Benutzer Diskussion:WenzelPhilip

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Herzlich willkommen in der Wikipedia, WenzelPhilip!

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Ich habe gesehen, dass Du Dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte Dir ein paar Tipps geben, damit Du Dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

Tutorial für neue Autoren Hilfe zum Bearbeiten Häufige Fragen Alle Hilfeseiten Fragen stellen Persönliche Betreuung Wie beteiligen? Richtlinien

  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn Du Dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe Deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile, sofern Du damit vorhandenen Text löschst oder abänderst. Damit vermeidest Du, dass andere Benutzer Deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst Du vermeiden, wenn Du Dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
  • Bitte unterschreibe Deine Diskussionsbeiträge durch Eingabe von --~~~~ oder durch Drücken der Schaltfläche Signatur und Zeitstempel über dem Bearbeitungsfeld. Artikel werden jedoch nicht unterschrieben.

Schön, dass Du zu uns gestoßen bist – und: Lass Dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht Dir TKDiskussion 10:42, 9. Apr. 2020 (CEST) TKDiskussion 10:42, 9. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Vielen lieben Dank!

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Grüß dich Thomas,

herzlichen Dank für die lieben Worte. Ich werde versuchen, da zu helfen, wo ich es kann und mich da zurückhalten, wo es nix bringt :-)

Liebe Grüße

Philip--WenzelPhilip (Diskussion) 10:45, 9. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Eigene Kolumnenbeiträge

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Hallo Philip,

es ist sicher gut gemeint, aber bitte verlinke nicht allzu viele deiner Kolumnen. Der Einzelnachweis war hier nicht nötig:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&type=revision&diff=201060829&oldid=200490886

Und selbst, wenn ein Einzelnachweis nötig wird, bitte beachte:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege#Was_sind_zuverl%C3%A4ssige_Informationsquellen?

Viele Grüße und viel Spaß hier in der Wikipedia, lg --WissensDürster (Diskussion) 16:14, 17. Jun. 2020 (CEST)Beantworten


Alles klar, mach ich. Danke für den Hinweis :-) --WenzelPhilip (Diskussion) 15:50, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

https://www.worksurance.de/anspruch-bei-begrenzter-dienstfaehigkeit/

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In einem Bearbeitungskommentar bei Dienstunfähigkeit hast du geschrieben, du hättest die Seite https://www.worksurance.de/anspruch-bei-begrenzter-dienstfaehigkeit/ bearbeitet. Ich habe sie mir angesehen und bin über den Abschnitt "ACHTUNG!!!!!!! WARNUNG!!!!!" gestolpert. Du bist ja ein "bundesweit anerkannter Experte für die private Berufsunfähigkeitsversicherung" laut Selbstdarstellung. Glückwunsch dazu. Die Warnung bezieht sich auf § 6 Satz 4 BBesG. Aus dem Kontext würde ich schließen, dass du § 6a Abs. 4 BBesG meinst. Dieser bezieht sich jedoch darauf, wenn man nach dem Eintritt der begrenzten Dienstfähigkeit in Teilzeit geht. Die Warnung ist also unberechtigt. Oder sollen hier mögliche Kunden verunsichert werden, um eine Versicherung abzuschließen? § 6a Abs. 2 S. 2 BBesG sagt ausdrücklich, dass es um die Differenz zur Vollzeitbeschäftigung geht. Eine vorher vereinbarte Teilzeit ist also ohne Belang. --Asperatus (Diskussion) 19:24, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Tausend Dank! Hab ich ausgebessert. Und ergänzt, dass eine begrenzte Dienstfähigkeit in meinen Augen nicht über eine Teil-DU-Klausel abgesichert sein muss. Ich will wirklich nicht verunsichern. Ich arbeite als Vermittler nur angestellt, um jeden Gewissenskonflikt zu vermeiden...
Ich denke gern darüber nach, den Absatz komplett zu löschen, weil mir auch komplett einleuchtet, dass Abs.2 Satz 2 sehr eindeutig ist. Aber die Ländergesetze, z.B. Baden-Württemberg, versteh ich schon recht eindeutig so, dass vorherige Teilzeit sich zum Nachteil auswirkt.
Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass das in naher Zukunft geändert wird, da ja momentan einige Urteile im Beamtenrecht in die Richtung gehen, dass Beamte in Teilzeit nicht benachteiligt werden dürfen.
Ich schau mal, ob ich hierzu Urteile finde...
Nochmal tausend Dank für den Hinweis auf das fehlende "a" und deine nachvollziehbare Auslegung. Ich melde mich, wenn ich ein Urteil gefunden habe :-) --WenzelPhilip (Diskussion) 08:16, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Auf die Schnelle kann ich nix finden. Ich hab es an einen Anwalt weitergegeben. Kann aber Ende September werden :-) --WenzelPhilip (Diskussion) 09:15, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ich hab es jetzt erstmal ganz gelöscht.
Es gibt in meinen Augen 2 Tendenzen: Die eine will Teilzeitbeschäftigte gleich stellen. Das spräche dafür, dass immer Vollzeit als Grundlage für den Zuschlag genommen wird. Die andere Tendenz ist die, dass alle Länder, die sich eindeutig auf die Vollzeit bezogen haben und z.B. 10% von Vollzeit, aber mindestens 350 Euro im Gesetz hatten, in den letzten Jahren auf die Formulierung des Bundes sind.
Naja, ich warte es jetzt mal ab und melde mich. --WenzelPhilip (Diskussion) 09:53, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Urteile gibt es nicht, weil auch der Anwalt Ihrer Meinung ist. Die Regelung in Absatz 4 betrifft denn Fall, dass der begrenzt Dienstfähige die Arbeitszeit freiwillig weiter reduzieren will... --WenzelPhilip (Diskussion) 07:33, 22. Sep. 2022 (CEST)Beantworten