Bühnenkonzept

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Auf Antrag der Genehmigungsbehörde kann vom Veranstalter einer Veranstaltung ein Bühnenkonzept gefordert werden. Es kann als Anlage und Bestandteil des Sicherheitskonzepts erforderlich sein.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Bühne ist ein besonders sicherheitsrelevanter Bestandteil vieler Veranstaltungen. Die dazugehörige Beschreibung sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:[1]

  • Skizze/Lageplan[2]
  • Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten (Tribünen) nach DIN 4112
  • Ablaufplan inkl. Auf- und Abbau
  • Bewachung
  • besonders publikumsrelevante Personen
  • Beschreibung des Backstage-Bereiches[3]
  • Beschreibung der Zugangskontrolle (Welche Akkreditierung ist erforderlich?)
  • Zutrittsberechtigungen: Wer? Wann? Weshalb?
  • Absperrung des Bühnenbereiches

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sicherheitskonzept – Struktur, Inhalt und Abstimmung – Basigo. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Juni 2019; abgerufen am 21. Mai 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.basigo.de
  2. allbuyone: allbuyone. Abgerufen am 22. Mai 2019.
  3. allbuyone: allbuyone. Abgerufen am 22. Mai 2019.