Deutsches Patent- und Markenamt

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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin. Im Jahr 2006 beschäftigte es 2.556 Mitarbeiter, davon ca. 700 Patentprüfer.

Außenstelle Cincinnatistraße (München)
Dienstgebäude des Deutschen Patent- und Markenamts in der Zweibrückenstraße (München)
Deckblatt der ersten deutschen Patentschrift

Aufgabe

Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern, sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig. Anerkannte Kooperationspartner des DPMA in den Bundesländern sind die Patentinformationszentren, vereinigt in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e.V.

Die rechtliche Basis des Deutschen Patent- und Markenamtes bildet § 26 des deutschen Patentgesetzes.

Geschichte

Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet.[1] Der Vorsitzende des neu gegründeten Amtes war Karl Rudolf Jacobi.[2] Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ des Erfinders Johannes Zeltner erteilt.[3] Die erste Marke wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten eingetragen.

100 Jahre Patentamt 1877-1977. Abbildung des 1905 bezogenen neuen Patentamtsgebäude Gitschiner Straße (Briefmarke 1977)

1905 bezog man das von den Architekten Solf und Wichards konzipierte Patentamtsgebäude in der Gitschiner Straße in Berlin-Kreuzberg mit einer charakteristischen 243 m langen Front an der Hochbahntrasse.[4][5]

1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, nachdem die Alliierten aufgrund der Artikel II und X des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 v. 30. Oktober 1945[6] unter anderem Patente, Marken und Schutzzeichen beschlagnahmten. Der Artikel II dieses Gesetzes wurde am 31. August 1951 außer Kraft gesetzt, das gesamte Kontrollratsgesetz aber faktisch erst am 12. September 1990 mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland". Bis 1951 wurden die beschlagnahmten Patente durch die Alliierten technologisch und wirtschaftlich genutzt.

Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um.

1990 fusionierte das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR, Berlin, mit dem Deutschen Patentamt.

Im Jahre 1998 wurde eine Dienststelle in Jena errichtet, und der größte Teils der Dienststelle Berlin dorthin verlagert. Das Amt verfügte damit fortan über drei Standorte (München, Jena und Berlin). Im selben Jahre erfolgte eine Umbenennung der Behörde von "Deutsches Patentamt" in "Deutsches Patent- und Markenamt" (DPMA), was der gestiegenen Bedeutung von Marken als Arbeitsgebiet des Amtes Rechnung tragen sollte. [7]

Ursprünglich wurden Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Amtes vom Patentamt selber durchgeführt; seit 1961 ist hierfür das Bundespatentgericht zuständig.

Seit 1973 besteht mit dem Europäischen Patentamt ein weiteres Patentamt, das auch in Deutschland wirksame Patente erteilt.

Patentanmelder

Spitzenreiter beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2006 waren die Unternehmen Siemens mit 2501 Patenten, Bosch mit 2202 Patenten und DaimlerChrysler mit 1626 Patenten.[8]

Erfindergalerie

1984 eröffnete das DPMA eine Erfindergalerie. Sie soll „Ansporn sein für alle innovatorischen Kräfte, sich weiter zu entfalten, und ein Signal an die Verantwortlichen, diese nachhaltig zu fördern.“ Sie wurde in den Jahren 1987 und 1999 erweitert und umfasst seitdem 17 deutsche Erfinder: Béla Barényi, Gerd Binnig, Ludwig Bölkow, Walter Bruch, Jürgen Dethloff, Artur Fischer, Rudolf Hell, Heinz Lindenmeier, Hermann Oberth, Hans Joachim Pabst von Ohain, Oskar-Erich Peter, Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, Ernst Ruska, Hans Sauer, Felix Wankel, Ernst-Ludwig Winnacker, Konrad Zuse

Quellen

  1. Reichspatentamt (Hrsg.): Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken. Heymann, Berlin 1927 ([1] [abgerufen am 5. März 2010]).
  2. Das Reichs-Patentamt. In: Provinzial-Correspondenz. Band 15, Nr. 28, 11. Juli 1877, S. 2 ([2] [PDF]).
  3. Patent DE1: Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe. Angemeldet am 1. Juli 1877, Anmelder: NURNBERGER ULTRAMARIN-FABRIK, Erfinder: Joh. Zeltner.
  4. Das neue Dienstgebäude für das Kaiserliche Patentamt in Berlin. In: Otto Sarrazin und Friedrich Schultze (Hrsg.): Zentralblatt der Bauverwaltung. Band XXV, Nr. 79, 30. September 1905, S. 489–492 (PDF).
  5. Das neue Dienstgebäude für das Kaiserliche Patentamt in Berlin (Schluß). In: Otto Sarrazin und Friedrich Schultze (Hrsg.): Zentralblatt der Bauverwaltung. Band XXV, Nr. 80, 30. Oktober 1905, S. 497–499 (PDF).
  6. http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz5.htm Kontrollratsgesetz Nr. 5
  7. http://www.dpma.de/amt/geschichte/index.html Geschichtliches auf den Seiten des DPMA
  8. DNHK Markt. 2/2007, S. 22.

Koordinaten: 48° 7′ 55″ N, 11° 35′ 0″ O