Diskussion:Anschlag in Jerusalem am 8. Januar 2017

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Qaswa in Abschnitt Unzutreffendes Lemma
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Unzutreffendes Lemma[Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich auf der Basis der verfügbaren Informationen bei diesem Anschlag um keinen Terroranschlag, wie der Gebrauch des Begriffs sich seit 9/11 eingebürgert hat. Wenn der Bewohner eines völkerrechtswidrig besetzten Ortes in diesem Ort auf Soldaten der Besatzungsarmee ein Attentat bzw. einen Anschlag verübt, dann wird dies historisch als Attentat oder Anschlag, nicht aber (außer von den Besatzern) als Terroranschlag bezeichnet. Ich werde das Lemma daher entsprech. verschieben. Qaswa (Diskussion) 11:46, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Auch dann, wenn die Regierung des besetzten, von der UN anerkannten Staates einen Waffenstillstand und einen Vorfriedensvertrag (Oslo) mit der Gegenseite geschlossen hat und die Tat entweder von Daesh oder einer bisher unbekannten Kleinterrorgruppe erfolgte, die inschallah nicht mit Zustimmung der Autonomiebehörde handelten? --Feliks (Diskussion) 09:48, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja, "historisch-terminologisch" auch dann, da ein Palästinenser die Tat im weiterhin von Israel besetzten Teil Jerusalems beging; weshalb auf den "Vorfriedensvertrag" hingegen keine weiteren Schritte zum Frieden folgten, unterliegt der politischen Interpretation, und diesbezüglich wird es in diesem Jahrhundert wohl weiter keinen Konsens im Nahen Osten geben .... ;-( Qaswa (Diskussion) 11:13, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Jeder palästinensische Gewaltakt gegen Israel ist dann trotz der in Scharm el Scheik 2005 mit der PA vereinbarten Rückkehr zum in Oslo geschlossenen Waffenstilstand legal? --Feliks (Diskussion) 11:32, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Nein, aber genau um diese politische Fragestellung geht es doch bei einer Lemma-Entscheidung in der de:WP nicht. Qaswa (Diskussion) 13:00, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Es ist keine politische Frage, sondern eine rechtliche. Handelt es sich um eine legale Kampfhandlung oder um einen illegalen Terrorakt? --Feliks (Diskussion) 14:18, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das ist keine Frage, die in der de:WP entschieden werden kann, soll und darf (Theoriefindung zum Nahostkonflikt); es lassen sich jedoch historische Analogieschlüsse heranziehen: Wenn ein Attentat von einem Angehörigen eines unter Besatzung stehenden Volkes in einem völkerrechtswidrig besetzten Ort gezielt gegen Soldaten der betr. Besatzungsmacht verübt wird, und genau das war hier lt. verlinkter Nachweise der Fall, dann wird das historisch nicht als Terroranschlag eingeordnet – wenn es sich jedoch um einen Anschlag auf ein Café in Tel Aviv voller Zivilisten gehandelt hätte, dann wäre es sehr wohl ein Terroranschlag gewesen. Qaswa (Diskussion) 15:11, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Deine Analogieschlüsse sind die TF. Überall, wo ISIS zuschlägt, spricht man von Terror, egal ob die Opfer Zivil oder Uniform trugen. Nur wenn die Opfer Juden sind, dann wird das semantisch besonders behandelt. --Feliks (Diskussion) 15:27, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Nur dass es sich hier um keinen ISIS-Anschlag handelt !! Da WP dem Prinzip NPOV verpflichtet ist, ist es nicht zulässig, jeden Anschlag in Israel automatisch als anti-jüdischen Terroranschlag einzustufen --- wobei du darüber hinaus implizit mit doppelter Moral arbeitest, da du Zuwiderhandlungen gegen den "Vorfriedensvertrag" von Oslo einseitig nur der palästinensischen Seite anlastest. --- Da ich den Diskussionsverlauf für zunehmend politisch motiviert und POV-bestimmt erachte, werde ich die Disk hier nicht fortsetzen --- es steht dir ja frei, das Lemma an anderer Stelle zur Debatte zu stellen. Gruß, Qaswa (Diskussion) 15:49, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten