Diskussion:Amtsarzt

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Zersplitterung[Quelltext bearbeiten]

2011 gab es nach Zersplitterung des Artikels:

Ich würde ja gern den alten Zustand wiederherstellen lassen, befürchte jedoch Vandalismus.  --Der kleine Schreiberling 23:22, 1. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Ein paar Tage warten, vielleicht werden die Stubs noch um regionsspezifische Informationen bereichert. Sollte sich nichts tun die ersten Beiden löschen, Letzten zurück nach Amtsarzt, dann Amtsarzt (Deutschland) löschen. Nur weil jemand aus einem Portal einen auf kleinkariert macht, bedeutet das noch lange nicht das allgemeine Regeln wie WP:ART hinfällig sein müssen. -- Ishbane
Die RM macht sich auch gerade Gedanken. Bislang ist der Sinn der Zersplitterung nicht erkennbar. Am besten wirklich ein paar Tage abwarten, wenngleich ich befürchte, dass in den Substubs nicht mehr kommt.--Gloecknerd disk WP:RM 14:19, 3. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
ich habe die Änderungen zurückgesetzt. --Marcela 15:35, 3. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
2020 - Der Begriff scheint selten und sowieso nicht sonderlich abgrenzend definiert zu sein, also gerne alles in einem Artikel behalten.--Juliabackhausen (Diskussion) 07:28, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Bezirksarzt = Amtsarzt?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel zu Stefan Imhof stoße ich laut derzeitigen Erläuterungen zum Amtsarzt auf eine widersprüchliche Aussage, wonach er "bis zu seinem Ruhestand 1936 als Amtsarzt tätig (war).[2] Laut Quellenangabe entfiel in Berchtesgaden erst mit seinem Ausscheiden die Stelle des Bezirksarztes zugunsten eines in der Zeit des Nationalsozialismus neu eingerichteten Staatlichen Gesundheitsamtes."

Meine Frage ist nun, ob ein Bezirksarzt qua Definition auch zugleich ein "Amtsarzt" war oder dieser Begriff offiziell erst im Zusammenhang mit einem Staatlichen Gesundheitsamt Anwendung gefunden hat. --HerrZog (Diskussion) 00:09, 21. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Ein Bezirksarzt ist ja letztlich ein verbeamteter Arzt in einem Verwaltungsbezirk und erfüllt damit aus meiner Sicht durchaus die Definition für den Amtsarzt zu damaliger Zeit.--Hic et nunc disk WP:RM 09:39, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke für den Hinweis. --HerrZog (Diskussion) 14:15, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Begriffsvermischung[Quelltext bearbeiten]

Es existiert im Artikel eine verwirrende (in der Normalbevölkerung aber weit verbreitete) Vermischung von Dienststellung und Fachausbildung. Amtsarzt bezeichnet völlig richtig einen in D. an einer Behörde angestellten Arzt, man kann sich aber nicht zu diesem weiterbilden, sondern nur als solcher angestellt werden. Weiterbildungsinhalte sind in jedem Falle auf die Erlangung einer Facharztbezeichnung ausgerichtet, in diesem Falle also zum "Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen". In einigen Bundesländern scheint es aber für die Anstellung als Amtsarzt nötig zu sein, eine Facharztbezeichnung ÖGD vorweisen zu können [recherchieren, Quelle?]. Der Satz "Voraussetzung für eine Weiterbildung zum Amtsarzt... " macht also keinen Sinn. Es verhält sich also hier analog zu der in der Bevölkerung verbreiteten Meinung, dass jeder, der einen "Doktor" (=Titel!) hat, Arzt (=geschützte Berufsbezeichnung) sein muss, weil sich eine Begriffsvermischung im allgemeinen Verständnis eingeschlichen hat. Diese Volksetymologie sollte aber in keinem Falle Eingang in die Wikipedia finden! -- Dr. Giermann -- 8. Februar 2018

Korrigiert. --Juliabackhausen (Diskussion) 07:27, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]