 24,27% 15
KPD 16,13% 10
ThLB 8,35% 6
DNVP 3,18% 2
DDP 1,87% 1
DVP 1,80% 1

[7]

Reichstagswahl 1933

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Am 5. März 1933 erfolgte die Wahl zum Reichstag. Der 8. Landtag wurde aufgrund des Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich analog dieses Wahlergebnisses neu gebildet.

Landtagswahl 1933
Partei Stimmanteil in % Sitze
NSDAP 47,60 % 29 Sitz
SPD 20,62 % 13 Sitze
KPD 15,28% 10 Sitze
Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 12,41 % 8 Sitze

[8]

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[9]

Landtage der Vorgängerstaaten

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Die Landtage der Vorgängerstaaten sind in den jeweiligen Staatsartikeln behandelt:

Nach 1945 wurden die Länder wiedererrichtet. Der Thüringer Landtag der SBZ wurde damit Nachfolger des Thüringer Landtags der Weimarer Republik.

Einzelnachweise

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  1. Verfassung des Landes Thüringen
  2. StatThür 1922, S. 498ff.
  3. StatThür 1922, S. 498ff.
  4. StatJBDR 1926, S. 454f.
  5. StatJBDR 1927
  6. StatJBDR 1930, S. 564f.
  7. StatJBDR 1930, S. 564f.
  8. StatJBDR 1933, S. 540f.
  9. StatJBDR 1933, S. 540f.