Bundesanstalt für Flugsicherung

Die Bundesanstalt für FlugSicherung (BFS) wurde aufgrund des „Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung“ vom 23. März 1953[1] errichtet und war von 1953 bis 1992 als Bundesoberbehörde dem Bundesverkehrsminister unterstellt. Im Gesetz wurde die Errichtung der BFS zur Sicherung der Luftfahrt, insbesondere Luftverkehrskontrolle einschließlich Bewegungslenkung, Flugberatung, Alarmdienst, Luftnachrichtenübermittlung und Luftnavigationshilfen definiert.[1.1] Die BFS war eine bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit der Aufgabe der Flugsicherung des zivilen Luftverkehrs in Deutschland. Mit der „Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV)“ vom 11. November 1992[2] erfolgte am 1. Januar 1993 der Übergang der Zuständigkeit für Flugsicherung von der BFS auf die Deutsche FlugSicherung GmbH (DFS).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Geschichte der Flugsicherung ist eingebunden in die Entwicklung des Flugzeuges zum Massentransportmittel, die in Deutschland zu Beginn der 1950er Jahre einsetzte.
Ab 1945 wurde die Luftraumkontrolle vor allem von den Flugsicherungsdiensten der West-Alliierten wahrgenommen. Das Alliierte Luftamt in Wiesbaden signalisierte jedoch bereits 1951, die Flugsicherung in deutsche Hände legen zu wollen.
Am 7. Juli 1953 übertrug Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm der neu gegründeten Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) in Frankfurt am Main die Durchführung der zivilen Flugsicherungsdienste.
1959 legten das Bundesverkehrsministerium und das Bundesministerium der Verteidigung in einer Ressortvereinbarung die zivil-militärische Aufgabenteilung formal fest. Die Dienste an den militärischen Flugplätzen und den dazugehörigen Nahverkehrsbereichen verblieben teils in der Hand der Alliierten, teils wurden sie von der neu aufgestellten Bundeswehr übernommen.
Die BFS übernahm 1965 im gesamten süddeutschen Luftraum die bisher von der Bundeswehr wahrgenommenen Flugsicherungs-Aufgaben. Ausgenommen davon war die Flugsicherung auf den militärischen Fliegerhorsten, die weiterhin von der Bundeswehr selbst wahrgenommen wurde. Diese Umstrukturierung wurde „Münchner Modell“ genannt. Ab 1969 war Heinz Voß (* 1920)[3] Präsident der Bundesanstalt für Flugsicherung.
Mit der Deutschen Einheit übernahm die BFS im Jahr 1990 die Flugsicherung im Luftraum der ehemaligen DDR von der Interflug bzw. von der Hauptabteilung XIX (Verkehrswesen) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).
1992 zog die Zentrale der BFS von Frankfurt in ein erheblich größeres Gebäude in Offenbach am Main um.
Am 16. Oktober 1992 wurde die BFS privatisiert. Das heißt, sie wurde in die privatrechtlich organisierte Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) überführt. Diese ist lediglich „organisationsprivatisiert“ und befindet sich zu 100 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Zum 1. Januar 1993 übernahm die DFS die Kontrolle des Luftverkehrs in Deutschland.
Standorte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die BFS bestand aus der BFS-Zentralstelle (BFSZ) am Opernplatz in Frankfurt am Main, der BFS-Erprobungsstelle (EST), der Gemeinsamen Flugvermessungs-Stelle der BFS und der Bundeswehr (GFMS) in Lagerlechfeld[4], der BFS-Flugsicherungsschule (FSS) sowie der Zentralen Instandsetzung in Langen (Hessen) und einem Rechenzentrum am Flughafen Frankfurt.
Die technischen und operativen Aufgaben der Flugsicherung wurden in BFS-Flugsicherungsregionalstellen an den internationalen Verkehrsflugplätzen (z. B. Bremen, Frankfurt, Düsseldorf, München) und Flugsicherungsstellen an Regionalflugplätzen (z. B. Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg) sowie an Radarsensor-Außenstellen mit Standorten an bzw. um Flugplätzen wahrgenommen. Dies waren für den An- und Abflug Airport Surveillance Radar (ASR) sowie für Airport Surface Detection Equipment (ASDE) für die Kontrolle des am Boden stehenden oder rollenden Verkehrs sowie die über ganz Deutschland verteilten Mittelbereichs-Radarsensoren SRE-LL und SRE-M.
Ferner wurden von den BFS-Außenstellen noch über ganz Deutschland verteilte VHF- und UHF-Flugsprechfunk-Sende- und Empfangstellen und Funknavigationsanlagen betrieben. Nur an Flugplätzen wurden für die Anflug-Navigation Instrument Landing Systems (ILS), sowie einige wenige Microwave Landing Systems (MLS) betrieben. ILS und MLS konnten auch mit einem Distance Measuring Equipment-Narrow (DME-N) oder einigen wenigen Distance Measuring Equipment-Precision (DME-P) oder als Locator verwendete Non Directional Beacon (NDB) gepaart sein. Der Großteil der Funknavigationsanlagen wurde nach Bedarf über Deutschland verteilt aufgebaut. Die Standorte dieser Anlagen waren sowohl an, als auch außerhalb von Flugplätzen. Die weiteren bisher noch nicht genannten Funknavigationsanlagen der Flugsicherung waren VHF Omnidirectional Range (VOR), Doppler VHF Omnidirectional Range (DVOR), VHF Omnidirectional Test (VOT) und TACtical Air Navigation (TACAN).
Die Funknavigationsanlagen wurden bei Bedarf auch als funktionale Einheit, entweder am gleichen Standort und/oder frequenz-gepaart aufgebaut z. B. ILS/DME(/N), ILS/MLS/DME(/P), MLS/DME(/N), MLS/DME(P) VOR/DME(/N), DVOR/DME(/N), VORTAC, DVORTAC.[5]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23.März.1953, Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil I, Nr. 12, S. 70ff, Tag der Ausgabe: Bonn den 27.März.1953. (bgbl.de [PDF]).
- ↑ §1 (1).
- ↑ Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV) vom 11. November 1992, Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I, S. 1928. (bgbl.de [PDF]).
- ↑ Walter Habel (Hrsg.): Wer_ist_wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 1292.
- ↑ GFMS. In: https://www.jabog32.de. Traditionsgemeinschaft JaboG 32, abgerufen am 8. August 2025.
- ↑ Ausbildungsunterlagen der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS), Flugsicherungsschule (FSS) Seeheim und später FSS Langen.