„Crowdinvesting“ – Versionsunterschied

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== Entwicklung des Crowdinvestings ==
== Entwicklung des Crowdinvestings ==
Die weltweit erste Crowdinvesting-Plattform ''ProFunder'' konnte ebenfalls im Jahr 2009 ihr erstes Finanzierungsprojekt erfolgreich beenden. In den Jahren 2009 bis 2011 erreichte das Crowdinvesting weltweit noch ein äußerst geringes Volumen. Im Laufe des Jahr 2012, stieg sowohl die Anzahl als auch das Volumen erfolgreich finanzierter Crowdinvesting-Projekte gegenüber den Vorjahren erheblich an, spielt aber im Bereich der [[Wagnisfinanzierung]] bisher noch eine untergeordnete Rolle. Dies sei beispielhaft anhand des deutschen Crowdinvesting-Marktes gezeigt: Das eingesammelte Kapital betrug in Deutschland im Jahr 2011 rd. 450.000 €.<ref>Für-Gründer.de: ''[http://www.fuer-gruender.de/fileadmin/mediapool/Unsere_Studien/Monitor_9M_2012/Crowd_funding-Monitor_2012_9M_2012.pdf Crowd funding und Crowd investing in Deutschland].'' 30. September 2012, S. 19 (PDF; 1,684 MB)</ref> 2012 waren es dann bereits 4,3 Mio. €, die sich auf 45 Finanzierungen von 43 Start-ups verteilen.<ref>''[http://www.fuer-gruender.de/blog/2013/01/2012-wachstum-crowd-funding-und-crowd-investing/ 2012: die Crowd gibt für Projekte und Start-ups über 6 Mio. €].'' In: ''Für-Gründer.de-Blog.'' 15. Januar 2013</ref> Durch die neue Gesetzesänderung in den USA ([[Jumpstart Our Business Startups Act]])<ref>[[Lars Klöhn]] & Lars Hornuf: ''Crowdinvesting in Deutschland. Markt, Rechtslage und Regulierungsperspektiven.'' In: ''[[Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft]].'' Heft 4, 2012, S. 252 ff.</ref> und die dadurch entstehenden Erleichterungen für das Crowdinvesting rechnen Beobachter, dass ab 2014 auch in den USA ein erhebliches Wachstum des Crowdinvesting-Marktes entstehen wird. Die entsprechenden Regelungen sind allerdings in den USA bislang noch nicht in Kraft, so dass die weitere Entwicklung noch abzuwarten ist. <ref>Forbes: ''[http://www.forbes.com/sites/tanyaprive/2012/11/06/inside-the-jobs-act-equity-crowdfunding-2/ Inside The JOBS Act: Equity Crowdfunding]''.</ref> Das mit dem Crowdinvesting sehr eng verwandte Crowdfunding hat 2012 voraussichtlich ein weltweites Volumen in Höhe von 2,8 Mrd. € erreicht,<ref>Massolution: ''[http://www.crowdfunding.nl/wp-content/uploads/2012/05/92834651-Massolution-abridged-Crowd-Funding-Industry-Report1.pdf Crowdfunding Industry Report: Market Trends, Composition and Crowdfunding Platforms] (PDF; 1,9&nbsp;MB).'' Mai 2012, S. 15</ref> was darauf schließen lässt, dass auch das Crowdinvesting immense Wachstumspotenziale aufweist.
Die weltweit erste Crowdinvesting-Plattform ''ProFunder'' konnte ebenfalls im Jahr 2009 ihr erstes Finanzierungsprojekt erfolgreich beenden. In den Jahren 2009 bis 2011 erreichte das Crowdinvesting weltweit noch ein äußerst geringes Volumen. Im Laufe des Jahr 2012, stieg sowohl die Anzahl als auch das Volumen erfolgreich finanzierter Crowdinvesting-Projekte gegenüber den Vorjahren erheblich an, spielt aber im Bereich der [[Wagnisfinanzierung]] bisher noch eine untergeordnete Rolle. Dies sei beispielhaft anhand des deutschen Crowdinvesting-Marktes gezeigt: Das eingesammelte Kapital betrug in Deutschland im Jahr 2011 rd. 450.000 €.<ref>Für-Gründer.de: ''[http://www.fuer-gruender.de/fileadmin/mediapool/Unsere_Studien/Monitor_9M_2012/Crowd_funding-Monitor_2012_9M_2012.pdf Crowd funding und Crowd investing in Deutschland].'' 30. September 2012, S. 19 (PDF; 1,684 MB)</ref> 2012 waren es dann bereits 4,3 Mio. €, die sich auf 45 Finanzierungen von 43 Start-ups verteilen.<ref>''[http://www.fuer-gruender.de/blog/2013/01/2012-wachstum-crowd-funding-und-crowd-investing/ 2012: die Crowd gibt für Projekte und Start-ups über 6 Mio. €].'' In: ''Für-Gründer.de-Blog.'' 15. Januar 2013</ref> Durch die neue Gesetzesänderung in den USA ([[Jumpstart Our Business Startups Act]])<ref>[[Lars Klöhn]] & Lars Hornuf: ''Crowdinvesting in Deutschland. Markt, Rechtslage und Regulierungsperspektiven.'' In: ''[[Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft]].'' Heft 4, 2012, S. 252 ff.</ref> und die dadurch entstehenden Erleichterungen für das Crowdinvesting rechnen Beobachter, dass ab 2014 auch in den USA ein erhebliches Wachstum des Crowdinvesting-Marktes entstehen wird. Die entsprechenden Regelungen sind allerdings in den USA bislang noch nicht in Kraft, so dass die weitere Entwicklung noch abzuwarten ist. <ref>Forbes: ''[http://www.forbes.com/sites/tanyaprive/2012/11/06/inside-the-jobs-act-equity-crowdfunding-2/ Inside The JOBS Act: Equity Crowdfunding]''.</ref> Das mit dem Crowdinvesting sehr eng verwandte Crowdfunding hat 2012 voraussichtlich ein weltweites Volumen in Höhe von 2,8 Mrd. € erreicht,<ref>Massolution: ''[http://www.crowdfunding.nl/wp-content/uploads/2012/05/92834651-Massolution-abridged-Crowd-Funding-Industry-Report1.pdf Crowdfunding Industry Report: Market Trends, Composition and Crowdfunding Platforms] (PDF; 1,9&nbsp;MB).'' Mai 2012, S. 15</ref> was darauf schließen lässt, dass auch das Crowdinvesting immense Wachstumspotenziale aufweist. So ist mittlerweile Crowdinvesting nicht nur in Start-ups, sondern auch in Immobilien über Plattformen wie [http://www.crowdstein.com crowdstein] möglich.


== Kritik ==
== Kritik ==

Version vom 9. Juli 2014, 13:59 Uhr

Crowdinvesting ist eine Finanzierungsform, bei der sich zahlreiche Personen (Mikroinvestoren, Investoren, Anleger) mit typischerweise geringen Geldbeträgen über das Internet an zumeist jungen Unternehmen (Start-ups) beteiligen, in den meisten Fällen über stille Beteiligungen, Genussrechte oder partiarische Darlehen. Der Anreiz für den Mikroinvestor liegt darin, auf hohe Rendite zu hoffen. Das Risiko ist beim Crowdinvesting allerdings ebenfalls hoch. Wie bei jeder Kapitalbeteiligung kann der Mikroinvestor seinen Einsatz verlieren, wenn das Unternehmen nicht erfolgreich ist.

Bei der stillen Beteiligung handelt es sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Regelung um eine Fremdkapitalforderung und nicht um eine Beteiligung am Eigenkapital.[1] Eine Beteiligung am Eigenkapital liegt indessen vor, wenn der stille Gesellschafter auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags dasselbe Verlust- und Insolvenzrisiko tragen soll wie ein Kommanditist.[2]

Genussrechte oder partiarische Darlehen bezeichnet man auch als Mezzanine-Kapital, es handelt sich um ein Kreditverhältnis, das mit einer Erfolgsbeteiligung gekoppelt ist. Der Einfluss des Mikroinvestors auf das Unternehmen ist dabei in einem Vertrag zwischen dem Mikroinvestor und dem Unternehmen geregelt.

Die Rechte eines Kleinaktionärs bei einer Aktiengesellschaft sind, im Gegensatz zu den obigen Beteiligungsformen, durch das Aktienrecht geschützt.

Crowdinvesting wurde in Analogie zu Crowdsourcing, die freiwillige Leistungserbringung durch eine Gruppe, und Crowdfunding, die Finanzierung eines gemeinsamen Projektes, gebildet und ist ein Kofferwort aus „crowd“ (englisch für Menge, Ansammlung) und „investing“ (englisch für investieren).

Die Abwicklung des Crowdinvesting-Prozesses erfolgt entweder über ein Portal eines spezialisierten Anbieters oder in Eigenregie über die eigene Website des zu finanzierenden Unternehmens. Crowdinvesting-Angebote bestehen seit 2009. Die bisher über ein Crowdinvesting eingeworbenen Finanzierungsbeträge sind noch gering, weisen allerdings inzwischen hohe Wachstumsraten auf.

Begriff und Funktionsweise

Das Crowdinvesting ist eine spezielle Form des Crowdfunding und hat folgende Eigenschaften:[3]

  1. Über das Internet (oder andere Massenmedien) werden Kapitalgeber für Unternehmen gesucht,
  2. wobei der Mindestinvestitionsbetrag so gering bemessen ist, dass zahlreiche Kapitalgeber benötigt werden und sich jedermann auch mit Kleinbeträgen beteiligen kann,
  3. die der Finanzierung der von ihnen ausgewählten Unternehmen dienen,
  4. wobei die Kapitalgeber im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung an dem von ihnen finanzierten Unternehmen erhalten und
  5. die Erfolgsbeteiligung zumeist in einer Teilhabe des Mikroinvestors am Gewinn des Unternehmens und ggf. zusätzlich an dessen Wertsteigerung besteht, wobei letzteres z. B. in Form einer Abfindung beim Ausstieg des Mikroinvestors (nach Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer) erfolgen kann. Die Hoffnung auf eine sehr ausgeprägte Wertsteigerung des Investments, wird in der Regel das Hauptmotiv des Mikroinvestors sein, sich im Rahmen eines Crowdinvestings zu engagieren.

Der Ablauf eines Crowdinvestings über Crowdinvesting-Plattformen ist im Regelfall dieser:[4]

  1. Die Gründer (Kapitalsuchende) stellen Informationen über ihr Projekt zur Verfügung.
  2. Die Informationen werden von der Crowdinvesting-Plattform überprüft.
  3. Fällt die Überprüfung positiv aus, dann wird das Start-up-Projekt auf der Website der Plattform präsentiert und kann dort von jedermann eingesehen werden. Innerhalb eines fest definierten Zeitraumes (Funding-Zeitraum) können sich interessierte Personen nun am gewünschten Start-up-Unternehmen beteiligen. Die Finanzierung kommt allerdings nur zustande, wenn ein vorgegebener Mindestfinanzierungsbetrag (Funding-Schwelle) erreicht wurde. Ansonsten erhalten die Mikroinvestoren ihr Geld zurück.
  4. Wenn der Mindestfinanzierungsbetrag erreicht wird, erhält das Start-up-Unternehmen die finanziellen Mittel und kann das Geschäft aufbauen. Die Mikroinvestoren werden nun turnusmäßig mit Informationen über den Geschäftsverlauf des Start-ups versorgt, und wenn das Projekt erfolgreich ist, erhalten die Mikroinvestoren ihren Erfolgsbeitrag.

Entwicklung des Crowdinvestings

Die weltweit erste Crowdinvesting-Plattform ProFunder konnte ebenfalls im Jahr 2009 ihr erstes Finanzierungsprojekt erfolgreich beenden. In den Jahren 2009 bis 2011 erreichte das Crowdinvesting weltweit noch ein äußerst geringes Volumen. Im Laufe des Jahr 2012, stieg sowohl die Anzahl als auch das Volumen erfolgreich finanzierter Crowdinvesting-Projekte gegenüber den Vorjahren erheblich an, spielt aber im Bereich der Wagnisfinanzierung bisher noch eine untergeordnete Rolle. Dies sei beispielhaft anhand des deutschen Crowdinvesting-Marktes gezeigt: Das eingesammelte Kapital betrug in Deutschland im Jahr 2011 rd. 450.000 €.[5] 2012 waren es dann bereits 4,3 Mio. €, die sich auf 45 Finanzierungen von 43 Start-ups verteilen.[6] Durch die neue Gesetzesänderung in den USA (Jumpstart Our Business Startups Act)[7] und die dadurch entstehenden Erleichterungen für das Crowdinvesting rechnen Beobachter, dass ab 2014 auch in den USA ein erhebliches Wachstum des Crowdinvesting-Marktes entstehen wird. Die entsprechenden Regelungen sind allerdings in den USA bislang noch nicht in Kraft, so dass die weitere Entwicklung noch abzuwarten ist. [8] Das mit dem Crowdinvesting sehr eng verwandte Crowdfunding hat 2012 voraussichtlich ein weltweites Volumen in Höhe von 2,8 Mrd. € erreicht,[9] was darauf schließen lässt, dass auch das Crowdinvesting immense Wachstumspotenziale aufweist. So ist mittlerweile Crowdinvesting nicht nur in Start-ups, sondern auch in Immobilien über Plattformen wie crowdstein möglich.

Kritik

Eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmensbeteiligungen sind umfangreiche vorangehende Prüfungen des Unternehmens (z.B. Due-Diligence-Prüfung) mit dem Ziel, die Ertragsaussichten des Unternehmens, die Integrität der Geschäftspartner und die Compliance mit Rechtsnormen sicherzustellen. Bei kleinen Investionsbeträgen lohnt sich der Aufwand für eine gründliche Prüfung nicht. Auch wäre es für ein finanziertes Unternehmen nicht förderlich alle Geschäftsdetails der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen da diese dann auch der Mitbewerb nützen könnte. Daher wird von Kritikern vermutet, dass Crowd-Investoren im Vergleich zu herkömmlichen Investoren schlechter informiert sind. Der Informationsnachteil wirke sich dann negativ auf die Investment-Performance aus.

Literatur

Fußnoten

  1. K. Schmidt, in: Müko-HGB, 3. Aufl. 2012, § 230 HGB, Rdnr. 170.
  2. K. Schmidt, in: Müko-HGB, 3. Aufl. 2012, § 230 HGB, Rdnr. 171.
  3. Ralf Beck: Crowdinvesting. Die Investition der Vielen. Düsseldorf 2012, S. 18.
  4. Ralf Beck: Crowdinvesting. Die Investition der Vielen. Düsseldorf 2012, S. 11.
  5. Für-Gründer.de: Crowd funding und Crowd investing in Deutschland. 30. September 2012, S. 19 (PDF; 1,684 MB)
  6. 2012: die Crowd gibt für Projekte und Start-ups über 6 Mio. €. In: Für-Gründer.de-Blog. 15. Januar 2013
  7. Lars Klöhn & Lars Hornuf: Crowdinvesting in Deutschland. Markt, Rechtslage und Regulierungsperspektiven. In: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft. Heft 4, 2012, S. 252 ff.
  8. Forbes: Inside The JOBS Act: Equity Crowdfunding.
  9. Massolution: Crowdfunding Industry Report: Market Trends, Composition and Crowdfunding Platforms (PDF; 1,9 MB). Mai 2012, S. 15