Diskussion:Abgang

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Gerd Fahrenhorst in Abschnitt Wortbedeutung bei Gebäuden
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Betriebswirtschaftlicher Begriff[Quelltext bearbeiten]

Abgang (österr): betriebswirtschaftlicher Begriff, Bitte um genaue Definition -- 81.32.248.4 18:19, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wortbedeutung bei Gebäuden[Quelltext bearbeiten]

Derzeit ist die Formulierung Aufgabe eines Gebäudes oder einer Siedlung durch freiwilliges oder erzwungenes Verlassen - ist wirklich schon die Aufgabe gemeint, d.h. auch wenn das Gebäude noch tiptopp in Ordnung ist? Oder muss es verfallen sein? Oder ganz verschwunden? -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 17:46, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Hier die Definition des Östat, lG --Hannes 24 (Diskussion) 19:54, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Bei Bauwerken würde ich von einem abgegangenen Bauwerk sprechen, wenn es nicht mehr vorhanden ist. Die Ursache des Verlassens und Zerstörens ist egal. Bei Siedlungen spricht man von wüst fallen. --AxelHH (Diskussion) 20:41, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das deckt sich mit der Definition, die in der Kategorie steht. --Janjonas (Diskussion) 06:31, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Dank für die Beiträge. Habe die Definition angepasst. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 19:35, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten