Bezirk Żydaczów

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Lage des Bezirks Żydaczów im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Żydaczów war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Lwiw, Rajon Schydatschiw und Rajon Mykolajiw sowie Rajon Stryj). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Żydaczów. Im November 1918 war der Bezirk nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie am Ende des Ersten Weltkriegs kurzzeitig Teil der Westukrainischen Volksrepublik.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Lemberg, im Nordosten an den Bezirk Bóbrka, im Osten an den Bezirk Rohatyn, im Südosten an den Bezirk Stanislau, im Süden an den Bezirk Kałusz, im Südosten an den Bezirk Dolina, im Westen an den Bezirk Stryj sowie im Nordwesten an den Bezirk Drohobycz und Bezirk Rudki.

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Żydaczów wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Gerichtsbezirk Żydaczów wurde, nachdem er bereits 1880 kundgemacht wurde, am 1. Januar 1882 aus Teilen der anderen beiden Gerichtsbezirke geschaffen[5][6].

Der Bezirk Żydaczów bestand bei der Volkszählung 1910 aus 76 Gemeinden sowie 61 Gutsgebieten[7] und umfasste eine Fläche von 936 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 74.158 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 bereits 83.339 Menschen.[8] Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (75 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 8 % der Bevölkerung aus.[9]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Mykolajów, Żurawno und Żydaczów, diesen waren folgende Orte zugeordnet[10]:

Gerichtsbezirk Mykolajów:

Gerichtsbezirk Żurawno:

Gerichtsbezirk Żydaczów:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Reichsgesetzblatt vom 5. September 1880, Nr. 116, Seite 412
  6. Reichsgesetzblatt vom 28. September 1881, Nr. 113, Seite 369
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  10. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 396